Russland das Buhland... aber warum?
22.06.2016 um 13:47Foss schrieb:Kann man diese "Legitimität" irgendwo nachlesen?Die Fragen nach internationalen Regelungen wundern mich immer wieder. Internationale Übereinkünfte sind immer für genau die Staaten gültig, die sich dieser Übereinkunft mit anderen Staaten unterwerfen. Analog dazu gilt das Folterverbot natürlich für alle Staaten die sich der UN Menschenrechtscharta oder UN-Antifolterkonvention unterworfen haben.
Die hier dunkelgrün dargestellten Länder haben Streubomben geächtet:
Wenn nun ein Staat aus den Vereinten Nationen austreten würde hätte die "Weltgemeinschaft" auch keinerlei Legitimation mehr UN Recht auf diesen Staat anzuwenden (z.b. ein Folterverbot auszusprechen). Diese Beschränkung hat sich die UN selbst auferlegt im Sinne der Friedenserhaltung und internationalen Sicherheit. Das gilt besonders für innere Angelegenheiten eines Nicht-Mitglied-Staates.
http://www.unric.org/html/german/pdf/charta.pdf (Archiv-Version vom 05.03.2016)
Charta der Vereinten NationenKapitel VII findet nur bei Kriegen Anwendung.
KAPITEL I
Ziele und Grundsätze
Artikel 2
(6)
Die Organisation trägt dafür Sorge, daß Staaten, die nicht Mitglieder der Vereinten Nationen sind, insoweit nach diesen Grundsätzen handeln, als dies zur Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit erforderlich ist.
(7)
Aus dieser Charta kann eine Befugnis der Vereinten Nationen zum Eingreifen in Ange-legenheiten, die ihrem Wesen nach zur inneren Zuständigkeit eines Staates gehören,...nicht abgeleitet werden; die Anwendung von Zwangsmaßnahmen nach Kapitel VII wird durch diesen Grundsatz nicht berührt.