gibt es hier eine Zitiermöglichkeit, die nicht das einfügen und kopieren per Hand beinhaltet?
@canales Es ist aufgefallen, selbst der Verfassungsschutz hat sich diesem angenommen gehabt, etliche Journalisten und auch einige Politiker haben darauf aufmerksam gemacht. Doch da man einige Organisationen nicht direkt mit der Hizmet-Bewegung Verbindung setzen konnte oder diese nicht offiziel zur Hizmet-Bewegung bekannten sah der Verfassungsschutz davon ab, diese zu überwachen. Auch wird wohl der Fokus auf, für Deutschland gefährliche echte Islamisten gelegt. Die Hizmet bewegung ist ja nicht vergleichbar mit Sekten, wie Scientology. Nicht jeder der auf Schüler der auf deren Schule ging und nicht jeder Student der in einem ihrer Wohnheime lebte, ist ein Gülen Anhänger.
@Quiron Also..noch sind die Medien nicht Gleichgeschaltet auch wenn Spiegel und Co. dies einem suggerieren wollen. Es gibt etliche Zeitungen, TV Sender und Radiostationen die Unabhängig sind und wohl nur Druck verspühren, wenn sie zu tief in der Dreckwäsche der AKP wühlen. Aber kritische Zeitungen sind vorhanden. Derzeit betreffen die schließungen hauptsächlich Zeitungen und TV Sender die der Hizmet Bewegung nahe stehen sollen. Ich kenn mich in der Türkischen Fernseh- und Zeitungslandschaft leider nicht so gut aus, das ich sagen könnte, wem diese nahe stehen.
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Die türkischen Gerichte werden entscheiden, welche Strafen die Angeklagen bekommen werden. Ich weiß aber nicht wie das nun bei den Soldaten, Offizieren usw gehandhabt wird..dort wird wohl das Militärgericht greifen...keine Ahnung.
Zur Verfassungs, wobei ich nicht weiß, ob das alles ist oder nicht. Wie die Verhaftungen begründet sind, weiß ich auch nicht, Gründung einer kriminellen/terroristischen Organisation...jenachdem wie tief man verwickelt war, wird es wohl noch etliche andere Punkte geben.
Die Verfassung gibt dem Kabinett unter Vorsitz des Staatspräsidenten - derzeit also Erdogan - das Recht, nach Beratungen mit dem Nationalen Sicherheitsrat den Ausnahmezustand zu verhängen. Auslöser können nach Artikel 120 "weit verbreitete Gewaltakte zur Zerstörung der freiheitlich-demokratischen Ordnung" oder ein "gravierender Verfall der öffentlichen Ordnung" sein. Darauf hat sich nun auch Erdogan berufen.
Das Kabinett kann den Ausnahmezustand im ganzen Land oder in Teilen davon für maximal sechs Monate verhängen. Diesmal sind es drei Monate. Das Parlament kann die Dauer des Ausnahmezustands verändern, ihn aufheben oder ihn auf Bitte des Kabinetts um je vier Monate verlängern.
Das Kabinett kann unter Vorsitz Erdogans Dekrete mit Gesetzeskraft erlassen. Diese Erlasse werden dem Parlament zur Zustimmung vorgelegt. Gegen die Beschlüsse kann nicht vor dem Verfassungsgericht vorgegangen werden.
Während des Ausnahmezustands können nach Artikel 15 Grundrechte eingeschränkt oder ausgesetzt werden. Auch andere Maßnahmen, die unter normalen Umständen nicht erlaubt sind, kann die Führung ergreifen. Verpflichtungen nach internationalem Recht dürfen dabei jedoch nicht gebrochen werden. Unverletzlich bleibt (außer bei rechtmäßigen Kriegshandlungen) das Recht auf Leben.
Eine Auswahl von Maßnahmen, die die Führung des Landes beschließen kann: Ausgangssperren, Einschränkung und Verbot des Fahrzeugverkehrs, Versammlungs- und Demonstrationsverbot, Durchsuchungen, Evakuierung bestimmter Gegenden, Kontrolle des Verkehrs zu Land, See und Luft, Verbot von Zeitungen, Magazinen oder Büchern, Kontrolle oder Verbot von Rundfunkausstrahlungen.
Rechte, die unangetastet bleiben: Niemand darf gezwungen werden, seine Religionszugehörigkeit, sein Gewissen, seine Gedanken oder seine Meinung zu offenbaren, oder deswegen bestraft werden. Strafen dürfen nicht rückwirkend verhängt werden. Auch im Ausnahmezustand gilt die Unschuldsvermutung: Niemand ist schuldig, bevor ein Gericht ihn nicht verurteilt hat.
Der Ausnahmezustand kann auch bei Naturkatastrophen, gefährlichen Epidemien oder einer schweren Wirtschaftskrise verhängt werden. Er ist eine Stufe unter dem noch härteren Kriegsrecht.
http://www.spiegel.de/politik/ausland/tuerkei-was-erdogan-im-ausnahmezustand-darf-a-1104000.html