Marcandas schrieb:Egal, dem könnte man ggf. mit § 60 I, III AufenthG begegnen.
Dazu müßte er ja erstmal hier sein...
-Der Asylantrag wird ja geprüft (und da werden schon Zugeständnisse gemacht). Wird mit großer Sicherheit abgelehnt.
Weitere Möglichkeiten prüft das Bundesjustizminterium. Vermutlich gibt es nur Möglichkeiten, daß er hier ein Aufenthaltsrecht bekommt, wenn er schon hier wäre. Er sitzt aber nun mal in Moskau aufm Flughafen.
Weitere Möglichkeit: in neues Gesetz. Vor der Wahl bestimmt nicht,. Und wohl auch danach eher nicht. Aber Frau rot und Herr Trittin können ja mal nen Gesetzentwurf vorlegen und nicht nur populistisch rumlabern. Oderv die Piraten könnten das tun...aber sie könnens aufgrund Inkompetenz nicht.