@kkroyal kkroyal schrieb:Muss jemandem denn nicht erst eine Schuld nachgewiesen werden bevor man Strafen verhängen kann?
Ich habe einige Zeit beim Gericht gearbeitet....
"In dubio pro reo" greift nur in den seltensten Fällen.
Grund:
Der Richter geht davon aus, dass der Staatsanwalt nicht umsonst Klage erhebt. Also ist er an sich schonmal überzeugt, dass da wohl Gründe sind für die Anklage. Was die Staatsanwaltschaft dann vorbringt, klingt dann auch plausibel.
Also besteht erstmal kein Zweifel für den Richter.
Ob es nun eine Ex ist, die Dinge behauptet aus Freck, Rache, Langeweile, spielt erstmal keine Rolle. Wenn dann die Polizei entsprechende Protokolle vorlegt ist erstmal der Fall für den Richter klar.
Jetzt musst du Zweifel beim Richter erregen. Als Beschuldigter bzw. Angeklagter kannst du natürlich sonst was sagen, weil du musst dich niht selbst belasten.
Sagt der Richter aber, "Ach komm, die Dinge von der Staatsanwaltschaft sind schon ganz gut. Und du willst mir jetzt sagen, es war früher, anders? Dein Zeuge kann sich auch irren."
In meinem Fall eine "korrigierte" Aussage von meiner Ex, wo die Polizei vorher falsche Dinge aufgeschrieben hat... "Hey, klar, du hast mit ihr geredet und sie überzeugt, jetzt was anderes zu sagen"...
Ich hatte vor 8 Jahren folgenden Fall:
In der Mainacht bin ich mit nem Kumpel durch einen Nachbarort gelaufen und wir haben usn auch einen getrunken. Über 1 oder 2 Std. saßen wir einfach auf einer Bank und haben dort getrunken. Wir sind dann Richtung zu mir gegangen, weil wir nach Hause wollten
Irgendwann kam die Polizei, weil wohl irgendwelche Idioten auf dem Parkplatz, über den wir laufen mussten, Autoscheiben eingeschlagen hatten.
Die Polizei hatte weder einen handfesten Zeugen (nur ein anonymer Anruf), noch hat sie Spuren von uns noch aus den Autos genommen.
Einziger Vorwurf war, 30 Min. vorher habe jemand angerufen und 2 Leute gesehen wie sie Autoscheiben eingeworfen haben. Mehr nicht.
Ich wurde nicht durchsucht, es wurden keine Fingerabdrücke aus den Autos genommen, keine Fasern von Sitzen oder Türrahmen, keine Spuren auf meinen Klamotten gesichert...
Es hat einfach gereicht, dass wir da waren. Und darauf hat sich auch die Richterin gestützt. Das hat ihr gereicht.