Die Besatzung Deutschlands
20.04.2015 um 16:22Vor allem wenn keine Nachfrage vorhanden ist, warum sollten sie ihre Schuldscheine mit Verlust verkaufen? Der Schuldscheininhaber hätte wohl das Problem als erstes.
Ich verwirre doch immer wieder...Ja und nein. Der Wikipediaartikel verschweigt ein nicht ganz unwichtiges Detail: der Deutschlandvertrag ist längst außer Kraft. Aber lediglich über den Weblink ganz am Ende kommt man indirekt darauf.
[...]
Der Deutschlandvertrag ist auch ein solcher völkerrechtlicher Vertrag der drei Mächte.
Wikipedia: Deutschlandvertrag
[...]
Was stimmt den jetzt? Oder kann ich nicht lesen?
Am 28. September 1990 ist vereinbart worden, dass der Überleitungsvertrag zusammen mit dem Deutschlandvertrag infolge der Unterzeichnung des Zwei-plus-Vier-Vertrags mit Wirkung vom Zeitpunkt der Vereinigung Deutschlands, dem 3. Oktober 1990, suspendiert und mit dem Inkrafttreten des letzteren ausdrücklich außer Kraft gesetzt wurde. Einzelne der im Überleitungsvertrag getroffenen Bestimmungen behalten jedoch ihre Gültigkeit.Wikipedia: Überleitungsvertrag
Bekanntmachung der Vereinbarung vom 27./28. September 1990 zu dem Vertrag über die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Drei Mächten (in der geänderten Fassung) sowie zu dem Vertrag zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen (in der geänderten Fassung)http://archiv.jura.uni-saarland.de/BGBl/TEIL2/1990/19901386.2.HTML (Archiv-Version vom 04.03.2016)
Vom 8. Oktober 1990
Zu dem Vertrag vom 26. Mai 1952 über die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Drei Mächten in der gemäß Liste I zu dem am 23. Oktober 1954 in Paris unterzeichneten Protokoll über die Beendigung des Besatzungsregimes in der Bundesrepublik Deutschland geänderten Fassung sowie zu dem Vertrag vom 26. Mai 1952 zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen in der gemäß Liste IV zu dem am 23. Oktober 1954 in Paris unterzeichneten Protokoll über die Beendigung des Besatzungsregimes in der Bundesrepublik Deutschland geänderten Fassung (BGBl. 1955 II S. 301, 305, 405, 944) ist in Bonn durch Notenwechsel vom 27./28. September 1990 eine Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und den Regierungen der Französischen Republik, der Vereinigten Staaten von Amerika und des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland geschlossen worden. Die Vereinbarung ist
am 28. September 1990
in Kraft getreten, nachdem die das Einverständnis der Regierung des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland ausdrückende Antwortnote am 27. September 1990 und die das Einverständnis der Regierungen der Französischen Republik sowie der Vereinigten Staaten von Amerika ausdrückenden Antwortnoten am 28. September 1990 eingegangen sind. Die einleitende deutsche Note vom 27. September 1990 wird nachstehend veröffentlicht.
Bonn, den 8. Oktober 1990
Der Bundesminister des Auswärtigen
Im Auftrag
Dr. Eitel
Der Staatssekretär des Auswärtigen Amts 503-553.20http://archiv.jura.uni-saarland.de/BGBl/TEIL2/1990/19901387.2.HTML (Archiv-Version vom 24.08.2014)
Bonn, 27. September 1990 Exzellenzen,
ich beehre mich, auf die Gespräche zwischen Vertretern der Regierungen der Bundesrepublik Deutschland, der Französischen Republik, der Vereinigten Staaten von Amerika und des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland Bezug zu nehmen und im Namen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland folgendes vorzuschlagen:
1. Der Vertrag vom 26. Mai 1952 über die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Drei Mächten (in der gemäß Liste I zu dem am 23. Oktober 1954 in Paris unterzeichneten Protokoll über die Beendigung des Besatzungsregimes in der Bundesrepublik Deutschland geänderten Fassung) (»Deutschlandvertrag«) wird mit der Suspendierung der Rechte und Verantwortlichkeiten der Vier Mächte in bezug auf Berlin und auf Deutschland als Ganzes suspendiert und tritt mit dem Inkrafttreten des Vertrags über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland, unterzeichnet in Moskau am 12. September 1990, außer Kraft.
2. Vorbehaltlich der Ziffer 3 wird der Vertrag vom 26. Mai 1952 zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen (in der gemäß Liste IV zu dem am 23. Oktober 1954 in Paris unterzeichneten Protokoll über die Beendigung des Besatzungsregimes in der Bundesrepublik Deutschland geänderten Fassung) (»Überleitungsvertrag«) gleichzeitig mit dem Deutschlandvertrag suspendiert und tritt gleichzeitig mit diesem außer Kraft; das gilt auch für die Briefe und die Briefwechsel zum Deutschlandvertrag und zum Überleitungsvertrag.
3. Folgende Bestimmungen des Überleitungsvertrags bleiben jedoch in Kraft:
Erster Teil:
Artikel 1 Absatz 1 Satz 1 bis » . . . Rechtsvorschriften aufzuheben oder zu ändern« sowie Absätze 3, 4 und 5
Artikel 2 Absatz 1 Artikel 3 Absätze 2 und 3 Artikel 5 Absätze 1 und 3 Artikel 7 Absatz 1 Artikel 8
Dritter Teil:
Artikel 3 Absatz 5 Buchstabe a des Anhangs Artikel 6 Absatz 3 des Anhangs
Sechster Teil:http://archiv.jura.uni-saarland.de/BGBl/TEIL2/1990/19901388.2.HTML (Archiv-Version vom 27.04.2016)
Artikel 3 Absätze 1 und 3
Siebenter Teil:
Artikel 1 Artikel 2
Neunter Teil:
Artikel 1
Zehnter Teil:
Artikel 4
Außerdem bleiben Absatz 7 der Schreiben des Bundeskanzlers an jeden der drei Hohen Kommissare vom 23. Oktober 1954 betreffend Erleichterungen für Botschaften und Konsulate sowie die Bestätigungsschreiben der Hohen Kommissare vom 23. Oktober 1954 in Kraft.
4. a) Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland erklärt, daß sie sämtliche angemessenen Maßnahmen ergreifen wird, um sicherzustellen, daß die weiterhin gültigen Bestimmungen des Überleitungsvertrags auf dem Gebiet der gegenwärtigen Deutschen Demokratischen Republik und in Berlin nicht umgangen werden.
b) Zu Artikel 11 des Ersten Teils des Überleitungsvertrags:
Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland ist sich des Fortbestehens der I. G. Farbenindustrie A. G. i. L. unter dem ursprünglichen Namen bewußt; sie bemüht sich nach besten Kräften, eine zufriedenstellende Lösung entsprechend den in Artikel 11 des Ersten Teils zum Ausdruck gebrachten Zielen zu erreichen.
c) Zu dem Dritten, Vierten und Fünften Teil des Überleitungsvertrags:
Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland bestätigt, daß die Streichung des Dritten, Vierten und Fünften Teils die Fortgeltung der darin festgelegten Grundsätze in bezug auf die innere Rückerstattung, die Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung und die äußeren Restitutionen sowie die Fortgeltung der entsprechenden Bestimmungen des Bundesrückerstattungsgesetzes und des Bundesentschädigungsgesetzes nicht beeinträchtigt. Die den Opfern der NS-Verfolgung und ihren Hinterbliebenen zuerkannten Entschädigungsrenten werden weiterhin nach den geltenden Bestimmungen gewährt.
Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland wird dafür Sorge tragen, daß die Zuständigkeit des
Obersten Rückerstattungsgerichts bei der Suspendierung des Überleitungsvertrags auf die deutschen Gerichte übergeht.http://archiv.jura.uni-saarland.de/BGBl/TEIL2/1990/19901389.2.HTML (Archiv-Version vom 29.04.2016)
Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland erklärt, daß das Bundesrückerstattungsgesetz und das Bundesentschädigungsgesetz auf das Gebiet der gegenwärtigen Deutschen Demokratischen Republik erstreckt werden. Hierfür sind weitere Bestimmungen erforderlich, die den dortigen Gegebenheiten Rechnung tragen.
d) Zu dem Neunten Teil des Überleitungsvertrags:
Die Artikel 2 und 3 des Neunten Teils sind nicht beibehalten worden, da davon ausgegangen wird, daß alle darin behandelten Fragen geregelt sind, soweit die Vertragsparteien des Überleitungsvertrags betroffen sind.
Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland hat die Verantwortlichkeit für die Bestimmung und Befriedigung von in Artikel 3 bezeichneten Ansprüchen seitens der ihrer Herrschaftsgewalt unterliegenden Personen übernommen, die nach deutschem Recht noch geltend gemacht werden können.
Falls sich die Regierungen der Französischen Republik, der Vereinigten Staaten von Amerika und des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland mit dem Inhalt dieser Note einverstanden erklären, werden diese Note und die das Einverständnis Ihrer Regierungen zum Ausdruck bringenden Antwortnoten eine Vereinbarung zwischen unseren vier Regierungen bilden, die an dem Tag in Kraft tritt, an dem die letzte das Einverständnis ausdrückende Antwortnote eingeht; die Regierung der Bundesrepublik Deutschland wird die anderen Regierungen über den Empfang dieser letzten Antwortnote unterrichten.
Der englische und der französische Wortlaut dieser Note sind beigefügt; alle drei Wortlaute sind gleichermaßen verbindlich.
Genehmigen Sie, Exzellenzen, die Versicherung meiner ausgezeichnetsten<sic><ausgezeichnetesten> Hochachtung.
Dr. Lautenschlager
S. E. dem Botschafter der Französischen Republik
S. E. dem Botschafter der Vereinigten Staaten von Amerika
S. E. dem Botschafter des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland
Bonn
Radix schrieb:Super, Cool, Danke. Mehr bleibt da wohl nicht zu spekulieren. Wir sind allem Anschein nach souverän.Bitte gerne.
2014 war die BRD noch von 477 niederländischen Soldaten besetzt. Belgische Truppen hatten 4 Wohnungen okkupiert.Zum Ausgleich halten die Kameraden des Jägerbataillon 291 ja seit 5 Jahren das Elsass besetzt.
Wikipedia: Ausländische_Militärbasen_in_Deutschland
Erschütternd!
Und es wäre auch sinnvoll, dies mal in den Medien zu zeigen, so und so sieht es aus, da gibt es kein Schlupfloch.Das wird nicht fruchten, denn diejenigen, die an eine Besatzung Deutschlands glauben, die BRD für nicht souverän und für eine GmbH halten, glauben der "Lügenpresse" nicht.
So wie Du mir das BGBlatt zeigtest, kann man die unsichere Nation doch mal aufklären, ein bisschen erklären usw...
warum kommt so was nicht? Bei Jauch oder so :D
Radix schrieb:Naja, ich bin der Meinung, man hätte es bestimmt auch einfacher Formulieren können:Nun ja, es liegt nun mal in der Natur solcher Verträge, dass sie unheimlich geschwurbelt daherkommen. Das ist so ein in hunderten von Jahren entwickelter Diplomatensprech.
Alle Verträge zwischen der BRD mit den Viersiegermächten, welche die Souveränität beeinträchtigten, sind obsolet.
So mit der DDR und auch noch mit den Drei Mächten. (Und dnatürlich mit dem gesamt Deutschland /Vereinigtes Deutschland mit Berlin)
Man hätte sich all dieses "in Bezug", "demgemäß" usw...sparen können, was doch nur der Verwirrung dient.
Daher bin ich mit halt zu 1000% nicht sicher. Gleichwohl ich kein Verfechter der Nicht Souveränität bin.
In diesem Sinne noch mal Danke, für das Lückenfüllende Dokument.
Gibt es da noch mehr Verträge...? Das kommt dabei heraus!
[...]hätte ein User hier nicht eingegrätscht und zwar sinnvoll,[...]Dieser User bin wohl ich. Vielen Dank.
[...]Gibt es da noch mehr Verträge...?[...]Ja womöglich gibt es noch andere Verträge. Die berühren aber nicht die Souveränität Deutschlands. Deshalb musste man sie nicht im Rahmen des 2+4-Vertrages ansprechen und anpassen oder ändern oder was auch immer.
Radix schrieb:so ist es auch mit dem Braunen Gedankengut, es ergibt für jene Sinn, was da gesagt wird, und zwar solange, bis ein User kommt, dr das Gegeteil beweist. Da ist man doch in der Pflicht, wenn man über jene Deppen jammert.Das stimmt, deswegen beschäftige ich mich ja mit solchen Leuten.
Radix schrieb:Wenn man aber schon so anfängt, Du bist doch hohl in der Birne usw... wie soll das denn klappen?Mache ich in der Regel nicht, nur von meiner bekannten Klientel (die eben gegen jede Art der Aufklärung bereits immun ist), spreche ich ganz klar von Deppen, weil wir (meine "Mitstreiter" und ich) schon so oft versucht haben ihnen die Sachlage mit Fakten zu erklären (genauso wie das @SKlikerklaker hier getan hat), aber nur Antworten zurück kamen wie "Du bist doch ein bezahltes Schlafschaf" etc..