Wolfshaag schrieb:Nein, lasse ich nicht aus. Können wir gern drüber reden. Vor den Kriegserklärungen kamen die Generalmobilmachungen
Die Diskussion ist leider schon wieder chaotisch. Das ist nicht deine schuld. Der erste Threadbeitrag war halt kurz und wenig ausgearbeitet. Daher kommt es leider zu solchen Sprüngen. Ich sollte vielleicht wirklich überlegen, einmal selbst einen Thread auszuarbeiten.
Wolfshaag schrieb:Was Du allerdings auslässt, ist die geostrategische Lage des deutschen Reichs, welches als einziges Land im Kriegsfall sofort in einem Zwei-Fronten-Krieg geraten würde. Um das zumindest etwas zu kompensieren, wollte man den "Erstschlag" führen und so die Initiative an sich reißen.
Und wer ist schuld an dieser geopolitischen Lage? Die deutsche Politik.
:)Russland hatte zuerst teil-, danach ganz mobilisiert. Ob dies reicht, um einen Krieg entfesseln zu dürfen, ist strittig. Die Kriegslüsternheit Russland hatte ich aber auch kritisiert, daher sehe ich sie auch in der ersten Reihe der Hauptschuldigen.
Wolfshaag schrieb:Und genau das sehe ich anders, die Motivation für einen Krieg, sehe ich als ausschlaggebend an. Zumindest, wenn es um eine Schuldfrage geht. Warum Deutschland Frankreich als erstes den Krieg erklärte, habe ich ja oben erklärt.
Also ist Frankreich gleich schuldig für dich, weil Deutschland eine teilweise selbst verschuldete geopolitische Lage hatte und daher deiner Meinung nach alles tun dürfte, selbst einen Krieg entfesseln, damit man die Initiative behält? Du argumentierst wie deutsche Militärs 1914, es wäre eine "militärische Notwendigkeit". Das war immer die Antwort gegen Friedensbemühungen.
Kaiser Wilhelm II. bekam weiche Knie, aber die deutschen Militärs versicherten ihm, die deutsche Kriegsmaschinerie mit den auf die Sekunde berechneten Marschwegen und die Züge könnte man jetzt nicht mehr aufhalten.
Wolfshaag schrieb:Auch hier sehe ich das anders, wie der Gesetzgeber übrigens auch. Denn wenn jemand plant Dich umzubringen und Dir eine geladene Waffe an den Kopf hält, bist laut der Notwehrgesetzgebung auch berechtigt, notfalls tödliche Gewalt anzuwenden, um die Gefahr, den Angriff abzuwehren, auch wenn der andere noch nicht geschossen hat. Hier ist schlicht die mögliche Gefahrenlage ausschlaggebend.
Ich sprach nicht von Planung eines Mordes, sondern, dass ein Mensch, der jemanden nicht mag, nicht gleich des Mordes schuldig ist, wenn Letzterer plötzlich stirbt.