insideman schrieb:Ich komm also zu dem Schluss, dass der Staat von Terroristen weiß und sie frei runlaufen lässt.
Ich vermute eher, dass du ein exotisches Rechts(staats)verständnis hast. Nach unserem Recht werden nur Straftäter bestraft, aber keine Verdächtigen. Aber das eignet sich sehr toll zur Diskriminierung bestimmter Bevölkerungsgruppen: Ein IS-Sympathisant ist ein ganz Schlimmer und gehört deshalb weggeschlossen; wir müssen nur ein Gesetz dafür formulieren. Ein Kommunist erst recht.
Zudem machst du den Denkfehler, einen IS-Sympathisanten mit Terroristen gleichzusetzen. Dazwischen gibt es noch ein paar Abstufungen. Ein Terrorist ist man nicht dadurch, indem man eine bestimmten Ideologie, und sei sie auch noch so dumpf, vertritt, sondern indem man einen Terrorakt begeht. Ginge es allein nach Gesinnung und Ideologie, könnte man auch gleich alle Neoneazis wegsperren; es reichen dann bestimmte Tattoos. Das wäre dann wohl das Ende aller Rechtsstaatlichkeit: Übrig bliebe ein reiner Gesinnungsstaat, die schlimmste denkbare Form von Binnenimperialismus (Totalitarismus).
In deinem zitierten Satz fehlt eben noch ein entscheidendes Wort, das über Schuld und Unschuld befindet: "mutmaßlichen". Wenns nach dir ginge, müsste man jeden gleich verhaften, den man für einen Terroristen HÄLT, auch wenn man ihm nichts nachweisen kann. Auch das gehört zu einem Gesinnungsstaat.
In dem konkreten fall liegt heute, anders als vor einer Woche, eine terroristische Tat vor. Man hat ihn jetzt festgenommen, nach dem bisherigen Wissen auf Verdacht hin. Das heißt, er kann so lange wie dies gesetzlich vorgeschrieben ist in U-Haft bleiben. Hat man bis zum Ende dieser Frist (ich weiß jetzt nicht, wie lange die gesetzlich vorgeschrieben ist) keine konkreten Hinweise darauf, dass er der Täter ist, muss man ihn freilassen. Denn dann ist anzunehmen, dass es jemand anders gewesen sein könnte und man den Falschen in Haft hat.