lilit schrieb:Psychologische Spielchen sind auch unter jeder Regierung/Polizei erlaubt, unumgänglich für Geständnis,
zählt nicht als Folter,
Zumindest bei uns ist der Spielraum für die Polizei aber ziemlich begrenzt.
ich erinnere mich beispielsweise an den Daschner-Prozess
Wikipedia: Daschner-ProzessZusammenfassung:
ein 11 jähriger Junge wurde entführt, der entführer gefasst, der Aufenthaltsort des Jungen war unbekannt.
Der stellvertretende Frankfurter Polizeipräsident Daschner fürchtete um das Leben des Jungen, und ordnete an, dem Entführer "unmittelbaren Zwang" anzudrohen.
Ein Kriminalhauptkommissar soll dann dem Entführer gegenüber verschiedene Drohungen ausgesprochen haben, unter anderen einen Folterspezialisten der Polizei, Schmerzen die er noch nie erlebt habe, und ihn mit 2 "großen Negern", die sexuelles Interesse an ihm haben, in eine Zelle zu sperren.
Der beamte bestreitet das mit den Folterspezialist, und den Negern, und meint nur an das Gewissen des Entführers appelliert zu haben.
Unter dem Eindruck der Drohung gab der Entführer schließlich den Aufenthaltsort des Jungen preis, der aber, wie der Entführer bereits wusste, bereits tot war.
Der stellv. Polizeipräsident wusste, das sein vorgehen rechtsstaatlich zweifelhaft war, und fertigte einen Aktenvermerk über sein eigenes Vorgehen an.
Dadurch wurde ein Strafverfahren eingeleitet, das Unwort des Jahres 2004, "Rettungsfolter" wurde kreiert, die Beiden Beamten wurden für schuldig befunden, fundermentale Menschenrechte verletzt zu haben. Ihre Bestrafung war aber von Staatsanwaltschaft und Verteidigung einhellig an der absolut untersten Grenze, Geldstrafe, Verwarnung und 1 Jahr auf Bewährung.
Das zuständige Landgericht argumentiere mit Verweis auf die Unantastbarkeit der Menschenwürde, dass keinerlei Straftat eine Anwendung von Folter legitimiert, sondern vielmehr gänzlich unerheblich von drohender Gefahr oder Vergehen unter keinen Umständen zu rechtfertigen ist. Die Urteilsbegründung stieß bei einigen Juristen auf Ablehnung.
2012 musste das land Hessen dem Entführer eine Entschädigung von 3000€ zahlen