Tripane schrieb:Irgendwelche "Null-Obergrenzen" im Strassenverkehr halte ich nicht für sinnvoll, weil rein theoretisch oft irrelevante Restmengen von Stoffen nachweisbar sind, die sich nicht mehr auf die Fahrweise auswirken. "Wenig" - ja, "null" - nein.
Ist zwar jetzt OT aber dem Verkehrssicherheitsrat zufolge beginnt die Gefahrenschwelle, bei der sich Alkohol negativ auf die Fahrtüchtigkeit auswirkt, bereits bei 0,2 bis 0,3 Promille. Bei dem vom Gesetzgeber festgelegten Grenzwert von 0,5 Promille sei das Risiko, in einen Unfall verwickelt zu werden, bereits doppelt so hoch wie in nüchternem Zustand.
Das "wenig" dürfte im Toleranzbereich demnach also maximal bei 0,1 P. liegen.
Es wurde daher auch schon über ein nächtliches Verkaufsverbot (ab 22 Uhr) von Alkohol diskutiert um so die Unfallrisiken zumindest etwas zu senken. Aber das ist ein anderes Thema.
Wie gesagt, ein strengeres Regulierungssystem des Straßenverkehrs sehe ich da als wesentlich sinnvoller an als die Prohibition, zumindest was Cannabis und Akohol betrifft.