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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

21.513 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Hartz IV, Sanktionen, BGE ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

30.09.2010 um 16:16
Ich habe mal ne Frage,
vielleicht kann mir einer von
Euch helfen.

Ich hatte lange kein Konto.
Habe nun ein neues und will das
Wohngeld mit auf meinen Konto haben.

Die Dienstelle will eine Bescheinigung vom Mieter
ob das so in Ordnung ist.
Und wollen es nicht auf mein Konto
überweisen

Kann ich mein Geld nicht hin Überweisen
wie ich will,
oder ist man da Entmüdigt????

Urteile und Gestzes Paragrafen wären nett.

LG
H.


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

30.09.2010 um 16:16
@datrueffel
besonders letzteres wird da wohl das problem sein...
mein nächster job war dann prompt auch schlechter bezahlt als der vorige. nun gut. ich wollte nicht in hartz4 fallen, es war nicht weit zu fahren für mich und das umfeld stimmte. also nahm ich das in kauf.

fakt ist:
heute wirst du immer das problem haben, dass der neue job schlechter bezahlt ist als der alte.
genaugenommen hab ich während meines studiums mit abstand am besten verdient! (klar, war ja auch steuerfrei).
aber meinen früheren stundenlohn werde ich wohl nie wieder bekommen, damit muss ich leben, vor allem in 'nem teilzeitjob.

mit anderen worten:
weniger zu verdienen als zuvor sollte einen nicht davon abhalten einen neuen job anzunehmen - hartz4 ist IMMER deutlich schlimmer.


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

30.09.2010 um 16:19
@Hornsby
Zitat von HornsbyHornsby schrieb:Ich hatte lange kein Konto.
Habe nun ein neues und will das
Wohngeld mit auf meinen Konto haben.
Die Dienstelle will eine Bescheinigung vom Mieter
ob das so in Ordnung ist.
du meinst vermutlich den VERmieter, oder?
und wohnst vermutlich in einem der wenigen bundesländer deutschlands wo das so geregelt ist, in den meisten ist es umgekehrt, da muss der mieter erstmal 'ne abtretungserklärung unterschreiben damit das geld direkt an den vermieter überwiesen werden darf.

ich finde das völlig in ordnung so, denn:
du bekommst das wohngeld ja, um es an den vermieter zu überweisen.
die miete MUSS spätestens am 3. werktag des monats auf dem vermieter-konto eingehen.
warum willst du es zwischendurch noch auf deinem konto haben? wozu soll das gut sein?


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

30.09.2010 um 16:45
@Hornsby

also ich hab jetzt 20 minuten lang drüber nachgedacht, warum man ein problem damit haben könnte, wenn das geld gleich dahin überwiesen wird, wofür man es bekommt und wo's hingehen soll. mir ist nichts eingefallen. nur vorteile:
a) du musst dich nicht drum kümmern, das geld landet automatisch dort wo's hinsoll
b) es kann nicht "aus versehen" von deinem konto "verschwinden", weil du z.b. just an diesem tag was teures einkaufst und mit karte zahlst und nicht drandenkst oder etwas anderes abgebucht wird (telefon, strom etc.)
c) das geld kommt pünktlich beim vermieter an und du riskierst keine kündigung der wohnung
d) du bekommst die wohnung überhaupt - für viele vermieter ist es BEDINGUNG dass die hartz-miete direkt vom amt an sie überwiesen wird (aus gutem grund).

punkt c) kann ich dir auch gerne aus vermietersicht erläutern, aber ich glaub das ist garnicht nötig, das wird sich jeder selbst denken können. wir haben übrigens aktuell über 2.000 euro außenstände aus so einem fall und einen hübschen titel darüber, mit dem wir uns die wände tapezieren können weil ja dummerweise vom hartzer nichts zu holen ist... der hat die miete einfach behalten bzw. für sich selbst ausgegeben.


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

30.09.2010 um 16:56
@wobel

es sei der bekommt ALG1 und die Miete geht vorher ab und Wohngeld kommt später als die Miete abgebucht wird.

So hatte ich es bei mir in Erinnerung.

da Wohngeld ca am 5-7 aufs Konto kam aber Miete bereits weg.


Sonst empfehle ich auch jedem der Harz4 oder so bekommt das direkt überweisen zu lassen.

Wenn Behörde misst macht , hat man selber nur die Rennerein und keine Konsequenz zu fürchten wie z.b Wohnungsverlust!.


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

30.09.2010 um 16:57
@wobel

Ich fände es auch wesentlich besser wenn die Miete wieder grundsätzlich nur auf das Konto des Ver,ieters überwiesen wird. Dies erspart beiden Seiten eventuellen großen Ärger und Probleme


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

30.09.2010 um 17:08
@MiaJinn
Zitat von MiaJinnMiaJinn schrieb:es sei der bekommt ALG1 und die Miete geht vorher ab und Wohngeld kommt später als die Miete abgebucht wird.
da komm ich jetzt nicht mit.
bei alg1 gibt's doch garkein geld für miete?
und wohngeld ist doch was anderes als das geld, das man mit hartz4 für die miete bekommt?
Zitat von MiaJinnMiaJinn schrieb:da Wohngeld ca am 5-7 aufs Konto kam aber Miete bereits weg.
wie meinst du das "miete bereits weg"?
per dauerauftrag? oder einzugsermächtigung des vermieters?
aber grad dann wärs doch wirklich besser das amt zahlt direkt an den vermieter - dann gibt's keine verzögerungen.
in 99% der mietverträge steht drin dass das geld bis zum 3. werktag des monats auf dem vermieterkonto eingegangen sein muss. in wenigen ausnahmefällen wird eine individuell abweichende regelung zwischen vermieter und mieter vereinbart (z.b. weil der mieter sein gehalt immer erst zum 15. des monats bekommt, z.b. bei krankenschwestern häufig der fall).
Zitat von MiaJinnMiaJinn schrieb:Wenn Behörde misst macht , hat man selber nur die Rennerein und keine Konsequenz zu fürchten wie z.b Wohnungsverlust!.
genau. da gibt's sogar aktuelle urteile dazu, dass dem mieter nicht gekündigt werden kann OBWOHL er ja gegen den mietvertrag verstossen hat, wenn aufgrund des verschuldens des AMTS die miete zu spät kam. find ich zwar auch nicht in ordnung, aber da weiss man dann als vermieter wenigstens sicher dass das amt schuld war und nicht der mieter, der das nur behauptet (häufigste ausrede fürs nicht-zahlen von hartz4-mietern meiner erfahrung nach: "das amt hat noch nicht bezahlt" - auf nachfragen beim amt hat sich das JEDESMAL als lüge herausgestellt, ausnahmslos).

@Valentini
Zitat von ValentiniValentini schrieb:Ich fände es auch wesentlich besser wenn die Miete wieder grundsätzlich nur auf das Konto des Ver,ieters überwiesen wird. Dies erspart beiden Seiten eventuellen großen Ärger und Probleme
auf jeden fall. mal ganz abgesehen von den überweisungskosten die ja der arme hartzer zu tragen hätte... und den mahngebühren...
ausserdem ist diese geld ja definitiv zweckgebunden. was soll das also auf dem privatkonto des mieters? da hat es nichts verloren...


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

30.09.2010 um 17:08
@Hornsby
wow - ein direktes problem -

so weit ich weiß, genügt es, dass dein vermieter das wohngeld per bankeinzug oder dauerauftrag bekommt - sprich du ihm die bestätigung schriftlich dazu gibst -

oder eben einen dauerauftrag auslösen -

viel besser ist aber wirklich, wenn das geld nicht auf deinem konto landet -

aber hast recht, das ist schon eine prekäre situation - ich schau mal


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

30.09.2010 um 17:12
@kiki1962
Zitat von kiki1962kiki1962 schrieb:aber hast recht, das ist schon eine prekäre situation - ich schau mal
wie meinst du das? was ist daran "prekär"?


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

30.09.2010 um 17:14
@wobel
prekär deshalb, weil es ihm vorgeschrieben wird - ich empfinde es als diskriminierend


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

30.09.2010 um 17:14
@wobel

na was ich meine (eigen Erinnerung) ist noch vor dem Euro ^^

ja die Miete wird zum 3 meist abgebucht oder muss überwiesen sein.

Damals war aber Wohngeld später auf dem Konto als die Miete überwiesen wurde (abgebucht)
Man hat vorraus gelegt .... z.b

man hat ähm 1000 DM alg bekommen davon gingen 600 DM miete weg und man hat keine Ahnung z.b 70 DM Wohngeld bekommen.

also bezahlte man die 70 DM erstmal bis das Wohngeld kam.

Miete zum 3ten

Wohngeld zum 5ten - 7ten , je Bank (wohin es ging)

Weiß schwer zu verstehen, weiß net wie ich das erklären soll ^^

Aber stimmt schon besser , vom Amt zum Vermieter ...


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

30.09.2010 um 17:17
@kiki1962
Zitat von kiki1962kiki1962 schrieb:prekär deshalb, weil es ihm vorgeschrieben wird - ich empfinde es als diskriminierend
kiki - das geld ist aber nun mal zweckgebunden.
der staat bezahlt für den alg2-empfänger die miete. was soll daran diskriminierend sein (ausser der gesamtsituation alg2)?

oder andersrum:
das geld hat auf dem mieterkonto nichts verloren, weil es dem mieter NICHT gehört.
warum sollte es also diskriminierend sein wenn es gleich dahin geht wo es hingehört?


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

30.09.2010 um 17:20
oder nochmal anders:
als du studiert hast, hattest du vermutlich auch kein problem damit, dass deine eltern die miete für deine wohnung direkt an den vermieter überwiesen haben, oder?
oder hast du dich da auch "diskriminiert" gefühlt?


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

30.09.2010 um 17:20
@wobel

wer ich??

meine Eltern haben meine Miete net bezahlt :D nachdem ich zuhause auszog!


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

30.09.2010 um 17:23
@wobel
das steht ja außer zweifel


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

30.09.2010 um 17:24
@wobel
da komm ich jetzt nicht mit.
bei alg1 gibt's doch garkein geld für miete?
und wohngeld ist doch was anderes als das geld, das man mit hartz4 für die miete bekommt?


Ja, das ist was anderes. Entweder Wohngeld oder HartzIV. Beides zusammen geht gar nicht.


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

30.09.2010 um 17:24
@MiaJinn
*grins* - ging nicht an dich, hab grad auch gemerkt dass das ein bisschen blöd war das im "du" zu schreiben.
war so gemeint, dass es noch ganz andere lebenssituationen gibt in denen man das nicht als "diskriminierend" empfinden würde, und die situation mit dem studium empfand ich halt als gutes beispiel
wobei's bei mir auch anders war...


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

30.09.2010 um 17:25
@kiki1962
wenn das außer zweifel steht, warum findest du das dann "diskriminierend"?
versteh ich ehrlich gesagt nicht...


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

30.09.2010 um 17:25
@wobel

Wohngeld ist ein Mietzuschuss für Geringverdiener und hat mit ALG2 nichts zu tun


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

30.09.2010 um 17:27
@wobel

grins ok, geklärt :)

wie das heute mit den zuschüssen etc ist weiß ich absolut net...


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