Foss schrieb:Es geht nicht darum einzugreifen, es geht um die allgemeine Auffassung von Legitimität.
Das ist sehr philosophisch, was ist Recht und was ist Unrecht. Und vor allem für wen ?
In der Realität haben wir mindestens 192 unabhängige Völker (Die Mitgliedsstaaten der UN) die für sich ein Selbstbestimmungsrecht einfordern. Nämlich im Kern Unabhängigkeit und Abgrenzung von anderen Völkern. Jedes dieser Völker ist sein eigener Souverän mit eigenen Moral- , Gewissens- und Gesetzesvorstellungen. Es existiert in dem Sinne eben keine Allgemeingültigkeit.
Um den Frieden auf der Welt und die souveräne Selbstbestimmung der einzelnen Völker aufrecht zu erhalten (ich weiss das es hier erheblichen Diskussionsbedarf geben könnte), haben sich die Völker mit der UN ein freiwilliges Konstrukt erschaffen, um eben ein "allgemeingültiges" Regelwerk zu erschaffen. So weit so gut.
In vielen Belangen kann aber gar kein Konsens erreicht werden. Nehmen wir als Beispiel so etwas fundamentales wie die Menschenrechte. Dort existieren mindestens zwei allgemeingültige Regelungen. Einmal festgelegt in der UN-Menschenrechtscharta und einmal festgelegt in der Kairoer Erklärung der Menschenrechte. Sie existieren parallel nebeneinander, haben unterschiedliche Inhalte und Geltungsbereiche. Gültig für einen Staat ist eben die Version der er beigetreten ist.
Jeder Staat unterwirft sich freiwillig bestimmen Konventionen und erst dann haben sie eine rechtliche Bindung (Oder Staaten werden solange Sanktioniert bis sie "freiwillig" beitreten). Und das zählt nicht nur für Menschenrechte, Folterverbot, Sklaverei usw, sondern auch für das Verbot von Antipersonenminen und Streubomben.