Menschlichkeit und Gerechtigkeit
12.06.2014 um 14:04
Hallo, Mystery-Fans,
der Block über " gesundes Mobbing " Anfang Juni 14 hat mich echt entsetzt.
Mobbing ist eine Form des Terrors - hauptsächlich P s y c h o t e r r o r s, den es in unserer
Gesellschaft überhaupt nicht geben dürfte, da wir in einer Demokratie leben, die lt. Verfassung/
Grundgesetz der BRD gleiche Menschenrechte für alle garantiert mit gleichem
Grundrechtsschutz für alle.
D.h. - jeder, der Mobbing als " hilfreich " für die Persönlichkeitsentwicklung des Mobbing-
Opfer ansieht, verstößt a priori gegen die Verfassung - und die ureigensten Menschenrechte
des Opfers auf Gleichbehandlung.
Ich kann nur aus eigener Erfahrung sagen, dass die U r s a c h e n des Mobbings
aus Neid, Mißgunst , Habsucht /Gier - gepaart mit permanenter Eifersucht zusammengesetzt sind.
Wenn man das Pech hat, mit einer Behörde, die ihre private Antipathie beruflich umsetzt,
zu tun hat, ist es völlig u n s i n n i g, sich mit derartigen Personen überhaupt
auseinander zu setzen, da es ja Zweck der Sache ist, Mobbing-Opfer n i c h t
ernst zu nehmen.
Bestimmte Ämter, Justizorgane, Ärzte sind unfähig, kritisch das eigene Handeln
zu hinterfragen.
Anstatt Möglichkeiten zu nutzen, eigenes Fehlverhalten zu korrigieren, wird
häufig n a c h g e t r e t e n und Opfer eines derartigen Procedere werden noch verleumdet,
damit unterlassene Ermittlungen den Anschein von Rechtsstaatlichkeit bekommen.
Lest mal nach in BGH AnwZ(B) 95/04 - Beschluß vom 14.11.2005 - wie man mit
einem Zeugen/ Geschädigtem vielfachen u n r e d l i c h e n Behördenagierens verfahren ist.
Oder - 6 0 107/03 LG Cottbus - II. 3 U 151/03 - OLG Brandenburg.
4 0 384/05 LG Cottbus - oder Strafverfahren 114-07 Amtsgericht Lübben, das weder
zuständig war noch gemäß Verfahrensordnung agierte - einfach nur der unlautere
Zweck die Mittel zu heiligen hatte.
Sämtlichen Formen des Mobbing ist gemein, dass sie sich rechtswidrigen Methoden bedienen
die geeignet sind, beim Opfer einen körperlichen oder materiellen Schaden - oder
beides - hervorzubringen und damit unter keinem sachlichen Grund von verfassungs-
wegen zu rechtfertigen sind.
Mit wurde sogar bekannt, dass bestimmte Psycho-Ärzte ihren kranken Patienten raten, ihre
Aggressionen durch Schadenshandlungen abzubauen, wenn das denn stimmt, kann ich
nur sagen: Gehts noch ?
Durch einen alten Spruch ist eigentlich viel auszudrücken:
" Eifersucht ist eine S u c h t, die L i e b e sucht und Leiden schafft".
Mobbing hinterlässt Zweifel, Misstrauen und soziale A b l e h n u n g.
Auf Dauer gesehen wird meist klar, dass der tiefere Grund in Eigentumsverletzungen
besteht, u. a. der Absicht, Personen aus ihren Grundstücken zu vertreiben.
Seit 1994 das Betreuungsgesetz beschlossen wurde, haben sich pö a pö die
A n z a h l der gerichtlich angeordneten Betreuungen so drastisch erhöht,
dass man meinen könnte, die medizinische Betreuung der Bevölkerung sei im
gleichen Maße zurückgefahren - oder aber eine " Epidemie " ist ausgebrochen.
Für diese Vorgänge gibt es - nach Prüfung von Fällen, die in der Region passierten,
aber auch in anderen Regionen offenbar ein Netzwerk der
B e t r e u u n g s i n d u s t r i e,
wo offenbar das Geschäftsmodell darin besteht, sich über das Institut der Betreuung
die häufig völlig u n n ö t i g angeordnet wird, Vermögen wohlhabender
älterer Personen anzueignen.
Neben rechtlich fragwürdigem Agieren wird meist mit großem Aufwand auch die
gesundheitliche Destabilisierung organisiert- u.a. mit Versagen der geschuldeten
(Kranken-) Versicherungsrechte, gezielten, organisierten Ãœberfahrversuchen, um
das Opfer des Mobbing in eine hilflose Lage bringen zu können , falsche Medikamente
u.s.w.
Die Methoden sind vielfältig.
Bei mir hat man kollusiv versucht, mich systematisch in eine ( falsche ) Behandlung
zu dirigieren.
Nachdem ich am 20.04.2007 - Ende der Abwicklung meiner Kanzlei - nichts mehr mit
der RAK und dem Abwickler hätte zu tun haben müssen, wurde ich immer weiter drangsaliert
und u.a. regelmäßig s o n n t a g s - eingeworfen von einer jungen Frau, die mit
Pfennigabsätzen Stakkato lief, nach Brandenburg zum Brustscreening eingeladen.
Die Einladungen kamen zu einer Zeit, in der ich die K o s t e n einer redlichen,
aber auch falschen Behandlung hätte selbst zahlen müssen.
Die Komprimiertheit des Vorgehens ( bei gleichzeitigem Vorgehen meiner Versicherer,
die Krankenversicherung zu k ü n d i g e n ) !!! - brachte mich überhaupt dazu, die
Sinnhaftigkeit des Sreening - an sich - zu prüfen.
Es stellte sich heraus, dass - durch ausländische Studien belegt - mindestens seit 2004
um die Zweifelhaftigkeit des Ergebnis Kenntnis bestand- und dennoch an den
" Vorsorgemaßnahmen " festgehalten wurde.
Dass Herr Dr. Montgomery in 2014 endlich diese Tatsache ausgesprochen hat,
sehe ich als ausgesprochen - fast nicht mehr erwartetes - positives Signal
a) zu mehr Wahrheit,
b) mehr Patientenwohl
und c)
gesamt gesellschaftlicher Gerechtigkeit, denn jede f a l s c h e Behandlung, stellt
auch einen ( wenn er beabsichtigt ist ) M o b b i n g-Schaden dar.
Dazu gehört auch ein noch schlimmeres Phänomen:
Während zu DDR- Zeiten die Bananen gelegentlich unter dem Ladentisch gehandelt,
wurden, scheint jetzt die T a r i f e i n o r d n u n g von Menschen in den richtigen
Versicherungstarif eine Art " Handelsobjekt " zu sein.
Nachdem meine Behandlung in Cottbus 2011 zunächst von Dr. H. abgelehnt wurde - obgleich spätere Diagnose " Katarakt" vorlag, die unbehandelt zur Blindheit führen m u ß t e, wie ich heute weiß - sind die Facetten des Mobbing mit Blick auf das " Betreuungsunwesen " geradezu
ausgeklügelt - und wegen der beachtlichen Schadenswirkung als
menschenverachtend zu bezeichnen.
In meinem Beisein wurde eine Person - Frau B. - mit Behandlungsschein des Sozialamtes
vorgezogen- obgleich ich die K o s t e n t r a g u n g sofort zugesichert hatte.
Für mich bestand der Eindruck, dass " meine Behandlung " offenbar bei der Arztin B.
" geplant " war, wo ich früher ( äußerst kritikwürdig ) behandelt wurde.
Obwohl meine Augen normal stehen, wurde ich u.a. dort in die " Schielabteilung " gesetzt.
Bei der Augenprüfung durch eine Assistentin wurden absichtlich Gläser für Weitsicht eingesetzt, obgleich ich kurzsichtig war. Man fühlt sich durch dieses Vorgehen benommen, das Gehirn
wird förmlich traktiert.
Für mich besteht der Verdacht, dass meine Kostentragung zum Anlass genommen
wurde, alle möglichen, ggf. öffentlich entstandenen Kosten ( einer schielenden Person )
" unter zu bringen ".
Nachdem ich - beim Augenarzt Dr. H. - persönlich gesprochen hatte - und ihm
sagte, dass ich die Behandlungsweigerung bei meiner Versicherung anzeigen m u ß,
lenkte er ein, so dass ich am Schluß des Behandlungstages doch noch behandelt wurde.
Die Feststellung war derart, dass ich eine Ü b e r w e i s u n g zur Katarakt- Op.
bekam.
Aufgrund meiner früheren Tätigkeit als Rechtsanwältin , Vertretung von Opfern von
Arzthaftpflichtschäden - mußte ich mich a priori zu einer fern gelegenen Behandlung
entscheiden ( ca. 300 km gefahren).
Nach der ersten Untersuchung am 10.08.2011 war klar, dass die ambulante Op.
dringend nötig war.
Der Operateur hatte größte Probleme bei der Sonografie, was die Dringlichkeit
und Eilbedürftigkeit der Behandlung unterstreicht.
Meine ( private ) Krankenversicherung hat nicht gezahlt.
In einem - offenbar Computer gestütztem Formular - Schr. vom 17.07.2012 -
wurde mir mitgeteilt, dass ich nachweisen soll, das der von mir beauftragte
Klinik- Arzt Dr. H., der Katarakt-Patienten aus ganz Deutschland behandelt,
insbesondere K a s s e n pa t i e n t e n, über eine Genehmigung der zuständigen
Kassenärztlichen Vereinigung verfügt, a m b u l a n t e Operationen
durch zu führen !!!
Wohlgemerkt: Die Behandlung war dringend, es war keine Zeit, herum
zu suchen und derartige Vorfragen zu klären- zumal
durch die GKV- Patienten im Warteraum diese
Frage klar schien.
Auch die dortige klinik hat auf meine Frage nicht reagiert, die KÄV Thüringens
erklärte mir, dass es bei einem Privatpatient auf derartige Vorfragen nicht
ankäme ( Tarif BTB 30 ).
Auf meine Frage, welche Kassenarztnummer der Operateur hat, wurde n i c h t
eingegangen.
D.h. die Entscheidung, Rechnungen n i c h t zu bezahlen, scheint einem
organisierten Netzwerk geschuldet sein ( das pekunären Interessen Dritter dient ), dem
Patientenwohl aber abträglich ist.
Was viele Personen ( noch ) nicht wissen: M o b b i n g- Opfer sind häufig,
man kann sagen, mi fast 100 % Sicherheit - spätere Kataraktpatienten.
Damit sollte die gesetzliche Regelung zu " Mobbing " als das qualifiziert werden,
was sie ist, nämlich permanente K ö r p e r v e r l e t z u n g- im Fall
des Katarakt - mit schweren Folgen.
Mit freundlichen Grüßen an alle User-
ich hoffe, Ihr habt die etwas ausführliche Ausführung verstanden -
Schüffelhund