@Makavelii Makavelii schrieb:Und was genau gibts es nun an "Militärbeobachter" auszusetzen?
Grundsätzlich nichts. Nur muss man sich bei sowas vorher zumindestens mal anmelden, damit man nicht versehendtlich für einen Spion gehalten wird.
Das Wiener abkommen erstreckt sich auf die Streitkräfte der Ukraine. Diese dürfen sie legal inspezieren. Sie waren aber in einem von Rebellen kontrolliertem Gebiet unterwegs. Die Rebellen haben keine Mitgliedschaft bei OSCE unterschrieben, und gehören auch nicht zur ukrainischen Armee. Daher ist es auf sie nicht anwendbar. Außerdem sind in den besetzten Gebieten auch offizielle internationale Beobachter mit OSCE Mandat tätig. Es wäre also gar nicht notwendig neben der offiziellen Beobachtungsmission noch irgendwelche geheime Aufklärungsmissionen durchzuführen. Die offiziellen Beobachter haben auch so ungeschränkten Zutritt.