Kritisches Freihandelsabkommen TTIP (USA)
16.05.2014 um 09:30Anzeige
Wenn diese "Klagen" vor einem ordentlichen, staatlichen (oä.) Gericht durchgezogen werden würden, dann wäe das ganze "nur halb so schlimm". Aber es ist ein ziviles Schiedsgericht, mit drei Wirtschaftsanwälten. Die Entscheidung ist nicht anfechtbar!rockandroll schrieb:in dem man denen mehr Rechte einräumt, können mehr Klagen kommen
Theoretisch: Ja. Aber eben nicht mit Alkohol, denn der ist ist in den USA oft erst ab 21 erhältlich.interrobang schrieb:Was soll so schlecht an Rechten sein? So wie sich das hier von manchen anhört haben die TTIP Gegner angst das zb alkoholfirmen schadensersatz einklagen können wen in einen Land erst ab 18 Alkohol getrunken werden darf.
Hättest du da eine quelle dazu?Hawkster schrieb:Nettes Beispiel: Ein US-Unternehmen wurden 500 Millionen in Kanada zugesprochen, weil die Patente in Kanada nicht gültig waren. 500 Millionen für einen Gewinn der vielleicht hätte erzielt werden können.
Es ist eine Schutzklausel von Ivestitionen. Welche investitionen wurden dort getätigt und wie ging der fall aus?aseria23 schrieb:Auf der grundlage entgangener gewinne.
Also wen eine Firma irgentwo erst die erlaubnis hat dort ihre arbeit zu machen und millionen dort investiert soll sie keine klagemöglichkeit haben wen es auf einmal heist "Nein wir haben es uns anderst überlegt"rockandroll schrieb: Das kannst doch nicht sein, bei aller Liebe zum freien Markt
Haben wir doch hier auch schon... wir müssen nichtmal das Land verlassen: Vattenfall klagt gegen Deutschland. Forderung: 3 Milliarden. Grund: Entgangene Gewinne durch Atomausstieg :)aseria23 schrieb:Auf der grundlage entgangener gewinne.
Auch wenn ich befürchte das Du die Quellen eh nicht liest, habe ich mal auf die schnelle was gesucht. Sollte Dir das nicht reichen, such es Dir selber. Schlagwörter sollte der Text Dir geben.interrobang schrieb:Hättest du da eine quelle dazu?
Die rechtlich Grundlage wofür? Für die Einführung von Chlorhühnchen und Hormonfleisch?Parmount schrieb:3 Milliarden sind aber zu verkraften im Gegensatz zu 50000 Schweinefleisch und 50000 Rindfleisch
die hier eingeführt werden würden wenn es abgeschlossen wird. Die rechtliche Grundlage ist aber dafür nicht gegeben
so ist das aber nicht, die Beispiele hier haben dir schon gezeigt um was es geht. Firmen klagen gegen den Willen des Volkesinterrobang schrieb:Also wen eine Firma irgentwo erst die erlaubnis hat dort ihre arbeit zu machen und millionen dort investiert soll sie keine klagemöglichkeit haben wen es auf einmal heist "Nein wir haben es uns anderst überlegt"
Nein, denn das wäre für jeden noch verständlich. Es geht darum: Firma A produziert irgendwas, das hier verboten ist. Da durch das Verbot die Firma A nicht in Deutschland verkaufen darf, wird vor dem Schiedsgericht geklagt. Worauf: Auf zu erwartende Gewinnen. Also auf etwas das es nicht gibt und das nicht wirklich berechnet werden kann.interrobang schrieb:Also wen eine Firma irgentwo erst die erlaubnis hat dort ihre arbeit zu machen und millionen dort investiert soll sie keine klagemöglichkeit haben wen es auf einmal heist "Nein wir haben es uns anderst überlegt"
Keine Ahung. Du hast die Schlagwörter und dmit kannst Du selber suchen.interrobang schrieb:Gibts da keine quelle in deutsch dazu? Oder von einer Zeitung?
Auf zu erwartende Gewinnen.Und genau da bin ich skeptisch. Aber wie gesagt fällt der punkt mit grosser sicherheit weg.
Damit ich es lesen kann.Hawkster schrieb:Wozu?
Du hast die Schlagworte und Du weisst sicher wie man Google benutzt. Also such selber. Meine Ergebnisse beschränken sich auf die englische Sprach.interrobang schrieb:Damit ich es lesen kann.