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Wenn Helden nach Antworten suchen...

67.181 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Plaudern ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
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Wenn Helden nach Antworten suchen...

30.09.2021 um 21:40
Zitat von ummaumma schrieb:dass es nur ein ganz minimales Impfrisiko gibt….
Wie hattest Du denn auf die vorherigen Impfungen reagiert?
Zitat von ummaumma schrieb:eine Zeitspanne dazwischen
Bei meinen Eltern war die Grippeschutzimpfung 13 Tage her, als sie die COVID-19-Impfung erhielten. Das hielt der Arzt für akzeptabel.
Zitat von violetlunavioletluna schrieb:Genau deshalb halte ich es für problematisch, so lange zu warten, um eine Straftat zu verfolgen.
Aber wenn ein Fall erst ca. 20 Jahre später bekannt wird, was will man tun? Natürlich ist es besser, wenn etwas schnell geahndet wird.
Da kann man froh sein, wenn es noch nicht verjährt ist. Ist mir bei Fällen nämlich schon passiert.
Aber: es wurde irgendwann eingeführt, dass die Verjährung erst 20 Jahre, nachdem das Opfer erwachsen wurde, eintrat.
Beispiel: Opfer war zur Tatzeit (1990) 12 Jahre. Verjährung wäre (fiktiv) 2010. Doch durch die Regelung ist die Frist erst 2016. Man ging davon aus, dass einem manches erst im Erwachsenenalter klar und bewusst wird, denn ein Kind/Jugendlicher kann das nun mal noch nicht so klar einordnen.
Zitat von violetlunavioletluna schrieb:Erstens: das Alter des Täters hat damit nichts zu tun
Das ist unrichtig.
Zitat von violetlunavioletluna schrieb:junger Erwachsener
Heranwachsender. Ab 21 greift das Erwachsenenstrafrecht.
Zitat von violetlunavioletluna schrieb:denn von einer Intelligenzminderung, die es verhindert, dass er das wissen könnte, war ja nie die Rede.
Du scheinst das Urteil von A bis Z zu kennen? Natürlich kann es theoretisch Reifeverzögerungen geben.
Das muss ja alles herausgearbeitet werden.


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30.09.2021 um 21:45
Zitat von IdiosynkrasiaIdiosynkrasia schrieb:K13 (gemeinnütziger Verein für Pädophile),
Gemeinnützig? Das klingt merkwürdig.

Googeln ergibt:
Der Antrag aus dem Jahr 2001, K13 als gemeinnützigen Verein anerkennen zu lassen, wurde vom Amtsgericht Trier abgelehnt, weil Straftatbestände verharmlost und praktizierende Pädophile in ihrem gesetzwidrigen Tun bestärkt würden.[6]
Quelle: Wikipedia

Alles andere hätte mich sehr gewundert! So etwas ist doch absolut sittenwidrig.


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30.09.2021 um 21:47
Zitat von pattimaypattimay schrieb:schwerer Missbrauch
Ein schwerer Fall liegt z.B. vor beim "Eindringen in Körperhöhlen".


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30.09.2021 um 21:48
Zitat von violetlunavioletluna schrieb:Mit 19 oder 20? Warum? Da ist man bereits volljährig.
Wie ist das in Österreich geregelt?


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30.09.2021 um 21:54
Zitat von IdiosynkrasiaIdiosynkrasia schrieb:Panisch- Geschrei- Ekel-HILFE!!!! Maus in meiner Jackentasche!! :D
Wie intelligent, dass sie sich darin versteckt hat. Respekt an die Maus.
😂 So hätte ich wahrscheinlich auch reagiert....




Heute waren wir in einem Tacolokal. Hatte einen Hähnchenburrito und Onion Rings. Herr Nairobi einen Burrito und Quesadillas.
Lecker, aber morgen dürfte man wahrscheinlich keinen Cholesterinbluttest machen 😄
Wir waren zu sechst. War ein schöner harmonischer Abend.


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30.09.2021 um 22:15
Zitat von TrailblazerTrailblazer schrieb:Soll man ihn jetzt nochmal drei oder vier Jahre einsperren? Was soll das bringen?
Das kommt vielleicht noch.
Die Staatsanwaltschaft Ulm geht nach dem Urteil im Kindesmissbrauchsprozess vom vergangenen Freitag in Revision
Quelle: https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/ulm/landgericht-ulm-sexueller-missbrauch-kinder-hundertfach-100.html (Archiv-Version vom 24.09.2021)

Man darf hier nicht vergessen, dass er wegen 400 Fälle angeklagt war und er ist in 129 Fällen für schuldig befunden worden!

"Was soll das bringen?"

Nun ... die Traumatisierung, die ein sexueller Missbrauch bei Opfern auslöst, kann man nicht ungeschehen machen, aber die Gerichtsbarkeit kann dafür sorgen, dass eine Bestrafung stattfindet und es ist keine Bestrafung, wenn jemand auf Bewährung verurteilt wird.

Es ist inzwischen allgemein bekannt, dass traumatische Erlebnisse im Unterbewusstsein abgespeichert werden können, weil sie "bewusst" nicht ertragbar wären. Dieser Mechanismus unseres Gehirns ist eine Art Schutzfunktion.

Das führt dann damit auch zum Gedächtsnissverlust bzw. zu dem so genannten nicht mehr erinnern können. Das heißt aber nicht, dass diese Erinnerungen nicht eines Tages (durch Trigger) doch wieder zum Vorschein kommen. Dies erklärt auch, warum viele erwachsene Frauen (die als Kind missbraucht wurden) erst teilweise Jahrzehnte nach der eigentlichen Tat, ihre Peiniger anzeigen.


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30.09.2021 um 22:52
Zitat von violetlunavioletluna schrieb:Dabei sind Mäuse doch wirklich entzückend mit ihren großen Knopfaugen! 💜
Ja, aus der Ferne finde ich sie auch niedlich, aber nicht in meinem Zuhause. :D
Zitat von violetlunavioletluna schrieb:sondern einfach nach draußen tragen und die Falle öffnen
Das ist mein Problem... Ich komme der lebendigen Maus so einfach viel zu nah.
Ich spring dann rum wie ne wahnsinnige vor lauter Ekel und Angst, mich juckt es dann am ganzen Körper, hab Schiss, dass sie mir die Beine hochklettert, was höchst unwahrscheinlich ist, ich weiß. :D

Sie ist bisher jedenfalls spurlos verschwunden, keine Spur, kein Geräusch, nix.
Vielleicht hat sie einen Weg nach draußen gefunden, wäre mir jedenfalls lieber.
Zitat von violetlunavioletluna schrieb:wir machten den Deckel auf und die Mäuse saßen drin, kauten mit vollen Backen und schauten uns verwirrt an, so nach dem Motto: "Was machst du in unserem Esszimmer?" 🤔
Das klingt sehr süß. ☺️


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30.09.2021 um 22:55
Zitat von nairobinairobi schrieb:Gemeinnützig? Das klingt merkwürdig.

Googeln ergibt:
Der Antrag aus dem Jahr 2001, K13 als gemeinnützigen Verein anerkennen zu lassen, wurde vom Amtsgericht Trier abgelehnt, weil Straftatbestände verharmlost und praktizierende Pädophile in ihrem gesetzwidrigen Tun bestärkt würden.[6]
Ah, danke.
Bei mir ist das gemeinnützige irgendwie hängen geblieben, hatte das so in Erinnerung, dass es anerkannt wurde, aber ist ja gut wenn dem nicht so ist.


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01.10.2021 um 01:33
Zitat von nairobinairobi schrieb:Ein schwerer Fall liegt z.B. vor beim "Eindringen in Körperhöhlen".
Unter anderem, ja.
Zitat von SophiaPetrilloSophiaPetrillo schrieb:Nun ... die Traumatisierung, die ein sexueller Missbrauch bei Opfern auslöst, kann man nicht ungeschehen machen, aber die Gerichtsbarkeit kann dafür sorgen, dass eine Bestrafung stattfindet und es ist keine Bestrafung, wenn jemand auf Bewährung verurteilt wird.
So ist es. Und die Traumatisierung hält ein Leben lang an.
Während der Täter munter weiter gelebt hat und seine heile Welt aufgebaut hat...


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01.10.2021 um 01:34
@Idiosynkrasia
@violetluna
In unserer alten Wohnung hatten wir 2x Mäuse. Das war ja richtig fieser Atbau und da gab es dann fette Ritzen an den Fussleisten wo sie dann durchgekommen sind. Ich fand das allerdings auch nicht toll ^^


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01.10.2021 um 03:18
In der Wohnung fände ich das auch nicht toll. Mäuse riechen und machen alles voll. Wir mussten die gesamte Garage reinigen, weil da überall Kot und Urin war. Aber trotzdem würde ich die Mäuse nicht töten, sondern mit der Lebendfalle fangen und nach draußen bringen. Wenn sie die Katzen erwischen, Tür mir das auch leid, ändern kann ich das aber nicht.

Ich musste heute ans Schulfernsehen denken, das im ORF ausgestrahlt wurde. Da gab es Russisch für Anfänger, Lisa Schüller unterrichtete. Frau Schüller schaute aus, wie man sich eine Russin vorstellt:

https://diepresse.com/613264

Ich habe mich immer gefragt, wer die Zielgruppe des Schulfernsehens war, denn Schüler waren um die Zeit in der Schule. Ich meine, es wurde wochentags um 9 Uhr vormittags ausgestrahlt.


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01.10.2021 um 03:35
Zitat von nairobinairobi schrieb:Wie ist das in Österreich geregelt?
Was genau meinst du? In Österreich ist man mit 18 volljährig und mit 14 strafmündig.

https://www.oesterreich.gv.at/themen/jugendliche/jugendrechte/4/1/Seite.1740313.html
Zitat von SophiaPetrilloSophiaPetrillo schrieb:Nun ... die Traumatisierung, die ein sexueller Missbrauch bei Opfern auslöst, kann man nicht ungeschehen machen, aber die Gerichtsbarkeit kann dafür sorgen, dass eine Bestrafung stattfindet und es ist keine Bestrafung, wenn jemand auf Bewährung verurteilt wird.
Sehr ich auch so
Zitat von nairobinairobi schrieb:Du scheinst das Urteil von A bis Z zu kennen? Natürlich kann es theoretisch Reifeverzögerungen geben.
Das muss ja alles herausgearbeitet werden.
Ich habe es noch nicht auf der Website des Landesgerichts Ulm gefunden, werde aber weitersuchen.

Ich gehe aber davon aus, dass eine Intelligenzminderung oder Reifeverzögerung in der Berichterstattung erwähnt worden ware.


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01.10.2021 um 04:51
Zitat von SophiaPetrilloSophiaPetrillo schrieb:Das kommt vielleicht noch.
Das ist gut möglich.
Zitat von SophiaPetrilloSophiaPetrillo schrieb:Dies erklärt auch, warum viele erwachsene Frauen (die als Kind missbraucht wurden) erst teilweise Jahrzehnte nach der eigentlichen Tat, ihre Peiniger anzeigen.
Genau.
Sie haben zwar damals ganz sicher ein ungutes Gefühl gehabt bei der Sache, konnten es damals aber halt auch nicht einordnen. Täter gehen ja oft sehr geschickt vor, um ihre Absichten zu verschleiern. In dem link von Dir stand glaube ich auch, dass die Betroffenen zwischen 6 und 13 waren und zum Teil Alkohol vom Täter erhielten.

So dass es den Opfern erst zu einem viel späteren Zeitpunkt, vielleicht auch erst ans Tageslicht befördert durch Psychotherapie, bewusst wird, was ihnen einst angetan wurde.
Zitat von IdiosynkrasiaIdiosynkrasia schrieb:hab Schiss, dass sie mir die Beine hochklettert, was höchst unwahrscheinlich ist,
Du, ich glaube, das haben insgeheim viele. Ich würde auch auf einen Stuhl oder Tisch springen, wenn ich könnte.
Wenn wir früher mit den Hunden über die Feldwege sind, huschten immer mal Mäuschen über den Weg. Da habe ich so manches Mal einen Kreischer von mir gegeben...Es gab Jahre, in denen es extrem viele Mäuse gab. Die Hunde versuchten natürlich, sie zu fangen...manchmal klappte das auch.
Zitat von IdiosynkrasiaIdiosynkrasia schrieb:gemeinnützige
Ich war ja Jahre lang Schriftwartin von einem eingetragenen Verein. Es gibt bestimmte Kriterien, die erfüllt sein müssen, damit ein Verein als gemeinnützig anerkannt wird. Vor allem darf sein Handeln nicht gewinnorientiert sein. Die Einnahmen mussten auch dem Verein zu Gute kommen.
Im Sommer wurden immer Aktionen für Kinder und Jugendliche gemacht. Da habe ich bei der Kreisverwaltung immer Anträge auf Zuschüsse gestellt. Das hat auch ganz gut geklappt, da diese Jugendarbeit als förderungswürdig beurteilen wurde.


Dass das Wohl der Allgemeinheit oder gar der Jugend durch diese "krumme Vereinigung" gefördert wird, erkenne ich nicht. Gerade das Gegenteil ist der Fall.
Zitat von pattimaypattimay schrieb:Unter anderem, ja.
Was noch?


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01.10.2021 um 05:07
Zitat von violetlunavioletluna schrieb:In Österreich ist man mit 18 volljährig und mit 14 strafmündig.

https://www.oesterreich.gv.at/themen/jugendliche/jugendrechte/4/1/Seite.1740313.html
Also ist es auch so, dass für das Alter zwischen 18 und 21 besondere Kriterien angewendet werden. Es hätte mich auch gewundert, wenn das nicht der Fall gewesen wäre. Mit 18 ist man zwar auf dem Papier volljährig, aber natürlich nicht automatisch reif und er-wachsen.
Seit 1. Jänner 2020 gelten für junge Erwachsene, das sind Personen zwischen 18 und 21 Jahren, die allgemeinen Strafandrohungen, wenn die Straftat mit Freiheitsstrafe im Höchstmaß von mindestens fünf Jahren bedroht ist und der Täter eine der folgenden Taten begangen hat:

Eine strafbare Handlung gegen Leib und Leben
Eine strafbare Handlung gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung
Eine strafbare Handlung nach dem 25. Abschnitt des Besonderen Teils des Strafgesetzbuches (Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen)
Eine strafbare Handlung als Mitglied einer kriminellen Vereinigung
Das Anführen einer und die Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung
Es darf in diesen Fällen für junge Erwachsene jedoch maximal eine Freiheitsstrafe von 20 Jahren verhängt werden.

In allen anderen Fällen richtet sich das Mindestmaß der angedrohten zeitlichen Freiheitsstrafen grundsätzlich nach jenem bei Jugendlichen und es darf auf keine strengere Freiheitsstrafe als 15 Jahre erkannt werden.
Quelle: Wie oben



Es ergibt sich auch noch etwas, das den Ermittlungsbehörden ihre Arbeit wesentlich erschwert:
Besonderheiten des Jugendstrafverfahrens
Für Jugendstrafsachen ist die Staatsanwaltschaft oder das Gericht örtlich zuständig, in dessen Sprengel die Beschuldigte/der Beschuldigte zur Zeit des Beginns des Strafverfahrens ihren/seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat oder hatte.

Für Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren, die einer Straftat beschuldigt werden, muss zwingend eine Verteidigerin/ein Verteidiger in folgenden Fällen beigegeben werden:

im Verfahren vor den Landesgerichten für das gesamte Verfahren
im Verfahren vor den Bezirksgerichten, wenn dies im Interesse der Rechtspflege, vor allem zur Wahrung der Rechte der/des Jugendlichen, notwendig oder zweckmäßig ist, jedenfalls aber dann, wenn keine gesetzliche Vertreterin/kein gesetzlicher Vertreter der/dem Jugendlichen im Strafverfahren beistehen kann oder trotz ordnungsgemäßer Ladung keine gesetzliche Vertreterin/kein gesetzlicher Vertreter erschienen ist.
Quelle: w.o.



Seit einigen Jahren gibt es das Konstrukt der "notwendigen Verteidigung".

Beim Jugendlichen verstehe ich das ja noch. Mangelnde Verstandesreife.

Aber auch den Mörder kannst Du nicht mehr vernehmen. Selbst wenn der dazu bereit ist.
Sagen wir mal, P. hat seine Mutter erstochen. Die Mutter konnte vorher, als P. im Haus randalierte, noch einen Notruf absetzen.
Zwei Streifen brettern zum Anwesen, finden die Mutter verblutet vor und können P. im Garten, wo er sich versteckt hat, finden und festnehmen. P. wird mit zur Dienststelle genommen.
Dort beschäftigt man sich kriminaltechnisch mit ihm. Und natürlich war es früher auch so, dass man dann auch einen Vernehmungsversuch unternommen hat. Und gar nicht selten hat die Person dann - nach eingehender Belehrung - auch Angaben gemacht.
Und dem ist jetzt erst mal ein Riegel vorgeschoben. Ich finde das schlichtweg schlecht.

Und bei Jugendlichen natürlich auch!


Es muss ein Verteidiger her. Und der wird zu 99,9% von einer Aussage abraten und erst mal Akteneinsicht beantragen.


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01.10.2021 um 05:18
Zitat von violetlunavioletluna schrieb:Ich habe mich immer gefragt, wer die Zielgruppe des Schulfernsehens war,
Nicht nur Hausfrauen, kranke oder schwänzende Schüler und blaumachende Studenten profitierten von Schüllers "Kalinka"-Lehrmethode mit vielen, vielen Wiederholungen. Lisa Schüller hat auch Karl Moik Russisch beigebracht. Für den Sondermusikantenstadl 1988 in Moskau lehrte sie dem Volksmusikanten per Crashkurs die wichtigsten Phrasen
Quelle: diepresse


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01.10.2021 um 05:53
Zitat von nairobinairobi schrieb:Das ist gut möglich.
Bevor ich gleich aufstehen will, werde ich von einem großen Verfahren berichten, für das ich vor fast 20 Jahren verantwortlich war. Ich habe einen entsprechenden Zeitungsartikel aufgehoben. Es ging um einen gesellschaftlich hoch anerkannten Schulleiter. Dieser hatte sich unter der Maske eines Biedermanns versteckt, war in zahlreichen Vereinen und hatte einiges zu sagen. Das Ganze kam eigentlich zufällig ins Rollen. Der gute Mann hat in der Damenumkleide (!) eines der Vereine, in denen er Mitglied war (wahrscheinlich noch im Vorstand) eine 15jährige Sportskameradin sexuell belästigt. Die war dadurch völlig aufgelöst und da kam zufällig eine andere Sportskameradin herein, bemerkte den Zustand des Mädchens und fragte, was los wäre...So nahm das seinen Anfang - zum Glück!!!
Es handelte sich um eine Polizistin. Diese war sich selbst erst mal unsicher, was sie tun soll. Sie hat dann Rat bei uns gesucht und das geschildert, was ihr bekannt geworden war. Und so kam alles ins Rollen...
Die Polizistin wurde total angefeindet und man zweifelte seitens der Vereinsmitglieder z.T. an, was die 15jährige sagte.

Tja, und durch die Ermittlungen stellte sich heraus, was für ein Unwesen dieses widerliche Schwein über Jahrzehnte (!) getrieben hatte (zum Zeitpunkt der Ermittlungen war er knapp Mitte 50).
Er hatte seine Position ausgenutzt, um sich an weiblichen Personen zu vergehen. An Grundschülerinnen zwischen 8 und 10 Jahren usw.

Er war auch so dreist, dass er z.B. Frauen zu Hause aufsuchte, von denen er wusste, dass deren Mann nicht da war. Denen drängte er sich auf. Vielleicht hatte er damit das eine oder andere Mal Erfolg.

Der "X." war eben so!

Das zuständige Amtsgericht verurteilte ihn zu 3 Jahren 6 Monaten Freiheitsstrafe. Da hatte er noch alles abgestritten.
Das Gericht schenkte ihm keinen Glauben und er wurde aus dem Gerichtssaal direkt in die JVA gebracht.
X. ging dann in Berufung. Er wechselte die Anwältin. Plötzlich räumte er einiges ein. Ließ durch die Anwältin Entschuldigungsschreiben an die Opfer versenden. Plötzlich war er angeblich reuig....
Unter Tränen hielt er am Ende sein "Plädoyer". Er habe alles verloren. Er war suspendiert und seine Frau ließ sich scheiden.
Das kam wohl bei Richterin des Landgerichtes an, denn diese kam zu dem Urteil "2 Jahre 9 Monate" - da er sich reuig zeigte, nicht vorbestraft war UND die Taten lange zurück lagen.

Im Rahmen der Ermittlungen versuchten wir, Aussagen zu bekommen. Dazu waren nicht alle bereit. Das muss man auch verstehen. Aber ganz sicher war es gut für sie zu wissen, dass der "Biedermann" am Ende in Haft ging.


Und leider ist es so, dass unter dem Deckmantel einer bürgerlichen Existenz einige ungehemmt ihrem Sexualtrieb nachgehen. Auch z.B. Kirchenvertreter, von denen das niemand geglaubt hätte, weil man eben davon ausgeht, dass sie sich "dem Guten" verschrieben haben.

Andere, die ihre Stellung dazu ausnutzen und auch eben "an der Quelle" sitzen und so gut an Opfer kommen.



Heute ist man im allgemeinen viel sensibler und würde es eher nicht beiseite wischen, wenn die 9jährige Tochter nach Hause kommt und erzählte, dass der Lehrer X. sie in der Bibliothek auf seinen Schoß gezogen, sie gestreichelt habe und ihr seine Zunge in den Mund geschoben habe. Vor 35 Jahren war das noch anders. Falls ein Kind das überhaupt erzählte, wurde ihm oft nicht geglaubt. Weil man sich das nicht vorstellen konnte. Und auch nicht wollte.


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01.10.2021 um 06:23
Zitat von nairobinairobi schrieb:Bevor ich gleich aufstehen will,
Du schreibst so viel schon "bevor" du überhaupt aufgestanden bist ? Heidewitzka.


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01.10.2021 um 06:48
Zitat von nairobinairobi schrieb:Was noch?
Ich mag das hier jetzt nur ungerne aufschreiben, kann man ja googlen...


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01.10.2021 um 06:55
Zitat von OzeanwindOzeanwind schrieb:schreibst so viel schon "bevor" du überhaupt aufgestanden bist ? Heidewitzka.
Tja, ich konnte nicht mehr schlafen. War nach 5 Stunden ausgeruht, merkwürdigerweise.

Heute haben 3 Leute aus der Familie Dienstjubiläum. Tochter 5 Jahre, moi 35 Jahre, Herr Nairobi 40 Jahre.
Da war man noch jung und schön. Vor allem jung 😝


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01.10.2021 um 06:59
Zitat von pattimaypattimay schrieb:Ich mag das hier jetzt nur ungerne aufschreiben, kann man ja googlen
Mich hätte es interessiert, da die Definition von "schwer" im Zusammenhang mit Missbrauch eben stets mit einer Penetration von der einen oder anderen Seite verbunden war.
Das könnte sich natürlich inzwischen auch geändert haben, worauf Deine Antwort schließen ließ.
Deine obige Auskunft hilft nicht wirklich weiter. Daher auch sehr gerne per pn...Dass ich da auf dem Laufenden bin.


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