Der ALGII-/Bürgergeld-Thread
08.12.2014 um 14:54Die ständig steigenden Stromkosten beuteln viele Normalverdiener – und Hartz-IV-Bezieher, die sie von ihren Regelleistungen bezahlen müssen, erst recht. Ursprünglich hatten Betroffene, die versuchten, aufgelaufene Stromschulden von ihrem Jobcenter übernehmen zu lassen, denkbar schlechte Karten – insbesondere dann, wenn die Behörden befanden, dass die Schulden durch eigenes Verschulden der Transferempfänger zustande gekommen waren.Quelle: http://www.focus.de/finanzen/news/arbeitsmarkt/tid-25513/umstrittene-rechtsprechung-die-zehn-unglaublichsten-hartz-iv-urteile-urteil-12-jobcenter-muss-stromschulden-uebernehmen_aid_1110718.html
Das Essener Landessozialgericht entschied allerdings im Mai 2013: Das Argument mit der „schuldhaften“ Verursachung zieht nicht mehr als Ablehnungsgrund – die Jobcenter müssen die Stromschulden in Form eines entsprechenden Darlehens an den Hartz-IV-Bezieher unabhängig von der Schuldfrage übernehmen (Az.: L 2 AS 313/13 B ER). Und zwar immer dann, wenn es keinen anderen Weg gibt, um dem Betroffenen Strom für seine Wohnung zu verschaffen.
Im konkreten Fall hatte das Jobcenter Münster den Darlehensantrag eines Betroffenen über ein Jahr lang liegen lassen. Dabei hatte es ursprünglich bereits Abschlagszahlungen für ihn geleistet, allerdings hatte der Mann sie nicht immer an den Energieversorger weitergeleitet. Daraufhin wurden ihm Strom und Gas abgestellt.
Das Gericht urteilte, dass das Jobcenter dem Mann die zwischenzeitlich aufgelaufenen Schulden von rund 3000 Euro sofort auszahlen müsse. Die Raten muss der Mann von den laufenden Leistungen abstottern.
Für mich hört sich das so an, als wäre Eigenverschulden kein Grund, die Kostenübernahme (Darlehen z.B.) abzulehnen. Oder nicht?