@IvanIV IvanIV schrieb:In wiefern würde eine Auflistung von dem was ich alles gelesen habe meine Aussage in Frage stellen, dass das Völkerrecht kein Verbot von einseitigen Abspaltungen kennt.
Man muss Euch alles immer wieder neu vorkauen, Eigenleistung ist hier gleich Null.
Es geht hier um die Menschenrechte, lese es einfach nach, Du hast ja offensichtlich nie wirklich länger als ein paar Minuten in die Texte gelesen. Sonst würdest Du nicht solche Fragen stellen und seltsame und falsch Aussagen treffen.
IvanIV schrieb:Also sollen sich doch die Minderheiten abspalten wenn sie eine illegal an die Macht gekommene Regierung in der Hauptstadt nicht akzeptieren können.
Fasel nicht, die alte Regierung war kriminell, ist ja bekannte Tatsache, die Mehrheit des Volkes wollte den nicht mehr, auch Tatsache, gab eine Übergangsregierung die gleich Neuwahlen angekündigt hat und mit mit Vollzug dieser ist das geheilt, in Kiew ist eine legale Regierung an der Macht.
Angenommen Salafisten übernehmen die Regierung in Berlin und rufen die Scharia aus. Hat dein Bundesland dann deiner Logik zufolge auch kein Recht sich abzuspalten?
Die Salafisten stellen nicht die Mehrheit des Volkes oder? Eben, und unsere Regierung ist nicht so kriminell wie die es von Janukowitsch es war oder? Eben, Du bringst wieder einen Strohmann, konstruierst eine falsche Analogie und meinst daraus dann was ableiten zu können.
Und ja, selbst wenn es so wäre hätte SH nicht das Recht sich legal abzuspalten. Dazu muss dann mehr passieren, es muss für die Bewohner von SH eine reale Gefahr für das Leben ausgehen, also wenn die dann anfangen Leuten den Kopf abzuschlagen, dann könnte man über eine legale Sezession diskutieren. Aber wie gesagt, alles Käse was Du da an Vergleich bringst.