Ungeklärter Mordfall Frauke Liebs (2006 Paderborn)
22.04.2015 um 17:55@ichdenkemir
Erst einmal steht doch die Aussage für sich, dass Frauke den Akku der Freundin ausgeliehen hat. Das wird dann von der Gruppe bestätigt. Wenn ich das objektiv nachprüfen will, muss das Handy der Freundin zm Verbindungsdatum von Fraukes Handy abgeschaltet gewesen sein, denn ohne Akku geht es nun einmal nicht. Nur das zählt als Beleg, aber selbst das wäre genau genommen als Beleg noch nicht ausreichend, denn die Freundin könnte ihr Handy ja unabhängig von der Aussage ausgeschaltet haben oder eben nicht benutzt haben. Das eine beweist eben nicht das andere gleich.
Deswegen stimmt das....
Ich glaube auch nicht, dass die Polizei in diesem frühen Stadium das alles haargenau abgeglichen hat, denn prinzipiell gilt doch: Eine erwachsene Person kann ihren Aufenthaltsort selbst bestimmen. Wie will ich als Polizei hohe rechtliche Hürden einfach überspringen, wenn a) objektiv noch keine Straftat vorliegt und b) man nicht einfach ohne hinreichende Gründe die Daten von Personen überprüfen kann.
ichdenkemir schrieb:Frauke gab den Akku Ihrer Freundin zurück, bevor Sie aufbrach.1. Man kann ja bei objektiven Zeugenbefragungen nicht deren eigene Aussage als objektiven Beleg nehmen. Das wäre ja so, wie wenn ich sage: Ich war gestern da und da, und ich kann das objektiv belegen, weil ich weiß, wie das Haus aussieht.
Die Freundin, baute den Akku ein und wird sich dann wohl wieder eingeloggt haben.
Dadurch können Sie die Uhrzeit ermitteln.
Erst einmal steht doch die Aussage für sich, dass Frauke den Akku der Freundin ausgeliehen hat. Das wird dann von der Gruppe bestätigt. Wenn ich das objektiv nachprüfen will, muss das Handy der Freundin zm Verbindungsdatum von Fraukes Handy abgeschaltet gewesen sein, denn ohne Akku geht es nun einmal nicht. Nur das zählt als Beleg, aber selbst das wäre genau genommen als Beleg noch nicht ausreichend, denn die Freundin könnte ihr Handy ja unabhängig von der Aussage ausgeschaltet haben oder eben nicht benutzt haben. Das eine beweist eben nicht das andere gleich.
Deswegen stimmt das....
ichdenkemir schrieb:Zudem wäre das mit dem Handy-Akku eine relativ sichere Bank.so nicht.
Ich glaube auch nicht, dass die Polizei in diesem frühen Stadium das alles haargenau abgeglichen hat, denn prinzipiell gilt doch: Eine erwachsene Person kann ihren Aufenthaltsort selbst bestimmen. Wie will ich als Polizei hohe rechtliche Hürden einfach überspringen, wenn a) objektiv noch keine Straftat vorliegt und b) man nicht einfach ohne hinreichende Gründe die Daten von Personen überprüfen kann.