Russland das Buhland... aber warum?
28.04.2015 um 18:37@catman
Eine Warnung der Bundesregierung hätte vielleicht verhindert dass Lufthansa über die Ukraine fliegt, die MH-17 hätte eine solche Warnung aber sowieso nicht gerettet, da Deutschland ja nicht den Ukrainischen Luftraum für Malaysische Flugzeuge sperren kann. Daher hat der Fall eigentlich kaum Relevanz für den Opferanwalt der die MH-17 Opfer vertritt.
Objektiv gesehen gibt es keinen Beleg für die Höhenangabe von 6500 Metern. Ein Beleg wären Radardaten oder Daten des Flugdatenschreibers. Eine gemessene und dokumentierte Größe. Die Ukraine müsste diese Daten eigentlich besitzen und es wäre in ihrem Interesse sie zu veröffentlichen.
Andererseits zweifelte Deutschland die Angaben von 6500 Meter zu keinem Zeitpunkt an.
Man kann davon ausgehen, dass Deutschland dieser Angabe vertraute und bis Heute blind vertraut.
Es ist daher unklar, warum es keine Warnung für die Fluggesellschaften gab. Zu mindestens dafür muss sich Deutschland rechtfertigen, wenn auch nicht direkt vor dem Opferanwalt.
catman schrieb:dann baut der Anwalt der Opfer seine Strategie auf Märchen auf ? (is ja nich so dass es was neues wär)puh ich schätze das ist kompliziert, müssen die Juristen klären.
Eine Warnung der Bundesregierung hätte vielleicht verhindert dass Lufthansa über die Ukraine fliegt, die MH-17 hätte eine solche Warnung aber sowieso nicht gerettet, da Deutschland ja nicht den Ukrainischen Luftraum für Malaysische Flugzeuge sperren kann. Daher hat der Fall eigentlich kaum Relevanz für den Opferanwalt der die MH-17 Opfer vertritt.
Objektiv gesehen gibt es keinen Beleg für die Höhenangabe von 6500 Metern. Ein Beleg wären Radardaten oder Daten des Flugdatenschreibers. Eine gemessene und dokumentierte Größe. Die Ukraine müsste diese Daten eigentlich besitzen und es wäre in ihrem Interesse sie zu veröffentlichen.
Andererseits zweifelte Deutschland die Angaben von 6500 Meter zu keinem Zeitpunkt an.
Man kann davon ausgehen, dass Deutschland dieser Angabe vertraute und bis Heute blind vertraut.
Es ist daher unklar, warum es keine Warnung für die Fluggesellschaften gab. Zu mindestens dafür muss sich Deutschland rechtfertigen, wenn auch nicht direkt vor dem Opferanwalt.