umma schrieb:Ließe sich da (evtl. mit einem spezialisierten) Anwalt nicht was machen??
Wir hatten schon eine Spezialistin für Familienrecht. Das ist ja klar, dass man sich in einem solchen Fall einen Spezialisten nimmt.
umma schrieb:Sie BRAUCHT Geld für IHRE Versorgung. D. h., sie kann nix dem Exmann abgeben.
Das ist irrelevant. Für das Gesetz zählt nur, wer hatte wieviel vor der Eheschließung und was wurde während der Ehe erwirtschaftet. Nachdem aus der Zeit vor 1962 (da wurde die Ehe geschlossen) keine Belege mehr existieren, wurde das gesamte Vermögen der Ehe zugerechnet, deshalb steht meinem Schwiegervater rein rechtlich die Hälfte davon zu.
Die Anwältin hat damit argumentiert, dass meine Schwiegermutter das Geld für ihre Pflege benötigt, aber das zählt halt letztlich nicht.
umma schrieb:Notfalls müsste sie in ein Heim, das nicht auf Demenz spezialisiert ist, ziehen??
Alternative wäre sonst, dass ihr sie zu euch nähmt??
Aber das ist sicher keine Option?!?
Das geht beides nicht. Heime ohne entsprechende Sicherheitseinrichtungen lehnen ihre Aufnahme ab und das dürfen sie auch. Es ist zu gefährlich, sie irgendwo draußen herumirren zu lassen.
Wir haben kein Zimmer für sie, außerdem ginge das gar nicht. Wir sind nicht immer zu Hause, wer soll bei ihr bleiben? Wir müssen ja arbeiten. Ich hätte auch Angst, dass sie die Katzen versehentlich rauslässt. Pflege im Ausland wird von der Pflegekasse auch nicht bezahlt, zumindest nicht, wenn sie von einem Pflegedienst oder Pflegeheim geleistet wird. Abgesehen davon gibt es auch in Österreich keine Heimplätze.
umma schrieb:Wundere mich sowieso, dass jd. im Status der Demenz überhaupt noch geschieden werden kann. Würde mich juristisch interessieren.
Dazu gibt es ein entsprechendes Gerichtsurteil.
nairobi schrieb:Es ging um gespartes Geld, oder? Es tut mir Leid, dass zu ihren Ungunsten entschieden wurde.
Das erscheint sehr ungerecht wegen ihrer Erkrankung.
Wurde nicht berücksichtigt, dass sie so pflegebedürftig Ist?
Wenn sie in ein Heim muss, zahlt der Staat, wenn sie mittellos ist. Aber das Problem ist ja offenbar der Platz
Ja, vor allem, wie die Entscheidung über die Höhe des Zugewinnausgleichs zustande kam erscheint ungerecht. Darauf möchte ich jetzt aber nicht näher eingehen. Nur soviel: der Richter hat seine persönliche Meinung der Entscheidung zugrunde gelegt und nicht die Fakten. Denn für die eine Aussage, die dazu geführt hat, gab es auch keinen Beleg, nur eine Behauptung. Das ist leider bitter.
nairobi schrieb:Das haben unsere Eltern auch gemacht. Sie haben damit einem Bruder meiner Mutter helfen wollen.
Da wart ihr aber minderjährig, oder? Da dürfen Eltern das. Man darf aber nicht auf das Sparbuch eines volljährigen Kindes zugreifen. Ich darf ja auch nicht das Sparbuch meiner Oma oder Tante ohne ihre Zustimmung leerräumen.
devil075 schrieb:Genau das verstehe ich nicht, dass man für Geld jegliche Moral vergisst. Karma wird’s richten
Ja, spätestens dann, wenn mein Schwiegervater selbst pflegebedürftig wird und die Kohle weg ist. Dann wird er nämlich niemanden mehr haben. Und ich werde ihm dann ins Gesicht lachen, wenn er alleine dasteht und selbst ins Heim muss.