@DoctorWho Beitrag von DoctorWho (Seite 126)Bzgl. diese Post ist also grundsätzlich festzustellen!?:
1. Die Rechtslage, die Sezession der Krim betr. ist bisher nicht klar definiert worden.
2. Eine vorschnelle Verurteilung der Abspaltung der Krim, mit Begründung Rechtsverstoss, ist somit apriori ungerechtfertigt, bis eine entsprechende Analyse aller dazu nötiger Bestimmungen/Gesetze anliegt.
3. In so fern ist davon auszugehen, falls die UA vorher keine rechtlichen Grundlagen geschaffen hat, die im Falle der Krim greifen, kein Verstoss vorliegt. Denn wenn eine Rechtsgrundlage besteht, die auf diesen Fall anzuwenden wäre, kann es nur die des jeweiligen Landes sein und schon gar keine undefinierte, die ihren Ursprung nicht im betroffenen Land hat.
Ich würde mal sagen, handeln wir doch einfach nach dem Prinzip der Ermessensentscheidung, die jedem Gericht/Richter, in dem Sinne dieser nicht gegen Grundgesetze verstößt (wie folgt), offen steht.
Die Fakten die zur Entscheidung führen, liegen klar auf der Hand.
Staats und Verfassungsrecht
http://www.staff.uni-giessen.de/~g11003/stvr.pdfDiese wären unter anderem:
(Falls wir den Bürgern der Krim und der Ost-UA diese Rechte nicht "vorsorglich" abzusprechen gedenken.)
Grundrechte der Bürger der Krim.A. Recht auf Meinungsfreiheit, körperlich Unversehrtheit und freie Entfaltung der Perönlichkeit.
zu A. Verstoss gegen diese Grundrechte
Die Grundrechte wurden mit dem Putsch, der nicht Demokratisch erwirkten gewalttätigen Absetzung der vormaligen UA-Regierung, ua. durch Waffengewalt und anderer beweisbarer Unverhältnismäßigkeiten, die zum Tode vieler UA-Bürger und nachweislich zu der Verfolgung anders Denkender führte, verletzt und bis auf weitere gefährdet.
A1. Herleitung des weiteren Gefährdungspotentiales für die Bevölkerung, das durch die Verletzung der Grundrechte herbeigeführt wurde und im Sinne der folgend faktisch begründeten Sachlagen, eine weitere weit grössere Gefährdung derer Grundrechte zu belegen erlaubt.
A2. An genannten Putsch waren Rechtsradikale orientierte Parteien massgeblich beteiligt, wenn nicht gar die Urheber des Putsches, die bisher in der UA nur von einer kleinen Minderheit vertreten wurde. Diese Parteien und Gruppierungen sind in der Ukraine zudem nachweislich als Gewalttätig, Gewalt-verherrlichend und als Nazidoktrin hörige Gruppierungen bekannt, die vor der geplanten Tötung anders denkender nicht zurückschrecken.
A3. Nach deren gewalttätiger Übernahme der Regierungsgeschäfte der UA, ohne nötige Demokratische Legitimierung, und unrechtmässiger Besetzung höchster Regierungs-Posten, musste die Bevölkerung die sich nicht zu den genannten Minderheiten zählt, somit davon ausgehen, das auch derer körperliche Unversehrtheit nicht unmassgeblich gefährdet ist.
A4. Die frühe selbst Bewaffnung und die demonstrative Sicherung derer Territorien im Osten des Landes, die nachweisbar einen reinen Verteidigungscharakter aufwies, ist deshalb als absolut verhältnismäßige Reaktion zu bewerten. (A/A2/A3) Auch in so fern die aufständischen Selbstverteidiger, sich aussschliesslich in den von ihnen selbst bewohnten Gebieten (UA-Bürger) aufhielten und nicht etwa die von Ihnen als unrechtmässig eingeschätzt, okkupierte Hauptstadt, oder etwa derer Umliegenden Gebiete angriff.
A5. Den gefolgten Forderungen der aufständischen Selbstverteidiger...., Recht auf mehr Selbstbestimmung, Recht auf Ausübung derer kulturen Gepflogenheiten, inkl. derer Muttersprache, Recht auf eine, auf demokratischen Wege zu ermittelnde, Regierung, Recht auf Unversehrtheit bei Ausübung demokratisch zugesicherter freier Entfaltung ihrer Persönlichkeit...., kann in keinster Weise widersprochen werden, bzw. derer Forderungen als terroristischer Akt, oder als prinzipiell Unrechtmäßig, bewertet werden.
A6. Folge derer rechtmässigen Forderungen und derer als hier rechtmässig zu begründenden Selbstbewaffnung, um weiteren, offensichtlich bereits erfolgten, Schaden von der Bevölkerung abzuwenden, war nicht etwa, wie demokratisch basiert zu erwarten wäre, das die Putschregierung sofort auf die Verhandlungsvorschläge bzw. Forderungen der Selbstverteidiger eingegangen wäre, um den Konflikt friedlich zu belegen, sondern es war derer harte militärische Antwort. Da dies bereits von der Bevölkerung auf Grundlage der vorherigen Geschehnisse zu recht erwartet wurde und dies die sofortige Verschärfung des Konfliktes bewirkte, beweist zudem das die aufständischen Bürger, mit ihrer der von ihnen eingeschätzten Sachlage recht behalten sollten. Somit steht derer Selbst-Bewaffnung und Sicherung ihres eigenen Territoriums, im absoluten Verhältnis zur der von Ihnen vorher eingeschätzten Bedrohung ihres Lebens.
Die Selbstverteidiger wurden dem von ihnen befürchteten, dem rechtsradikal unterwanderten Gedankengut der Putschregierung gemäss, sofort als Terroristen eingestuft, eine Militär-Strafaktion gegen die aufständischen Mitbürger wurde ohne Verzögerung (die auf Verhandlungswillen schliessen liessen) eingeleitet, jeder Art Gespräche oder Verhandlungen von der Putschregierung kategorisch abgelehnt. Vergleiche zu irrational erscheinenden Handlungen, die sich während des Dritten Reiches ergaben, sind hier nicht von der Hand zu weisen und müssen als weiter Begründung zur Selbstverteidigung zugelassen werden.
A7. Die Mitbürger auf der Krim hatten auf Grund weiterer Sachlagen, einfach mehr Glück, das diese zur Sicherung ihres Territoriums, nicht auf Selbstverteidigung angewiesen waren, wie ihre Mit-Bürger in der Ost-Ukraine und somit direkt zur "weitgehenden" Selbstbestimmung durch Volksbefragung übergehen und ihre Demokratisch errungenen Standards somit beibehalten konnten. Dies "Glück" ist sehr wahrscheinlich alleine auf die historisch bedingten Umstände zurückzuführen, das die seit Jahrhunderten dort rechtmäßig stationierten RU-Truppen, den Bürgern der Krim zur Seite standen. Die unter nachweislich unrechtmäßigem Befehl der Putschregierung stehenden Truppen, die sich zudem auf der Krim befanden, konnten somit erfolgreich entwaffnet werden, bevor sie zur Gefahr für die Bevölkerung wurden, wie wir im Falle der Ost-Ukraine mit bedauern feststellen müssen. Massenhafte Tötung, durch unverhältnismässigen Militäreinsatz gegen die Bürger der Krim, konnte somit erfolgreich im Vorfeld abgewandt werden.
A8. Das dieser Art der Selbstbestimmung über Volksbefragung, schliesslich im Schosse Russlands landete ist ohne jeden Zweifel historisch zu begründen und zu rechtfertigen. Im Angesicht der Gefahren, die nun im Osten des Landes tausende Tote (fast alles Zivilisten (Selbstbewaffnung)), tausende Verletzte und bisher ca. 100.000 Flüchtlinge verursachten, als eine absolut jedem Leid vorzuziehende Massnahme zu betrachten. Zudem konnte man sich in eine auf Demokratie berufende Staatsform einfügen, derer soziales Sicherungssystem funktioniert und derer Staatsfgefüge weit entfernt von jedem
Nationalsozialistischen Gedanken"gut" ist. (Historisches ist hier so eindeutig, das es erst gar nicht näher genannt werden muss.)
A9. Kritiker des nachträglich als Sezession zu definierenden Vorganges auf der Krim, die den genannten Vorgang als unrechtmäßige Handlung der Bewohner der Krim einzustufen versuchen, müssen sich den Vorwurf der Unverhältnismäßigkeit gefallen lassen, falls sie nicht in der Lage sind durch entsprechende Theorien zu belegen, wie die auch hier überwiegend mit der russischen Kultur verhafteten Krimbewohner, die sich von der Rechtsradikal unterwanderten Putschregierung bedroht fühlten wie deren Brüder im Osten, den anstehenden Konflikt ohne kriegsartige Zustände hätten überwinden sollen.
Die Begründungen und Beispiele A bis A6. sind dabei zu berücksichtigen.
Im Falle der Krim spricht die äusserts geringe Zahl an zivilen Opfern, falls überhaupt ein einziger ziviler Krimbewohner zu Tode kam, das nachweislich verhältnissmaßige Vorgehen des RU-Militärs und nicht zuletzt der von den Bürgern unternommene Volksentscheid, der dessen Willen begründet, für die Aktion die sich möglichst Human und zivil von der Putschregierung distanzieren konnte.
Und vor allem eines bleibt den Ukrainer auf der Krim erspart, durch die Gassen laufende gewaltbereite Nazi-Schergen und deren Weckruf....Heil der Ukraine....Tod den Feinden der Ukraine (welche wären?) ...Heil Stepan Bandera...
"Fuck EU" hiess es doch? Und was bleibt sonst? Fuck alle Gesetze die zum gewaltmässigen Tode, massenhaftem Leid und zur Vernichtung von Recht Ordnung und lang erkämpfter Demokratie führen!?
Thats it, imo.
Mit freundlichen Grüssen geehrter Anwalt...
Z.