Asyl für Snowden in der BRD?
14.07.2013 um 01:35@der_wicht
Deinen Satz, dass ein Unrecht nicht ein anderes rechtfertigt, ist zudem relativ zu sehen. Nimm einem Dieb sein Diebesgut weg und gib es dem rechtmäßigen Besitzer zurück, so begehst du trotz Tatbestandsmerkmale keine Straftat oder Vertragsbruch - auch nicht dann, wenn du mit dem Dieb einen Vertrag geschlossen hast, ihm sein Diebesgut nicht zu entwenden. Eine rechtswidrige Handlung kann durchaus aus einer zugrundliegenden Rechtswidrigkeit, aus der sie erfolgte, legitim werden. Vermietest du eine Wohnung, die dir nicht gehört und für deren Vermietung du keine Legitimität besitzt, so begeht dein Mieter keinen Rechtsbruch, wenn er den Mietvertrag mit dir bricht und dir keine Miete bezahlt, ganz einfach, weil das ganze Konstrukt von grunde auf rechtswidrig war.
a) vielen Staaten und Bürgern (sogar dir) aufgezeigt hat, was Sache ist
b) insbesondere den Deutschen aufgezeigt hat, was "der große Freund" offenbar unter Freundschaft versteht und wie er zu uns steht
c) dass er wohl aus den Motivationen heraus gehandelt hat, die bislang bekannt sind
der_wicht schrieb:Und es ändert dennoch nichts an der Tatsache, dass er das Recht gebeugt hat, um Sachen preiszugeben, in denen er zur Geheimhaltung verpflichtet war. Ein womöglich begangenes Unrecht rechtfertigt kein anderes Unrecht. Das ist in einem Rechtsstaat eben so.Rechtsstaat? Bullshit! Ein Land, das "Geheimgerichte" unterhält, dessen Richter ernannt werden, ein Land, das Menschenrechte an seine jeweiligen, gerade vorherrschenden Interessen nach Belieben anpasst, ein Land, das foltert, mordet, entführt, überwacht, Kriege anzettelt und sich nicht internationaler Gerichtsbarkeit stellt und internationale Übereinkommen bricht, nur um seine eigenen Interessen durchzusetzen, hat mit einem Rechtsstaat nicht mehr viel gemein. Von der dortigen Justiz nebst dem vorherrschenden Polizeifaschismus rede ich erst gar nicht.
Deinen Satz, dass ein Unrecht nicht ein anderes rechtfertigt, ist zudem relativ zu sehen. Nimm einem Dieb sein Diebesgut weg und gib es dem rechtmäßigen Besitzer zurück, so begehst du trotz Tatbestandsmerkmale keine Straftat oder Vertragsbruch - auch nicht dann, wenn du mit dem Dieb einen Vertrag geschlossen hast, ihm sein Diebesgut nicht zu entwenden. Eine rechtswidrige Handlung kann durchaus aus einer zugrundliegenden Rechtswidrigkeit, aus der sie erfolgte, legitim werden. Vermietest du eine Wohnung, die dir nicht gehört und für deren Vermietung du keine Legitimität besitzt, so begeht dein Mieter keinen Rechtsbruch, wenn er den Mietvertrag mit dir bricht und dir keine Miete bezahlt, ganz einfach, weil das ganze Konstrukt von grunde auf rechtswidrig war.
der_wicht schrieb:Da hilft auch nicht das Gesülze von Moral, denn Moral ist selten ein Antrieb von Verrätern. Wenn tatsächlich herauskommt, dass er keine weiteren Geheimnisse an diverse Staaten ausgeplaudert, oder verkauft hat und tatsächlich nur aus seinem Unrechtsempfinden heraus gehandelt hat, dann kann man die Moralkeule schwingen. Solange das nicht geklärt ist, ist es einfach zu früh aus einem Judas den Messias zu machen.Nein! Umgekehrt wird ein Schuh draus: solange sich nichts anderes herausstellt, hat es bei dem zu bleiben, was derzeit bekannt ist. Und da ist nunmal Fakt, dass Snowden
a) vielen Staaten und Bürgern (sogar dir) aufgezeigt hat, was Sache ist
b) insbesondere den Deutschen aufgezeigt hat, was "der große Freund" offenbar unter Freundschaft versteht und wie er zu uns steht
c) dass er wohl aus den Motivationen heraus gehandelt hat, die bislang bekannt sind