Politik
Menschen Wissenschaft Politik Mystery Kriminalfälle Spiritualität Verschwörungen Technologie Ufologie Natur Umfragen Unterhaltung
weitere Rubriken
PhilosophieTräumeOrteEsoterikLiteraturAstronomieHelpdeskGruppenGamingFilmeMusikClashVerbesserungenAllmysteryEnglish
Diskussions-Übersichten
BesuchtTeilgenommenAlleNeueGeschlossenLesenswertSchlüsselwörter
Schiebe oft benutzte Tabs in die Navigationsleiste (zurücksetzen).

Legalisierung von Cannabis

13.125 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Deutschland, Berlin, Cannabis ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Legalisierung von Cannabis

25.02.2014 um 13:12
@El_Gato
Du kannst aber nicht aus deiner Erfahrung ein Argument machen. Unzulässiges pars-pro-toto- Argument.


melden

Legalisierung von Cannabis

25.02.2014 um 13:14
@praiseway

Ich habe nie gesagt, daß meine Erfahrungen mit Cannabis auf alle anderen Menschen, die Drogen nehmen anwendbar sind. Das Argument mit der Einstiegsdroge ist einfach ein recht schwaches.


melden

Legalisierung von Cannabis

25.02.2014 um 13:14
Zitat von praisewaypraiseway schrieb:Genau. Die gleiche Frage könnte man sich beim Sex stellen. Wenn jemand beim Orgasmus einen Herzinfarkt bekommt, ist der dann aufgrund des Sexes gestorben?
Vermutlich an der Anstrengungen. Deshalb sollten Menschen mit schwachem Herzen Anstrengungen vermeiden. Gibt auch Sportler, die plötzlich auf dem Rasen umkippen, weil das Herz versagt.
Zitat von KcKc schrieb:Weil es keine genetischen Gründe gibt, muss sie das Kiffen umgebracht haben
Angeblich wurden mit wissenschaftlichen Methoden alle andere Möglichkeiten ausgeschlossen. Man weiß zwar nicht, wie Cannabis tötet, aber es tötet; irgendwie über Herzrhythmusstörungen.

@SCHMANDY

Dann sollte man das in der Studie auch klar hervorheben, falls nicht geschehen.


melden

Legalisierung von Cannabis

25.02.2014 um 13:15
@El_Gato

Klar könnte man alle Gefahren auch auf Alkohol anwenden.

Aber es gibt ja bekanntlich ,,gute¨ Drogen, die eben ,,zur Gesellschaft und Kultur dazu gehören¨.

Alkohol, Tabak, Kaffee - das soll doch mal einer versuchen, dem Deutschen sein Bier zu verbieten, den Kaffee oder dem Raucher seine Kippe ;)

In Bayern würden sie sicherlich vor allem wegen dem Bier Krieg anfangen.


Aber Cannabis gehört eben zu den ,,bösen¨ Drogen. Einen vernünftigen Grund gibt es dafür eigentlich nicht.


5x zitiertmelden

Legalisierung von Cannabis

25.02.2014 um 13:16
Das witzige ist auch das die ersten beiden Cannabistoten rein zufällig aus der selben Stadt kommen. Bei keine Ahnung 100 Millionen Kiffern weltweit.

Zufall?


melden

Legalisierung von Cannabis

25.02.2014 um 13:18
@Kc
Zitat von KcKc schrieb: Einen vernünftigen Grund gibt es dafür eigentlich nicht.
Du hast den Grund doch selbst genannt. Sie sind historisch in der Gesellschaft integriert. Ob das ein vernünftiger Grund ist? Ok. Eher nicht.


melden

Legalisierung von Cannabis

25.02.2014 um 13:18
Zitat von KcKc schrieb:Alkohol, Tabak, Kaffee - das soll doch mal einer versuchen, dem Deutschen sein Bier zu verbieten, den Kaffee oder dem Raucher seine Kippe ;)
Schon am nächsten Tag würde eine Revolte losbrechen. :D
Zitat von KcKc schrieb:Aber Cannabis gehört eben zu den ,,bösen¨ Drogen. Einen vernünftigen Grund gibt es dafür eigentlich nicht.
Nein, den gibt es nicht. Die Prohibition von Cannabis geht auf Lobbyarbeit zurück, weil zB die Baumwollindustrie sonst ihre Felle hätte wegschwimmen sehen.
Cannabis ist nicht nur als Droge verboten.


1x zitiertmelden

Legalisierung von Cannabis

25.02.2014 um 13:21
@El_Gato
Zitat von El_GatoEl_Gato schrieb:Cannabis ist nicht nur als Droge verboten.
What? Nutzhanf ?


1x zitiertmelden

Legalisierung von Cannabis

25.02.2014 um 13:22
@praiseway

Genau. Such doch man nach einem reinen Nutzhanffeld, aus dem dann Klamotten und sowas gemacht werden sollen. Wirste nicht finden.


melden

Legalisierung von Cannabis

25.02.2014 um 13:22
Zitat von praisewaypraiseway schrieb:What? Nutzhanf ?
Tja dann will ich mal sehen wie lange der Nutzhanf bei dir im Garten stehen bleiben darf.


melden

Legalisierung von Cannabis

25.02.2014 um 13:26
@SCHMANDY
@El_Gato
Wikipedia: Nutzhanf


melden

Legalisierung von Cannabis

25.02.2014 um 13:27
@praiseway

Zitat von Wiki:
Der Anbau ist jedoch nach wie vor genehmigungspflichtig und wird in der Regel nur hauptgewerblichen Landwirten unter strengen Auflagen gewährt. Diese Kontrolle soll vermeiden, dass THC-reiche Sorten zur illegalen Drogengewinnung angebaut werden, da eine Unterscheidung der verschiedenen Sorten optisch kaum möglich ist. Der Anbau von THC-reichen Sorten ist auch zur Gewinnung medizinischer Präparate weiterhin verboten.



1x zitiertmelden

Legalisierung von Cannabis

25.02.2014 um 13:27
@praiseway
Der Anbau von Faserhanf muss der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung als zuständiger Behörde angezeigt werden
Tja und dann beginnt erstmal ein Marathon um überhaupt eine Genehmigung zu kriegen.


melden

Legalisierung von Cannabis

25.02.2014 um 13:28
@SCHMANDY
@El_Gato
Das ist doch logisch, oder? Du siehst es ja der Pflanze nicht an, wieviel THC sie enthält.


melden

Legalisierung von Cannabis

25.02.2014 um 13:30
@praiseway

Macht ja nix. Man könnte immer noch unangemeldete Kontrolleure (ähnlich wie die, die für die Gastronomie und alles was mit Ernährung zu tun hat, zuständig sind) durch die Weltgeschichte schicken, damit die ach so böse Droge Cannabis nicht angebaut wird.


melden

Legalisierung von Cannabis

25.02.2014 um 13:34
@El_Gato
Wieso? Wenn Du es anbauen willst, beantragst Du eine Lizenz, und ich denke mal entgegen @SCHMANDY, die ist nicht so schwer zu bekommen, dann kannst Du anbauen. Sicher hast Du mit Kontrollen zu rechnen. Aber das ist doch bei der derzeitigen Gesetzeslage völlig klar.


1x zitiertmelden

Legalisierung von Cannabis

25.02.2014 um 13:36
@praiseway

Man könnte es aber auch einfach legalisieren und fertig.
Zitat von praisewaypraiseway schrieb:die ist nicht so schwer zu bekommen
Zitat von El_GatoEl_Gato schrieb:und wird in der Regel nur hauptgewerblichen Landwirten unter strengen Auflagen gewährt
Ich denke nicht, daß eine solche Lizenz so einfach zu bekommen ist.


melden

Legalisierung von Cannabis

25.02.2014 um 13:39
@El_Gato
Ich denke, hier stochern wir beide im Dunkeln. Ich zumindest weiß es nicht. Kann nur Vermutungen anstellen.


1x zitiertmelden

Legalisierung von Cannabis

25.02.2014 um 13:40
@praiseway

Schon richtig, ich weiß es auch nicht. Dennoch kann ich mir nicht vorstellen, daß man nur ein paar Formulare ausfüllen muss, um so eine Lizenz zu kriegen.


melden

Legalisierung von Cannabis

25.02.2014 um 13:56
Zitat von praisewaypraiseway schrieb:Ich denke, hier stochern wir beide im Dunkeln.
Tja zum Glück muss ich nicht Dunkeln zu stochern
Information zum Anbau von Nutzhanf gemäß
Betäubungsmittelgesetz (BtMG)

1. Anbaubefugnis
Der Anbau von Nutzhanf ist nur den Unternehmen der Landwirtschaft im Sinne des § 1 Abs. 4 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte (ALG) erlaubt, deren Betriebsflächen die in § 1 Abs. 2 ALG genannte Mindestgrößen erreichen oder überschreiten.
Das ist in der Regel dann der Fall, wenn der Landwirt bei einer landwirtschaftlichen Alterskasse versichert ist oder sich von der Versicherungspflicht hat befreien lassen.
Unternehmen der Forstwirtschaft, des Garten- und Weinbaus, der Fischzucht, der Teichwirtschaft, der Imkerei, der Binnenfischerei und der Wanderschäferei, oder die für eine Beihilfegewährung nach der VO (EU) Nr. 1307/2013 vom 17. Dezember 2013 (ABl. Nr. L 347/608) nicht in Betracht kommen, dürfen Hanf nicht anbauen.
Rübenzüchter, die Hanf als Schutzstreifen bei der Rübenzüchtung pflanzen, müssen den Hanf vor der Blüte vernichten.
Es besteht die Möglichkeit beim
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
– Bundesopiumstelle –
Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3
53175 Bonn
Telefon: 0228 / 99-307-5127
Fax: 0228 / 99-307-5210
E-Mail: wilhelm.schinkel@bfarm.de
eine befristete Anbauerlaubnis (gemäß § 3 BtMG) zu beantragen. Diese wird jedoch nur dann erteilt, wenn der Anbau wissenschaftlichen und anderen im öffentlichen Interesse liegenden Zwecken dient. Bei einer Genehmigung durch die Bundesopiumstelle ist keine Anzeige über den Anbau von Nutzhanf (gemäß § 24a BtMG) bei der BLE einzureichen.
Auch der Anbau von zugelassenen THC- armen Hanfsorten durch wissenschaftliche Institute bedarf der Genehmigung durch die Bundesopiumstelle.
Der Anbau von Hanf zum Zwecke des Verkaufs als Zierpflanze ist nicht zulässig.
Der Anbau von Hanfsorten, die nicht im gemeinsamen Sortenkatalog für landwirtschaftliche Pflanzenarten enthalten sind (siehe Anlage 4), ist verboten.

2. Anzeigepflicht
Jeder Anbau von Nutzhanf, auch wenn dafür keine Beihilfe beantragt wird, ist bis zum 01. Juli  des Anbaujahres der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (Bundesanstalt) zur Erfüllung ihrer Aufgaben anzuzeigen. Für die Anzeige ist das bei der Bundesanstalt erhältliche amtliche Formular „Anzeige des Anbaus von Nutzhanf” in dreifacher Ausfertigung zu verwenden.
Eine Ausfertigung wird dem Anbauer mit dem Sichtvermerk der Bundesanstalt zurückgesandt, wodurch die Erfüllung der Anzeigepflicht bestätigt wird.
Die Vorlagefrist für die Anzeige des Anbaus von Nutzhanf ist unbedingt einzuhalten (ggf. vorab ein Fax zur Fristwahrung einreichen).

3. Anbau
Für den Anbau von Nutzhanf darf nur zertifiziertes Saatgut gemäß gemeinsamen Sortenkatalog für landwirtschaftliche Pflanzenarten verwendet werden.
Dieser Sortenkatalog kann bis zum 15. März des Jahres geändert werden.
Vorstufen- und Basissaatgut wird als zertifiziertes Saatgut anerkannt.
Zum Nachweis der Verwendung zertifizierten Saatguts sind sämtliche Etiketten (Zertifikate) der verwendeten Sorten bei Inanspruchnahme der Flächenbeihilfe für Hanf den zuständigen Landesbehörden (mit dem Sammelantrag) vorzulegen .
Wird keine Flächenbeihilfe in Anspruch genommen, müssen sämtliche Etiketten mit der Anbauanzeige bei der Bundesanstalt eingereicht werden.
Da die Etiketten mit den Saatgutsäcken fest verbunden sind, sollte der Anbauer diese Etiketten beim Öffnen der Säcke ausschneiden, um eine Beschädigung zu vermeiden.
Wenn von mehreren Erzeugern zertifiziertes Saatgut aus einer mit einem amtlichen Etikett versehenen Verpackung ausgesät wird, reicht es aus, dass ein Erzeuger das amtliche Etikett und die übrigen Erzeuger unter Hinweis auf dieses Etikett eine beglaubigte Fotokopie ihrer Anbauerklärung mit Darstellung des Sachverhalts beifügen.

4. Sanktion
Wer den Anbau von Nutzhanf gemäß § 32 Abs.1 Nr.14 BtMG vorsätzlich oder fahrlässig nicht oder nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig anzeigt, handelt ordnungswidrig und kann gemäß § 32 Absatz 2 BtMG mit einer Geldbuße belegt werden.



melden