Entlassung für Hass-Posts
14.09.2015 um 15:57Interalia schrieb:Würde gerne wissen, in weit die Meinungsfreiheit dann doch beschnitten wirdDie Meinungsfreiheit wird nirgends beschnitten. Du kannst völlig straffrei meinen, was immer Du magst.
Lediglich die öffentliche Äußerung Deiner Meinung kann Konsequenzen für Dich bedeuten, bzw. Deine öffentlich vorgetragene Meinung kann der Öffentlichkeit auf bestimmten Plattformen vorenthalten werden, z.B. indem sie gelöscht wird.
Nur gibt es kaum ein Recht darauf, dass ein Anbieter Deine Meinungsäußerung der Allgemeinheit zur Verfügung u stellen hat.
Um zu verstehen, warum Meinungsäußerungen nicht unbeschränkt zulässig sein können, muss man sich vergegenwärtigen, dass hier eine Kollision unterschiedlicher (gleichwertiger) Rechte vor liegen kann. Mein Recht, meine Meinung öffentlich zu äußern kann z.B. das Recht eines Dritten verletzen, nicht beleidigt zu werden. Oder sein Recht, keine Risikoerhöhung durch eine Aufhetzung zu erfahren.
Grundrechte stehen oftmals in einem Widerstreit. Es gibt kein absolutes Recht auf irgend etwas.
oha wird dadurch auch ein blasphemie gesetz reingeschmuggelt?Verleumdung bedeutet eine Beleidigung "hinter dem Rücken" des Beleidigten. Also wenn ich nicht zu Dir sage "Du Arsch", sondern zu Interalia "smokingun ist ein Arsch". Das hat mit Blasphemie zunächst nichts zu tun.