insideman schrieb:Also ich würde da etwas hellhörig werden, denn wieso der Zusatz "jüdische" ?
Ich schätze, um den Bezug zur Frage nach dem Antisemitismus herzustellen. Wobei sich mir der Sinn der Fragestellung auch so nicht erschließt.
Narrenschiffer schrieb:Da dies impliziert, dass Nicht-Juden, welche die gleiche Tat verüben, nicht zur Rechenschaft gezogen werden sollen, ja.
Hm. Ich vermute zwar, dass es sich um eine Art von Suggestivfrage handelt, aber ich erkenne diese Implikation nicht. Verrätst du mir, wie du zu dem Schluss kommst?
Anna-Lena-1990 schrieb:Ist es für euch Antisemitismus wenn man fordert das jüdische (Schwer)-Verbrecher zur Rechenschaft gezogen werden müssen?
Du schreibst: „wenn man fordert“. Ich möchte das gar nicht erst fordern müssen, sondern erwarte von einem Rechtsstaat einfach, das dies bei Kriminellen geschieht. Klage - Prozess - Urteil.
Ich finde es richtig, wenn jemand, der einen schwer wiegenden Verstoß gegen die Rechtsordnung einer Gesellschaft oder die Grundregeln menschlichen Zusammenlebens begeht, von der Justiz des (betroffenen) Rechtsstaates vor Gericht muss (= zur Rechenschaft gezogen wird). Ich erwarte einen fairen Prozess und hoffe auf das richtige Urteil und im Falle eines Schuldspruchs eine angemessene Strafe.
Was verstehst du denn unter „Verbrecher zur Rechenschaft gezogen“? Dass er sich zunächst vor Gericht verantworten muss? Oder gehts dir dabei eher um die Bestrafung?
Wenn ein gerechter Prozess geführt und faires Recht gesprochen werden (klingt merkwürdig, mir fallen nur keine besseren Formulierungen ein), der Angeklagte also gemäß „vor dem Gesetz sind alle gleich“ behandelt wird, spielen also Herkunft, Geschlecht, Alter, Religion & Co keine Rolle.
Unter diesen (optimalen) Bedingungen ist es darum nicht sexistisch, eine Frau wegen schwerer Verbrechen vor Gericht zu bringen, nicht rassistisch, gegen einen schwerverbrecherischen Aborigine zu prozessieren, nicht homophob, einen homosexuellen und nicht antisemitisch, einen jüdischen Schwerverbrecher zur Rechenschaft zu ziehen. Weil mit einem christlichen deutschen heterosexuellen männlichen Schwerverbrechen genauso verfahren wird und das Urteil bei identischer Schwere der Schuld bei allen gleich lautet bzw. bei nachgewiesener Unschuld alle freigesprochen werden und auch nicht mehr als Schwerverbrecher(innen) bezeichnet werden dürfen.
Wie gesagt: das gilt für mich nur unter den genannten optimalen Bedingungen.
Darf ich auch noch fragen, was dich dazu brachte, deine Frage zu stellen? Eigene Überlegungen? Erfahrungen mit Menschen, die andere Ansichten als du haben?
Wie lautet denn deine Meinung?