Radix schrieb:Naja, ich bin der Meinung, man hätte es bestimmt auch einfacher Formulieren können:
Alle Verträge zwischen der BRD mit den Viersiegermächten, welche die Souveränität beeinträchtigten, sind obsolet.
So mit der DDR und auch noch mit den Drei Mächten. (Und dnatürlich mit dem gesamt Deutschland /Vereinigtes Deutschland mit Berlin)
Man hätte sich all dieses "in Bezug", "demgemäß" usw...sparen können, was doch nur der Verwirrung dient.
Daher bin ich mit halt zu 1000% nicht sicher. Gleichwohl ich kein Verfechter der Nicht Souveränität bin.
In diesem Sinne noch mal Danke, für das Lückenfüllende Dokument.
Gibt es da noch mehr Verträge...? Das kommt dabei heraus!
Nun ja, es liegt nun mal in der Natur solcher Verträge, dass sie unheimlich geschwurbelt daherkommen. Das ist so ein in hunderten von Jahren entwickelter Diplomatensprech.
Im Übrigen wollte man ja den Überleitungsvertrag nicht vollständig obsolet machen, also muss man definieren, welche Bestimmungen weiter gelten sollen.
Was "in bezug" und "demgemäß" etc. betrifft: das ist Juristensprech. Findet man in vielen Gesetzen auch. Deshalb reicht es für das Verständnis von Gesetzen ja auch nicht, der deutschen Sprache mächtig zu sein. Man muss auch noch die
Fremdsprache "Juristendeutsch" beherrschen (Stichwort "unbestimmter Rechtsbegriff).
Das begreifen die Reichsdeppen und -schwurbler aber nicht.
Mal ein paar Beispiele aus dem BGB:
§ 242: "Der Schuldner ist verpflichtet, die Leistung so zu bewirken, wie Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte es erfordern."
Oder der Klassiker:
§133 BGB "Bei der Auslegung einer Willenserklärung ist der wirkliche Wille zu erforschen und nicht an dem buchstäblichen Sinne des Ausdrucks zu haften"4
§157 BGB: "Verträge sind so auszulegen, wie Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte es erfordern."
Was genau wollen uns diese Paragraphen sagen? (Der Jurastudent kann das morgens um 2 nach einer durchzechten Nacht herunterbeten...)
[...]hätte ein User hier nicht eingegrätscht und zwar sinnvoll,[...]
Dieser User bin wohl ich. Vielen Dank.