Kältezeit schrieb:In welchen Fällen wurden denn wissentlich Falschinformationen herausgegeben?
Mir ist jetzt spontan keiner bekannt. Ich weiss nur, dass aus ermittlungstaktischen Gründen beispielsweise Täterwissen vorenthalten werden kann, was für mich aber nicht unter "Fehlinformation" fällt.
Ich habe selbst oftmals vermutet, dass im Falle Frauke Liebs evtl. Finten gelegt wurden... aber ich frage mich auch, inwiefern das rechtlich überhaupt vertretbar wäre.
Im Fall Daniel Dicke wurde zwei Tage vor Festnahme des TV und jetzt verurteilten Cousins verkündet man hätte nicht den Ansatz eines Verdachts und müsste daher auf Massenauswertung von Handydaten zurückgreifen wie im Fall Mirco. Dabei hatte man den TV längst im Visier und im Verhör.
Im Fall Gabriele Z, Mannheim wurde 2 Tage vor Festnahme des TV und jetzt verurteilten Mörder Emil S. nach dem Handy der Getöteten gesucht, obwohl man es bereits geortet hatte und mit ihm den TV, der dann auch prompt festgenommen wurde.
Der Zusammenhang ergab sich im Prozess.
Im Fall Margarete R aus München ("Tote in der Kompostieranlage München-Fürstenried") wurde lange stereotyp verkündet man warte auf das toxologische Gutachten der Gerichtsmedizin. Das lag zum Zeitpunkt des Statements aber längst vor, sagte mir einer der Beamten des Falles. Fand er spassig.
Im Fall Christoph R, Bad Reichenhall (Soldaten-Mörder) wurde behauptet der getötete Rentner sei durch Schläge umgebracht worden, was unrichtig ist, es wurde ebenso wie die verletzte Frau mit messerstichen verletzt.
Gerade in derartigen Details des Tathergangs, der Waffe etc werden oft Details nicht nur verschwiegen, das sowie so, sondern auch falsch dargestellt - einfach damit man Täterwissen und Geschwafel einfach trennen kann.
Die Annahme dass die Kripo wahrheitsgemäss berichten müsste ist schlicht nicht zutreffend, und es wird auch vom Gesetzgeber nicht so verlangt. Polizei und StA sind nebenbei bemerkt auch keine Organe der "Rechtssprechung", sondern welche der Exekutive.