Seegurke schrieb:Ich dachte da auch eher daran, die (kleine) Privatentnahme unter den Buchungsposten des irregulären Abganges. Das ist bei einer Prüfung für niemanden nachvollziehbar und hat in kleinem Umfang völlige Akezptsnz beim Finanzamt.
Brauchst du nichtmal, wenn es z.B. GWG sind die bei Eingang schon komplett als Aufwand verbucht sind (die berühmten Bleistifte) führt ja in der Regel "hinter" dem Eingang niemand mehr Buch/Inventar über die einzelnen Teile, wenn sich da der ganze Betrieb für seine Privatzwecke mit Schreibkram, Druckerpapier usw. eindeckt können auf's Jahr gesehen schon auch erhebliche Summen aus dem Laden getragen werden, ohne dass es buchhalterisch auffällt, man sieht da nur einen hohen Verbrauch, aber wenn man keine Vergleichswerte hat fällt auch das nicht auf. Das ist natürlich steuerlich alles "Kleinkriminalität", das juckt niemanden.
Seegurke schrieb:Aber vom Sinn und Kern her ist es natürlich so, dass die Privatentnahmen meist nachvollziehbar sind und man sich als vernünftiger und verantwortungsbewusster Unternehmer wegen solcher Kleinigkeiten nicht in Teufelsküche begibt
Die Diskussion ging mal ursprünglich darüber, dass der "schlaue" Unternehmer lachend 75€ bei der Mehrwertsteuer sparen kann, was der "dumme" Private nicht kann.
Der Private kann halt den Laptop gleich ganz als Aufwand buchen, und spart dabei eher noch mehr...