kintarooe schrieb:aber das Gericht sollte schon deutlich machen, das Satire nicht alles erlaube.
Warum sollte ein Gericht das machen? Um den Art.5 GG einzuschränken und schon mal einen Berg von Maulkörben zurecht zu legen? Das mag in anderen Ländern ein tolle Idee sein, aber in Deutschland ehr nicht.
Ich für meinen Teil denke das Satire alles darf, alles dürfen sollte. Mir ist klar das es eine provokante Aussage ist, aber Satire erfüllt auch einen Zweck und man muss Satire nicht mögen. Jeder hat das Recht seine persönlichen Grenzen des "guten Geschmacks" zu stecken und es gibt sicher Grenzen die den "guten Geschmack" für den Einen oder Anderen überschreiten. Dennoch sollte Satire im Rahmen der Definition von Satire alles dürfen.
Gerichten werden im Zweifelsfall (viel wichtiger aber: im Einzelfall) entscheiden ob die Grenzen überschritten wurden oder nicht. Im Fall Böhmermann wurde nach Prüfung entschieden das es sich um Teil eines Satirebeitrags handelt. Und auch wenn die türkische Regierung nun vor Zorn um die eigenen Achs kreiselt, es wurde nach deutschem Recht entschieden und fertig. Just my 2 cents