@zweiter In dem Beleg kommt weder etwas Relevantes über ein Krankenhaus vor noch wird von einem solchen Fall gesprochen. Ich bezog mich außerdem nur darauf, dass der BGH heute auch solche Fälle der unterlassenen Hilfeleistung als Verdecken einer Straftat sehen kann. Man kann also den § StGB 212 in Tateinheit mit § StGB 211 sehen.
Mittlerweile ist der BGH79ebenso wie die herrschende Literatur80 zu Recht der Auffassung, dass eine Verdeckung auch durch ein Unterlassen begangen werden kann. Der Wortlaut stehe einer Begehung durch Unterlassen nicht entgegen. Auch eine (im Hinblick auf den Grundsatz „nemo tenetur se
ipsum accusare“ problematische) Pflicht, an der eigenen Strafverfolgung mitzuwirken, bestehe nicht. Vom Garanten
wird in aller Regel keine Anzeige bei den Strafverfolgungsbehörden, sondern nur ein Akt der Lebensrettung verlangt, welchem beispielsweise durch einen anonymen Anruf bei einerRettungsstelle nachgekommen werden kan
http://www.zjs-online.com/dat/artikel/2013_4_717.pdf - S.7
@Ocelot Das mit Nieheim verunklart immer wieder die Dinge hier und folgt meines Erachtens einer komsichen Interpretation von malinka, deren Version sich hartnäckig hier hält. Die Polizei sprich selbst von Nieheim bzw. vom Raum Nieheim, und deren Aussagen kann man nicht einfach so nach Paderborn zurückverlegen, nur weil es einem dann besser passt. Ich halte eine Rundtour über Nieheim - Bad Driburg - und dann Landstraße 817 Asseln in dieser Nacht keineswegs für ausgeschlossen. Spaßfahrten mit Vaters tollem Auto sind in diesen Jahren keine Seltenheit. Unter Drogeneinfluss kommt dann häufig Überschätzung hinzu, gerade bei Ecstasy und lauter Musik im Auto. Vergessen wir nicht, es war ein Sommerabend, da kann die Laune plötzlich noch einmal ansteigen. Dann kollabiert Frauke plötzlich im Auto - ja, stellt euch einmal die Situation vor. Was macht man dann als Gruppe? Polizei und Krankenwagen rufen geht nicht. Frauke ist auch nicht mehr zu helfen. Sie wird an der Stelle abgelegt, wo sie gefunden wurde. Ihr Handy, ihre Tasche und ihre Uhr werden ihr abgenommen.
Das Erste, was die Begleiter danach denken, ist doch - oh Gott, Frauke ist verstorben, und wir haben uns schuldig gemacht, wie kommen wir da wieder raus. Der zweite Gedanke ist die Angst darum, dass Frauke gefunden werden könnte. Wenn Frauke jetzt gefunden wird, sind wir dran. Wir müssen Frauke selbst als vermisst melden, zumindest Alarm schlagen, denn wir sind die letzten gewesen, die Frauke lebend gesehen haben, aber in der Kneipe (nicht im Auto!). Indem wir alle sagen, dass Frauke den Pub allein vor uns verlassen hat, sie müde war und auch kaum mehr Geld, indem wir sagen, der Akku war leer, muss sie zwangsläufig dann noch auf jemanden anderes getroffen sein, dem wir dann die Tat in die Schuhe schieben können. Fingerabdrücke? Nicht hinreichend, denn wir waren ja nachweislich am Dienstag im Pub mit ihr noch zusammen. Wenn sie früher gefunden wird, können wir die Version aufrecht erhalten.
Aber dann kam die Nieheim-Lokalisation, und diese wurde zum Problem, weil man befürchtete, man komme auch ihnen auf die Spur. Also mussten vom handy Fraukes Lebenszeichen kommen, um einerseits die polizeilichen Ermittlungen einzuschränken und andererseits für jeden nachweislich Spuren zu schaffen, die ihnen ein Alibi besorgten. Es gab kein Risiko, denn wer wollte einem von ihnen nach der Telefonkette einwandfrei stichhaltig nachweisen, dass er oder sie an der Aktion beteiligt war? Nur eines war wichtig. Keiner durfte darüber reden. Und man selbst redete sich heraus, weil es ein Unglücksfall war. Schlechtes Gewissen? Wird der eine oder andere heute noch bestimmt haben. Das wird mit der Zeit rauskommen, denn ein schlechtes Gewissen kann die Zeit nicht betrügen.