@Jurilaris Jurilaris schrieb:Und da nützt es mir nicht wenn es in der Schweiz Jobs gibt.
also ich hab von jobs in deutschland geredet...
@ghostfear1983 ghostfear1983 schrieb:Nun ja, es wird dem Mieter bewilligt und nicht dem VERmieter.
jein.
es wird dem mieter bewilligt, damit er es dem VERmieter gibt.
betonung auf MIETER. in seiner eigenschaft als MIETER. mieter ist er nur, weil er einen MIETvertrag mit dem VERmieter hat. das geld steht dem VERmieter zu, nicht dem mieter, den hierfür wird's bewilligt und für nichts anderes.
ghostfear1983 schrieb:Auch wenn es zweckgebunden ist und man mehr Vor- als Nachteile hat, würde ich mein Wohngeld auch gern selbst auf mein Konto überwiesen haben.
nenn mir einen vernünftigen grund warum!
a) riskierst du durch verspätete zahlung dass du deine wohnung verlierst
b) ist es nun mal nicht DEIN geld sondern es ist der MIETzuschuss der ohnehin dem VERmieter gehört!
ghostfear1983 schrieb:... und man verliert auf Dauer das eigene Pflichtbewusstsein (Ach die anderen kümmern sich schon drum)
hier kann ich dir folgen. aber die frage mit dem pflichtbewusstsein stellt sich in dem ganzen zusammenhang doch ohnehin. wenn man schon die wohnung vom staat bezahlt bekommt, warum dann nicht einfach damit leben?
sonst freut man sich doch auch über jeden scheissdreck von dem man befreit wird und schreit nicht gleich dass man entmündigt würde!
ghostfear1983 schrieb:Schliesslich wird auch das ALG2 direkt aufs Konto überwiesen, und die Miete nur auf eigenen Wunsch direkt an den Vermieter.
das ist bundesland-abhängig. es gibt bundesländer, in denen wird der alg2-anteil der auf die miete entfällt standardmässig direkt an den vermieter überwiesen, so ist es wohl hier auch beim fragesteller. selbstverständlich muss dafür der mietvertrag vorgelegt werden bzw. ein entsprechendes schreiben des vermieters.
ghostfear1983 schrieb:Ausserdem, im Fall einer berechtigten Mietkürzung oder Mietminderung, kann man selbst sofort aggieren, und muss nicht erst duzende Schreiben zur Begründung bei der ARGE einreichen.
das stimmt nicht, denn: der mieter muss auch dann, wenn er das geld für die miete auf sein konto überwiesen bekommt anstatt aufs vermieter-konto der ARGE entsprechend mitteilung machen. die ARGE wird dann gegebenenfalls die miete entsprechend mindern.
"sofort" agieren darfst du laut mietrecht ohnehin nicht, das braucht alles seine vorlaufzeit, so einfach ist das spässchen da auch nicht. den papierkrieg sparste dir eh nicht, denn den hast du ja auch mit dem vermieter. dem gegenüber musst du das nämlich auch erstmal begründen, dass du die miete minderst. ansonsten sitzt du ganz schnell auf der straße wegen mietrückständen. warum den kram dann nicht gleich an die ARGE übergeben? die haben sogar anwälte die dann in deinem namen mit dem vermieter verhandeln.
wenn der mieter da selbst agiert und die ARGE nichts davon weiss gibt's ohnehin mächtig ärger für den mieter - dann steht er urplötzlich nicht nur dem anwalt des vermieters gegenüber sondern auch gleichzeitig dem anwalt der ARGE - und dann ist wirklich schluss mit lustig.
vorteil? wohl weniger.
und warum überhaupt das theater von wegen miete kürzen, wenn sie doch eh bezahlt wird und man deswegen keinen cent mehr auf dem konto hat?
dazu gibt's jede menge belegte fälle im internet nachzulesen. in 99% der fälle bekam der mieter mächtigen ärger mit der ARGE und hat seine wohnung letztendlich verloren.
ghostfear1983 schrieb:Wie gesagt, es hat zwar mehr Vor- als Nachteile sowas direkt an den Vermieter überweisen zu lassen. Aber ob man nun diese Vorteile haben will oder nicht, bleibt ja jedem selbst überlassen.
du vergisst den letzten punkt in meiner aufzählung. nämlich dass viele vermieter das zur BEDINGUNG machen, die wohnung überhaupt an hartzer zu vermieten, dass die miete direkt von der ARGE überwiesen wird.
übrigens hab ich genau aus dem von dir angeführten grund mit der mietminderung vor garnicht allzu langer zeit jemand als mieter abgelehnt.
ihre argumentation war: hey, mit mir als hartzer hast du deine miete sicher. und im gleichen atemzug sagte sie, dass sie aktuell in ihrer wohnung die miete um 15% gemindert hätte, weil der nachbar laut musik hört. das ist nicht nur 'ne total überhöhte mietminderung sondern auch rechtlich grottenfalsch, denn sie hätte sich erstmal beim vermieter darüber beschweren müssen bevor sie kürzt. die ARGE wusste natürlich nichts davon und hat brav weitergezahlt.
ghostfear1983 schrieb:Heute ist einfach nur das Problem, dass die Gesellschaft sagt "die gibt ihre Kinder ab? Was für eine schlechte Mutter"... Komisch, damals gings auch, und aus uns ist an sich was anständiges geworden.
also ich für meinen teil hab diesen spruch noch nie gehört.
weder als ich klein war und meine eltern beide arbeiten gingen (da wars eher so dass dutzende von müttern total neidisch auf das selbständige leben meiner mutter waren und natürlich auch auf die finanziellen möglichkeiten, die sich aus der doppelverdienerschaft zwangsläufig ergaben) noch in den letzten jahren, weder im bekannten- bzw. freundeskreis noch sonst im umfeld, nicht auf der arbeit, auch nicht auf der straße.
ich halte diesen spruch für ein blödes gerücht das nur immer wieder gestreut wird.