Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?
07.01.2016 um 21:44@canales
Und ja, die GFK ist Bestandteil des Asylrechts
Am 4. November 1997 hat das Bundesverwaltungsgericht am Beispiel Afghanistans in einem Grundsatzurteil entschieden, daß praktisch allen Flüchtlingen, die aus Kriegs- und Krisengebieten nach Deutschland fliehen, der asylrechtliche Schutz verweigert wird. Obwohl das Gericht zugestand, daß der Kläger eines Verfahrens als hoher Funktionär des früheren kommunistischen Regimes inzwischen überall in Afghanistan mit lebensbedrohender Verfolgung rechnen müsse, verweigerte es ihm eine Anerkennung. Politische Verfolgung bestehe nur dann, wenn sie von einem Staat oder von einer stabilen staatsähnlichen Gewalt ausgehe: "Solange in einem andauernden Bürgerkrieg die verfeindeten Machthaber um die Eroberung des ganzen Landes mit militärischen Mitteln kämpfen und der Untergang eines jeden der bestehenden Herrschaftsbereiche jederzeit möglich erscheint, wie von den Berufungsgerichten für Afghanistan festgestellt, fehlt es an der für staatsähnliche Organisationen geforderten Stabilität und Dauerhaftigkeit der Ausübung von Gebietsgewalt. Da das Asylrecht nicht vor den Folgen eines Bürgerkriegs schützt, können Bürgerkriegsflüchtlinge in der Regel nicht als Asylberechtigte anerkannt werden."http://www.humanistische-union.de/publikationen/grundrechte_report/online/artikel/grr_artikel_detail/back/artikel-16/article/deutsche-asylpraxis-versus-internationale-normen-der-einstieg-in-den-ausstieg-aus-dem-voelkerrecht/
Und ja, die GFK ist Bestandteil des Asylrechts