Polizei und Tatsachen oder: Die Exekutive als Exekutionskommando
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Polizei, Falsche Protokolle ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Polizei und Tatsachen oder: Die Exekutive als Exekutionskommando
07.08.2013 um 20:46@Saturius
So ein polizeiliches Protokoll hat nicht notwendigerweise eine Beweiskraft. Ich würde das nicht überbewerten. Wenn deine Angaben gegenüber dem Gericht schlüssig sind und nicht durch belastenden Gegenbeweis entkräftet werden können, würde ich mir darüber keinen Kopf machen.
Dass so manche Polizisten mit vielen einfachsten Dingen bereits heillos überfordert sind, ist nicht unbedingt eine bahnbrechende Neuigkeit. Intelligenz findet sich bei der Polizei nicht automatisch deshalb, weil sie im Auftrag des Staates Dienstinhabende sind.
So ein polizeiliches Protokoll hat nicht notwendigerweise eine Beweiskraft. Ich würde das nicht überbewerten. Wenn deine Angaben gegenüber dem Gericht schlüssig sind und nicht durch belastenden Gegenbeweis entkräftet werden können, würde ich mir darüber keinen Kopf machen.
Dass so manche Polizisten mit vielen einfachsten Dingen bereits heillos überfordert sind, ist nicht unbedingt eine bahnbrechende Neuigkeit. Intelligenz findet sich bei der Polizei nicht automatisch deshalb, weil sie im Auftrag des Staates Dienstinhabende sind.
Polizei und Tatsachen oder: Die Exekutive als Exekutionskommando
07.08.2013 um 20:46Polizei und Tatsachen oder: Die Exekutive als Exekutionskommando
07.08.2013 um 20:49@praiseway
Da liegst du falsch! Es würde bereits an der Unmittelbarkeit im Beweisverfahren fehlen. Du darfst mir glauben, dass ich als Jurist ein klein wenig Ahnung davon habe ;)
Da liegst du falsch! Es würde bereits an der Unmittelbarkeit im Beweisverfahren fehlen. Du darfst mir glauben, dass ich als Jurist ein klein wenig Ahnung davon habe ;)
Polizei und Tatsachen oder: Die Exekutive als Exekutionskommando
07.08.2013 um 20:49@praiseway
Ich habe nur dem Rechtsanwalt selbst gesagt, dass die Aussagen mehr als fehlerhaft sind. Das Problem ist, auch er glaubt meiner Wahrheit nicht und findet die Polizeiprotokolle glaubhafter. Darum will er meine Darstellung auch nicht als Stellungnahme formulieren, da ja für ihn ein Risiko besteht, dass es nicht die Wahrheit sein könnte -.-
@Marcandas
Er sagt, der Richter schaut sich die Akte an, überlegt, wenn es nicht schlüssig wäre, würde die StA keine Anklage anstreben. Er meint, meine Darstellung widerspricht meiner Aussage bei der Polizei und ihrer Aussage bei der Polizei -.-
Und er könne sich nicht vorstellen, dass die Polizei da falsche Angaben ins Protokoll schreibt -.-
Ich habe nur dem Rechtsanwalt selbst gesagt, dass die Aussagen mehr als fehlerhaft sind. Das Problem ist, auch er glaubt meiner Wahrheit nicht und findet die Polizeiprotokolle glaubhafter. Darum will er meine Darstellung auch nicht als Stellungnahme formulieren, da ja für ihn ein Risiko besteht, dass es nicht die Wahrheit sein könnte -.-
@Marcandas
Er sagt, der Richter schaut sich die Akte an, überlegt, wenn es nicht schlüssig wäre, würde die StA keine Anklage anstreben. Er meint, meine Darstellung widerspricht meiner Aussage bei der Polizei und ihrer Aussage bei der Polizei -.-
Und er könne sich nicht vorstellen, dass die Polizei da falsche Angaben ins Protokoll schreibt -.-
Polizei und Tatsachen oder: Die Exekutive als Exekutionskommando
07.08.2013 um 20:51@Saturius
Und dein Anwalt hat Recht. Vertrau ihn!!!
@Marcandas
Was meinst Du mit Unmittelbarkeit im Beweisverfahren?
Und dein Anwalt hat Recht. Vertrau ihn!!!
@Marcandas
Was meinst Du mit Unmittelbarkeit im Beweisverfahren?
Polizei und Tatsachen oder: Die Exekutive als Exekutionskommando
07.08.2013 um 20:52@Saturius
Saturius schrieb: Darum will er meine Darstellung auch nicht als Stellungnahme formulierenDas lass dir von ihm schriftlich geben, kündige ihm daraufhin das Mandat und such dir einen anderen. Alternativ kannst du dich auch selber gegenüber dem Gericht schriftlich äußern.
Polizei und Tatsachen oder: Die Exekutive als Exekutionskommando
07.08.2013 um 20:52Polizei und Tatsachen oder: Die Exekutive als Exekutionskommando
07.08.2013 um 20:53@praiseway
Achso, also soll ich zugeben, ich hätte noch an dem Freitag über Tag die Brote gegessen (was die Blutaufnahme des Alkohols beeinflussen würde)?
Ich soll den Fahrtweg bestätigen, obwohl es (ich habs auf der Karte mir angeschaut) der falsche beschrieben Weg war?
Ich soll zugeben, ich bin erst um 3.30 Uhr bei ihr weg, obwohl ich schon um 2.00 Uhr losgefahren bin?
Mit anderen Worten, ich soll das bestätigen, was nicht stimmt?
Da sind wir wieder beim Iqusisitonsgericht oder Hexenhammer, was einem lieber ist.
Achso, also soll ich zugeben, ich hätte noch an dem Freitag über Tag die Brote gegessen (was die Blutaufnahme des Alkohols beeinflussen würde)?
Ich soll den Fahrtweg bestätigen, obwohl es (ich habs auf der Karte mir angeschaut) der falsche beschrieben Weg war?
Ich soll zugeben, ich bin erst um 3.30 Uhr bei ihr weg, obwohl ich schon um 2.00 Uhr losgefahren bin?
Mit anderen Worten, ich soll das bestätigen, was nicht stimmt?
Da sind wir wieder beim Iqusisitonsgericht oder Hexenhammer, was einem lieber ist.
Polizei und Tatsachen oder: Die Exekutive als Exekutionskommando
07.08.2013 um 20:54@praiseway
Eine Zeugenvernehmung oder die Einlassung des Beschuldigten hätte in der Konstellation z. B. Beweiskraft, weil sie unmittelbar und nicht über drei Ecken erfolgt. Das Protokoll einer polizeilichen Vernehmung hingegen hätte dann lediglich Indizkraft.
Eine Zeugenvernehmung oder die Einlassung des Beschuldigten hätte in der Konstellation z. B. Beweiskraft, weil sie unmittelbar und nicht über drei Ecken erfolgt. Das Protokoll einer polizeilichen Vernehmung hingegen hätte dann lediglich Indizkraft.
Polizei und Tatsachen oder: Die Exekutive als Exekutionskommando
07.08.2013 um 20:54Polizei und Tatsachen oder: Die Exekutive als Exekutionskommando
07.08.2013 um 20:56@Marcandas
@Saturius
Was willst Du eigentlich die ganze Zeit mit den Broten? Spätestens seit der Blutprobe sind die vollkommen irrelevant.
Marcandas schrieb:Eine Zeugenvernehmung oder die Einlassung des Beschuldigten hätte in der Konstellation z. B. Beweiskraft, weil sie unmittelbar und nicht über drei Ecken erfolgt.Das versteh ich nicht. Und
@Saturius
Was willst Du eigentlich die ganze Zeit mit den Broten? Spätestens seit der Blutprobe sind die vollkommen irrelevant.
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07.08.2013 um 20:56@praiseway
ich muss leider ehrlich gestehen, dass ich mir nur den Eingangsbeitrag und ein paar der letzten Beiträge durchgelesen habe, weshalb ich zum Sachverhalt selber inhaltlich wohl leider nichts Sinnvolles beitragen kann :(
ich muss leider ehrlich gestehen, dass ich mir nur den Eingangsbeitrag und ein paar der letzten Beiträge durchgelesen habe, weshalb ich zum Sachverhalt selber inhaltlich wohl leider nichts Sinnvolles beitragen kann :(
Polizei und Tatsachen oder: Die Exekutive als Exekutionskommando
07.08.2013 um 20:58@praiseway
Ne ne. Ich habe es nur gegenüber dem RA gesagt, dass die Protokollel fehlerhaft sind. Er kam mit der Begründung, dass da dann evtl Missverständisse bei meiner Verlobten aufgekommen sein könnten, und in meinem Protokoll bzw. meiner Aussage auf der Wache ich evtl nicht deutlich genug die Angaben formuliert hätte.
Nur das zu beweisen würde schwer. Bestenfalls durch eine Aussage meiner Verlobten zur Richtigstellung.
Diese hätte da aber "Angst" ein Verfahren wegen Falschaussage zu bekommen, weil die Polizisten zu blöd waren das aufzuschreiben, was sie auch gesagt hatte.
praiseway schrieb:Hältst Du es echt für schlau, mit seiner Sicht der Dinge vor Gericht zu erscheinen?Du missverstehst mich da. Ich würde vor Gericht mit nichten eine Fehlprotokollierung der Polizisten behaupten. Das macht mich derart unglaubwürdig, da kann ich auch direkt sagen, macht was ihr wollt.
Ne ne. Ich habe es nur gegenüber dem RA gesagt, dass die Protokollel fehlerhaft sind. Er kam mit der Begründung, dass da dann evtl Missverständisse bei meiner Verlobten aufgekommen sein könnten, und in meinem Protokoll bzw. meiner Aussage auf der Wache ich evtl nicht deutlich genug die Angaben formuliert hätte.
Nur das zu beweisen würde schwer. Bestenfalls durch eine Aussage meiner Verlobten zur Richtigstellung.
Diese hätte da aber "Angst" ein Verfahren wegen Falschaussage zu bekommen, weil die Polizisten zu blöd waren das aufzuschreiben, was sie auch gesagt hatte.
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07.08.2013 um 20:58@Marcandas
Und ich muß gestehen, dass ich in der StPO nicht wirklich firm bin. Kenne nicht den Unterschied zwischen einer Zeugenvernehmung und einen polizeilichen Protokoll.
Und ich muß gestehen, dass ich in der StPO nicht wirklich firm bin. Kenne nicht den Unterschied zwischen einer Zeugenvernehmung und einen polizeilichen Protokoll.
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07.08.2013 um 20:59Polizei und Tatsachen oder: Die Exekutive als Exekutionskommando
07.08.2013 um 21:03@praiseway
Ich auch, so ist es nicht. Aber ich kann auch keine Straftat zugeben, die ich nicht begangen habe.
In der Vergangenheit habe ich 3 Mal Mist gebaut. Und bei diesen 3 Mal habe ich auch offen dazu gestanden. Nur mit der Zeit habe ich abgeschlossen. Habe deshalb auch die "Freundschaften" gekündigt (waren ein wirklich schlechter Einfluss auf mich)
Und seitdem habe ich mir auch nix zu schulden kommen lassen.
Jetzt ist das ne gekränkte, verletzte Ex, die mir schon mehr als einmal Probleme gemacht hat. Mir gegenüber gab sie auch zu, sie wollte mir, weil ich zu ihr "dämliches Miststück" gesagt habe, und wegen der sms mit "verarschen", einen reinwürgen, dass ich mal über Nacht bei der Polizei bleiben könnte.
Ihr war nicht klar, dass es solche Wellen schlägt... Prosit.
Ich auch, so ist es nicht. Aber ich kann auch keine Straftat zugeben, die ich nicht begangen habe.
In der Vergangenheit habe ich 3 Mal Mist gebaut. Und bei diesen 3 Mal habe ich auch offen dazu gestanden. Nur mit der Zeit habe ich abgeschlossen. Habe deshalb auch die "Freundschaften" gekündigt (waren ein wirklich schlechter Einfluss auf mich)
Und seitdem habe ich mir auch nix zu schulden kommen lassen.
Jetzt ist das ne gekränkte, verletzte Ex, die mir schon mehr als einmal Probleme gemacht hat. Mir gegenüber gab sie auch zu, sie wollte mir, weil ich zu ihr "dämliches Miststück" gesagt habe, und wegen der sms mit "verarschen", einen reinwürgen, dass ich mal über Nacht bei der Polizei bleiben könnte.
Ihr war nicht klar, dass es solche Wellen schlägt... Prosit.
Polizei und Tatsachen oder: Die Exekutive als Exekutionskommando
07.08.2013 um 21:03@praiseway
Das Gericht muss seine Überzeugung möglichst unmittelbar (z. B. aus einer mündlichen Verhandlung) gewinnen und nicht aus Protokollen. Der Einlassung des Beschuldigten gegenüber dem Richter ist daher deutlich mehr Gewicht beizumessen, als einem polizeilichen Vernehmungsprotokoll... eben wegen der Problematik, die @Saturius hier schon anmerkte (z. B. Sachverhalt wird falsch aufgenommen etc.pp.).
Das Gericht muss seine Überzeugung möglichst unmittelbar (z. B. aus einer mündlichen Verhandlung) gewinnen und nicht aus Protokollen. Der Einlassung des Beschuldigten gegenüber dem Richter ist daher deutlich mehr Gewicht beizumessen, als einem polizeilichen Vernehmungsprotokoll... eben wegen der Problematik, die @Saturius hier schon anmerkte (z. B. Sachverhalt wird falsch aufgenommen etc.pp.).
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07.08.2013 um 21:04Saturius schrieb:Und er könne sich nicht vorstellen, dass die Polizei da falsche Angaben ins Protokoll schreibt -.-Muss sowas nicht von beiden Seiten unterschrieben werden?
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07.08.2013 um 21:05@Fedaykin
Nicht immer. Z. B. die polizeiliche Sachverhaltsdarstellung ("....Freundin vom Beschuldigten rief uns an, weil....").
Nicht immer. Z. B. die polizeiliche Sachverhaltsdarstellung ("....Freundin vom Beschuldigten rief uns an, weil....").
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07.08.2013 um 21:05@Saturius
Also an deiner Stelle würde ich vorsichtig sein und möglichst nahe bei der Wahrheit bleiben, denn wenn da jetzt plötzlich ein Beleg auftauchen sollte, der aufzeigt, dass du erst später von deiner Verlobten weggefahren bist, dann schadest du dir nur selbst. Sich einfach auf den Standpunkt stellen, dass die Polizei nicht belegen kann, dass du erst später von deiner Verlobten weggefahren bist, das könnte ins Auge gehen, wenn es denn nicht so war.
Emodul
Also an deiner Stelle würde ich vorsichtig sein und möglichst nahe bei der Wahrheit bleiben, denn wenn da jetzt plötzlich ein Beleg auftauchen sollte, der aufzeigt, dass du erst später von deiner Verlobten weggefahren bist, dann schadest du dir nur selbst. Sich einfach auf den Standpunkt stellen, dass die Polizei nicht belegen kann, dass du erst später von deiner Verlobten weggefahren bist, das könnte ins Auge gehen, wenn es denn nicht so war.
Emodul
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07.08.2013 um 21:06@Fedaykin
Ich habe der Polizei vertraut. Was leider ein kleiner Fehler war. Ich hab das unterschrieben, weil ich dachte, die werden schon keinen Mist schreiben.
Auf der anderen Seite sind bei Vernehmungen Unterschriften rechtswirksam, wo sie in ALLEN anderen Bereichen unter dieser Promille unzulässig wären.
Fedaykin schrieb:Muss sowas nicht von beiden Seiten unterschrieben werden?Das ist ja auch das. Ich weiß zwar, was ich gesagt habe, aber mit 1,8 Promille noch vernünftig Buchstaben auf die Reihe bekommen ist was anderes.
Ich habe der Polizei vertraut. Was leider ein kleiner Fehler war. Ich hab das unterschrieben, weil ich dachte, die werden schon keinen Mist schreiben.
Auf der anderen Seite sind bei Vernehmungen Unterschriften rechtswirksam, wo sie in ALLEN anderen Bereichen unter dieser Promille unzulässig wären.
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07.08.2013 um 21:08emodul schrieb: Sich einfach auf den Standpunkt stellen, dass die Polizei nicht belegen kann, dass du erst später von deiner Verlobten weggefahren bist, das könnte ins Auge gehen, wenn es denn nicht so war.Mein Anwalt teilte mir bereits mit, dass es weder Videos von irgendwelchen Tanken (habe die 2 Bier zu ihr 5 Min. vorher an der Tanke bei ihr um die Ecke gekauft), noch sonst irgendwelche Beweise dafür sprechen, dass meine Ex die Wahrheit sagt, oder dass ich lüge.
Das Tankenvideo wäre ein Beweis wann ich wenigstens bei ihr gewesen wäre. Nicht aber, wann ich von ihr weg bin.
Polizei und Tatsachen oder: Die Exekutive als Exekutionskommando
07.08.2013 um 21:09@Saturius
Saturius schrieb:Auf der anderen Seite sind bei Vernehmungen Unterschriften rechtswirksam, wo sie in ALLEN anderen Bereichen unter dieser Promille unzulässig wären.Na und? Was sagt das schon aus? Doch nur, dass du zu dem Zeitpunkt unterschrieben hast, was man dir vorgesetzt hat. Wenn du dem Richter erklärst, dass du dazumal 1,8 Promille hattest und sich das ggf. noch nachweisen lässt, dann dürfte das Protokoll selbst in seiner Indizwirkung ziemlich bedeutungslos werden.
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07.08.2013 um 21:10@Marcandas
Die Richterin schrieb mir ja selbst, dass sie mir 1 Woche einräumt um eine Stellungnahme zum Antrag der StA nach § 111 a StPO zukommen zu lassen. In diesem Schreiben erwähnte sie auch netterweise, dass mein Blutalkohol um 5.32 Uhr 1,85 Promille betrug. Die Aussage bei der Polizei wurde von mir um 5.00 Uhr unterschrieben.
Die Richterin schrieb mir ja selbst, dass sie mir 1 Woche einräumt um eine Stellungnahme zum Antrag der StA nach § 111 a StPO zukommen zu lassen. In diesem Schreiben erwähnte sie auch netterweise, dass mein Blutalkohol um 5.32 Uhr 1,85 Promille betrug. Die Aussage bei der Polizei wurde von mir um 5.00 Uhr unterschrieben.