@kiki1962 kiki1962 schrieb:das ist ja das kranke daran, dass noch ne menge andere an hartz iv fett werden können - mieter, strom, müll, gas, öl
ähm, versteh ich nicht.
wieso werden andere mieter daran "fett"?
im gegenteil - die müssen ja auch mehr zahlen wenn der mietspiegel steigt weil die ARGE ihn künstlich hochtreibt.
und mit den preisen für strom, müll, gas und öl hat das absolut nichts zu tun, die werden weder von der ARGE noch vom vermieter noch vom mieter gemacht sondern allein vom versorger.
@kiki1962 kiki1962 schrieb:und sorgen darf sich wohl machen, wenn es sozialproteste gibt -
die aktion von gestern war kein sozialprotest - das war ein baumschutzprotest.
die ganzen kiddies waren dort wegen den bäumen. klar war das ganze umrahmt von den anderen stuttgart21-demonstranten, aber in dem fall ging's wirklich um die bäume und um nichts soziales (und jetzt bitte nicht darüber streiten wie wichtig bäume sind und dass die auch sozial sind).
@ghostfear1983 ghostfear1983 schrieb:Vermieter machen auch in ihren Mietverträgen zu Bedingung, dass man beim Auszug die Bude komplett neu weiß streicht. Dazu gibts ein BGH Urteil, dass solche Klauseln nichtig sind.
da verwechselst du was.
starre fristen bei den schönheitsreparaturen sind nichtig.
endrenovierungsklauseln als individualklauseln sind aber sehr wohl auch weiterhin gültig.
mal ganz abgesehen davon dass das längst nicht jeder vermieter so handhabt.
und wenn du bunt gestrichen hast, dann gibt's urteile dass du "neutral" (also weiss oder pastelltöne) streichen musst, egal was im mietvertrag steht.
@ghostfear1983 ghostfear1983 schrieb:Muss ich jetzt jedem Arbeitgeber ne Abtrittserklärung geben, dass meine Miete von ihm aus direkt an den Vermieter geht, weil...
quatsch. mit deinem selbstverdienten geld kannst du tun und lassen was du willst.
könnte höchstens passieren dass bei deinem arbeitgeber dein gehalt gepfändet wird, da kannst du dann auch nichts dagegen machen...
ghostfear1983 schrieb:Was Hartz4er vom Staat bekommen ist IMMER zweckgebunden. Ich kann mir aber meine Miete direkt aufs Konto zahlen lassen und selbst an den VERmieter überweisen. Die Busfahrkartenpausch wird mir auch mit dem Hartz4-Satz überwiesen und nicht in Form einer Busfahrkarte. Ich bekomm Geld aufs Konto statt Einkaufsgutscheinen. Hartz4-Leistungen sind alle Zweckgebunden.
da gibt's aber 'nen riesenunterschied zwischen busfahrkarten und miete. sonst gäbs ja wohl einen einheitlichen hartz4-satz inklusive miete, oder?
eine busfahrkarte kannst du dir kaufen oder auch nicht. da hast du keinerlei vorgaben vom amt dass du das tun MUSST. du kannst auch fahrradfahren und das busgeld anderweitig verplempern.
bei der miete sieht's aber anders aus. die wird ja auch extra getrennt aufgeführt (busfahrkarten nicht) und richtet sich nach deinem mietvertrag. es ist auch nicht DEINE miete sondern sie gehört dem VERMIETER.
busfahrkartengeld wird nicht extra aufgeführt und auch nicht nach deinen individuellen bedürfnissen erfasst, d.h. du kriegst nicht 80 euro weil du 'ne monatskarte in die grossstadt brauchst oder 40 euro weil dir der bus ins nächste dorf langt sondern wenn du busgeld brauchst, dann musst du das von den 357 euro nehmen. sprich: nichts von deinem hartz4-satz ist tatsächlich direkt zweckgebunden ausser der miete - den rest darfst du ausgeben wie du's für richtig hälst, ob für pommes schranke oder biogemüse, ob für 'ne netzkarte oder neue fahrradschläuche, ob für 'ne neue luxusjeans oder eine von kik.
aber warum willst du das geld denn auf deinem konto? wofür soll das gut sein?
irgendwie setzt sich doch jeder, der sich dagegen wehrt dass das geld direkt dahin geht, wo's hingehört, nämlich zum vermieter, dem verdacht aus er wolle das geld unterschlagen.
@ghostfear1983 ghostfear1983 schrieb:Aber ich möchte nciht Spitzfindig werden. Sicherlich ist der Mietzuschuss zweckgebunden, ebenso die Mietkostenübernahme der ARGE. Aber ob ich es für die Miete ausgebe oder ob ich es versaufe, und damit mein persönliches Dasein ruiniere, ist ja nunmal meim Leben.
nicht ganz, denn "unterschlagung von sozialgeldern" ist 'ne straftat. damit kannst du dir mächtig ärger einhandeln. und zwar nicht nur den, dass dein vermieter dir die wohnung kündigen kann, da kommen noch ganz andere geschichten, in erster linie gibt's natürlich mächtig mit der ärger ARGE. möglicherweise kriegst du dann garkein geld mehr und evtl. sogar künftig tatsächlich nur noch einkaufsgutscheine bzw. einen finanzbetreuer an die seite gestellt. DAS ist dann wirklich entmündigung.
und den gerichtsvollzieher haste natürlich auch an der backe, logisch.
@ghostfear1983 ghostfear1983 schrieb:Wenn jemand seine, ihm zustehenden Zahlungen, auf sein Konto haben möchte, ist es sein Recht.
von mir aus. nur: diese zahlungen stehen eben nicht ihm sondern dem vermieter zu. entsprechend haben sie auch nichts auf dem mieterkonto verloren.
die ARGE selbst unterscheidet da doch zwischen dem geld für miete und dem hartz4-satz - aus gutem grund!