Gewinnt der islamistische Terrorismus?
13.04.2017 um 14:42@Realo
Soll keine Haarspalterei sein: In Syrien gab es einen Krieg. Der IS ist jedoch völkerrechtlich keine Kriegspartei.
So sind laut dem Völkerrecht Personen, die entweder 'nicht durch Uniformen als Zugehöriger einer Kriegspartei oder Bombenleger oder Terroristen' nicht als Kriegsgefangene zu behandeln und unterliegen auch nicht dem völkerrechtlichen Status eines Kriegsgefangenen. Diese seltsame Formulierung stammt nicht von mir, sondern aus der UN völkerrechtlichen Definition, nachgelesen bei unser aller Wikipedia.
Und der IS besitzt ganz sicher kein Territorium, er ist ja auch von Niemandem anerkannt. Völkerrechtlich hat er den gleichen Status wie ein altersdementer Reichsbürger, der sein Reihenhaus zum Kaiserreich erklärt.
Soll keine Haarspalterei sein: In Syrien gab es einen Krieg. Der IS ist jedoch völkerrechtlich keine Kriegspartei.
So sind laut dem Völkerrecht Personen, die entweder 'nicht durch Uniformen als Zugehöriger einer Kriegspartei oder Bombenleger oder Terroristen' nicht als Kriegsgefangene zu behandeln und unterliegen auch nicht dem völkerrechtlichen Status eines Kriegsgefangenen. Diese seltsame Formulierung stammt nicht von mir, sondern aus der UN völkerrechtlichen Definition, nachgelesen bei unser aller Wikipedia.
Und der IS besitzt ganz sicher kein Territorium, er ist ja auch von Niemandem anerkannt. Völkerrechtlich hat er den gleichen Status wie ein altersdementer Reichsbürger, der sein Reihenhaus zum Kaiserreich erklärt.