kintarooe schrieb:Das war auch gemeint. Ich glaube. das wenn der Kläger nicht gerade Erdogan wäre, dann würde man Böhmermanns Beitrag auch als Beleidigungen werten. Im Zivilprozess...
Sehe ich nicht. Egal wer es gewesen wäre, es liegt keine Beleidigung vor. Wenn sich der Rest der Menschen die glauben es wäre eine Beleidigung gewesen, anfangen würden zu erkennen das ein angekündigter Kontext vorgelegen hat, dann wäre alles gut. Aber scheint halt Menschen zu geben denen das völlig egal ist: Hauptsache aufregen, verurteilen und beleidigt sein.
Was Satire ist und was sie darf ist definiert (läßt sich recht gut bei Wikipedia nachlesen) und innerhalb dieser Grenzen darf sie alles, soweit so gut. Ich würde noch zugestehen wenn man sich über die Länge des "Schmähgedichtes" echauffieren würde, aber auch das liegt voll in der künstlerischen Freiheit eines Künstlers.
querdenkerSZ schrieb:eventuell bei einer Privatperson die nicht im öffentlichen Leben steht....
Mmmmh, da stellt sich mir tatsächlich die Frage ob es Satire in Bezug auf Privatpersonen überhaupt gibt... Interessanter Einwand von dir.