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Wenn Helden nach Antworten suchen...
30.09.2021 um 21:40umma schrieb:dass es nur ein ganz minimales Impfrisiko gibt….Wie hattest Du denn auf die vorherigen Impfungen reagiert?
umma schrieb:eine Zeitspanne dazwischenBei meinen Eltern war die Grippeschutzimpfung 13 Tage her, als sie die COVID-19-Impfung erhielten. Das hielt der Arzt für akzeptabel.
violetluna schrieb:Genau deshalb halte ich es für problematisch, so lange zu warten, um eine Straftat zu verfolgen.Aber wenn ein Fall erst ca. 20 Jahre später bekannt wird, was will man tun? Natürlich ist es besser, wenn etwas schnell geahndet wird.
Da kann man froh sein, wenn es noch nicht verjährt ist. Ist mir bei Fällen nämlich schon passiert.
Aber: es wurde irgendwann eingeführt, dass die Verjährung erst 20 Jahre, nachdem das Opfer erwachsen wurde, eintrat.
Beispiel: Opfer war zur Tatzeit (1990) 12 Jahre. Verjährung wäre (fiktiv) 2010. Doch durch die Regelung ist die Frist erst 2016. Man ging davon aus, dass einem manches erst im Erwachsenenalter klar und bewusst wird, denn ein Kind/Jugendlicher kann das nun mal noch nicht so klar einordnen.
violetluna schrieb:Erstens: das Alter des Täters hat damit nichts zu tunDas ist unrichtig.
violetluna schrieb:junger ErwachsenerHeranwachsender. Ab 21 greift das Erwachsenenstrafrecht.
violetluna schrieb:denn von einer Intelligenzminderung, die es verhindert, dass er das wissen könnte, war ja nie die Rede.Du scheinst das Urteil von A bis Z zu kennen? Natürlich kann es theoretisch Reifeverzögerungen geben.
Das muss ja alles herausgearbeitet werden.