@FaIrIeFlOwEr @Halina FaIrIeFlOwEr schrieb:
ja, es könnte möglich sein, dass öffentlich bekannt gegeben wird, an welche Hilfsorganisationen und karikativen Einrichtungen wann und wie viel aus dem Nachlass von MJ entsprechend des Testaments Beträge gezahlt werden … denn bisher wurde auch nicht bekannt, wer da bedacht werden soll ... ;)
wenn ich die information von TMZ zu den bruttoeinnahmen des estate richtig deute, dann hat der estate zwar ca. 475 mio $ bruttoeinnahmen generiert und davon auch den größten teil der schulden bezahlt – trotzdem sind noch immer schulden für den ATV-katalog vorhanden….. auf welche höhe sich diese belaufen, wurde nicht angegeben…. hinzu kommt, dass von diesen bruttoeinnahmen ja nicht NUR schulden abgebaut wurden/werden, sondern Katherine, die kinder und sogar die übrige familie hiervon ja AUCH noch gelder erhalten (haben) - ganz abgesehen davon, dass neben diesen zahlungen ja auch steuern, versicherungen etc. zu zahlen waren und sind…..
das heißt m.M.n., dass noch weitere bruttoeinnahmen in vermutlich beträchtlicher höhe generiert werden müssen, BEVOR überhaupt an zahlungen für caritative einrichtungen geDACHT werden kann….
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zu Katherine’s darlehen vom estate in höhe von 6 mio $ glaube ich persönlich auch nicht, dass sie das schon zurückgezahlt hat…..es könnte zwischenzeitlich hierzu aber auch eine
neue vereinbarung geben, von der (bisher) nur nichts an die öffentlichkeit gelangt ist….. denn so ohne weiteres wird weder der estate und schon gar nicht das nachlassgericht auf diese rückzahlung verzichten, zumal sie ja zumindest in der uns bekannten form vertraglich vereinbart war…..
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Katherine bekommt für diverse dinge geld vom estate…. zum einen für
ihre ganz persönlichen bedürfnisse und ausgaben (unterhalt), zum anderen für dinge, die sie im zusammenhang ihrer vormundschaft über die kinder meint brauchen zu müssen (z. B. deren nanny, bodyguards etc.)…. letzteres ist dann noch mal unabhängig von dem, was Katherine für
die ganz persönlichen dinge der kinder benötigt (z. B. schulgeld, kleidung, hobbies etc.)…. und DANN zahlt der estate an Katherine auch noch kosten für z.B. miete von Hayvenhurst, kaufpreis des neuen heims und, und, und – das alles betrifft offenbar
nicht den persönlichen bedarf....
einen recht guten überblick über die gelder, die der estate zumindest in der zeit vom 26.06.2009 bis 31.10.2010 u.a. an Katherine für unterhalt und andere dinge gezahlt hat, bekommt man in diesem dokument, das im rahmen des Murray-prozesses bei gericht eingereicht wurde:
http://ww2.lasuperiorcourt.org/hp/dn4lifrsxljdnt45fef5xbe4/1485952572.pdfdazu muss man ziemlich weit runterscrollen – aber bitte festhalten, mir sind fast die augen aus dem kopf gefallen, als ich das gelesen habe
:)…. ist aber alles recht gut gegliedert, so dass man erkennen kann, dass Katherine keineswegs jeden monat 30.000 $ alleine für ihren persönlichen bedarf erhielt…. die zahlungen für Katherine’s
persönlichen unterhalt sind unter
**Allowance Katherine** zu finden und beliefen sich in diesem zeitraum auf insgesamt 317.014,24 $ - gerechnet auf 16 monate wären das lediglich rund 20.000 $ pro monat, aber eben nicht jeden monat gleichbleibend, sondern schwankend - mal mehr, mal weniger…. MJ hatte in seinem "Katherine Jackson Trust" zudem auch nicht verfügt, dass Katherine JEDEN monat die gleiche summe erhalten soll, und er hat auch keine konkrete summe beziffert, die sie erhalten soll, sondern darüber sollen die nachlassverwalter bestimmen – was DIESE für angemessen bzw. notwendig halten…. nun mag man sich bei dem, was der estate Katherine bisher gezahlt hat oder zukünftig zahlt, darüber streiten können, ob das in dieser höhe nun angemessen bzw. notwendig ist – die entscheidung darüber liegt beim estate und nicht bei uns….
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das mit Katherine’s antrag auf aufstockung ihrer monatlichen bezüge sehe ich ganz ähnlich wie FaIrIeFlOwEr… Katherine kann anträge stellen, so viel und wofür sie möchte – darüber, ob diesen anträgen in welcher form/höhe und/oder überhaupt stattgegeben wird oder auch nicht, entscheidet letztendlich der estate…. und der hatte z.B. auch Katherine’s antrag auf erstattung ihrer anwalts- und gerichtskosten für die testamentsanfechtung und die anfechtung der nachlassverwaltung kategorisch abgelehnt mit der (sinngemäßen) begründung: das ist nichts, was
zwingend notwendig ist, sondern quasi ihr "privatvergnügen" mit wie vielen anwälten sie meint gegen wen und warum auch immer klagen zu müssen
:)…. es gab ein zu allen punkten für gültig erklärtes testament, in dem alles drin stand, wie nach dem willen von MJ zu verfahren sei - und somit waren diese klagen und die damit verbundenen kosten nicht notwendig, sondern vermeidbar....