@ede-vom-walde: Ich habe noch im offenen Thread vor ein paar Wochen die aktuellen Busverbindungen gepostet, von Uelzen, Bad Bevensen in die Göhrde nahe Kellerberg, über Himbergen und nach Seerau/ Rehbeck an der Lucie ( Tatort und Fundort der Leiche von Irma Busch).
Man muss bedenken, dass das öffentliche Verkehrsnetz in den Jahren 1984 ( Mord an Irma Busch) und 1989 ( Doppelmorde im Kellerberg/ Röthen) noch sehr viel besser ausgebaut war und die Busse noch öfter fuhren als heute.
Im Fall Irma Busch hätte der Täter praktisch mit dem Bus anreisen können und sowohl in Seerau als auch Rehbeck an der Lucie gibt es eine Haltestelle.
Irma Busch radelte ja auf dem Hauptweg entlang, dem Täter wäre ( Busanreise vorausgesetzt) das Opfer Busch direkt vor die Füße geradelt.
Aus den Haltestellenaushängen geht jeweils hervor, wann der nächste Bus kommt, daher wusste er auch wie viel Zeit er für die Tatbegehung hatte, bis der nächste Bus kommt in dem etwaige Augen und Ohrenzeugen sitzen konnten und evtl. jemand dort ausstieg.
Auch nahe Kellerberg und direkt am Forsthaus Röthen halten Busse. Da die Haltestelle am Forsthaus Röthen direkt am Forsthaus selbst liegt, wird der Täter diese eher nicht genutzt haben.
Hier wäre der Täter zumindest bei häufigerer Anreise ganz sicher der Familie des Revierförsters aufgefallen.
Von Uelzen mit dem Bus nach Pussade (Göhrde) dauert es 55 Minuten. Klar wäre auch eine Bahnanreise aus Lüneburg via Neetzendorf mit dem damals verkehrenden Eilzug "Wildsau" denkbar.
Ich gehe bisher immer nach davon aus, dass der Täter in ca. 30 km um den Kellerberg herum gewohnt hat.
Dass er ein paar Stationen mit Bus/ Bahn aus einem nahe der Göhrde liegenden Dorf zurückgelegt hat um in das jeweilige Waldstück zu gelangen, könnte ich mir auch gut vorstellen.
Wenn der Täter zum Tatzeitpunkt ca. 40 Jahre alt und berufstätig gewesen ist (m.E. ist ein Beruf mit Schichtdienst, z.B. Krankenpfleger mit der Tatzeit am 12.07. 89 Mittwoch Nachmittag Morde an I. Warmbier und B.M. Köpping gut vereinbar) wäre es auch denkbar, dass er über eine vom Arbeitgeber mitfinanzierte Monatsfahrkarte für den ÖPNV im Landkreis Uelzen/ Landkreis Lüchow- Dannenberg verfügte.
Die Anreise mit einem privaten PKW wäre aus meiner Sicht auch denkbar, ich schließe auch definitiv ein unbefugtes Befahren des Täters von Forstwegen nicht aus.
Allerdings ergibt sich hier das Problem, dass der Täter seinen eigenen PKW wieder abholen musste, was nach Verbringung der Opfer- PKW sehr umständlich, zeitraubend und immer mit der Gefahr der Entdeckung/ Beobachtung verknüpft wäre.
Wird man mit seinem Privat- PKW beim unbefugten Befahren von Forstwegen vom Jagdpächter oder Revierförster erwischt, kann das eine Meldung wegen Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld zur Folge haben, was der Täter auf keinen Fall riskieren konnte, da dann seine persönliche Identität als Fahrzeughalter bekannt wäre.
Andererseits frage ich mich, wie viel Skrupel eine Person noch hat, die mindestens zwei grausige Doppelmorde begangen hat.
Ich bin selbst schon gelegentlich "unbefugt" über Forstwege gefahren, wobei ich auch vom Jagdpächter gesehen wurde.
Allerdings kennt mich der Jagdpächter und es hatte keine negativen Konsequenzen für mich.
Hier reagieren Jagdpächter sicher auch sehr unterschiedlich.
Bleibt noch die Möglichkeit, dass der Täter als Forstmitarbeiter/ Waldarbeiter in der Göhrde beschäftigt war und ein Forstfahrzeug genutzt haben könnte.
Wenn er sowieso im Forst beschäftigt war, dürfte das am wenigsten auffällig sein.
Anreise/ Mitfahren mit den Opfern in die Göhrde. Diese von einigen favorisierte Möglichkeit habe ich für mich von Anfang an eigentl. ausgeschlossen.
Herr R. wurde von seiner Tochter
@stummelmaus als sehr korrekt, penibel, ordnungsliebend (Herr R. notierte regelmässig seine gefahrenen Kilometer und stellte den Tageskilometerzähler vor Fahrtantritten morgens immer auf Null) charakterisiert.
Ich glaube nicht, dass ein Mann wie Herr R. einen anderen, fremden Mann in seinem Fahrzeug mitgenommen hätte, da es nicht zu seiner Persönlichkeit passen würde.
Dass die Reiterinnen als Zeuginnen Herrn R. und seine Ehefrau mit dem Picknickkorb alleine in der Göhrde zuletzt lebend gesehen haben, spricht auch dagegen dass die R´s den Täter mitgenommen haben.
Bei Frau W. und Herrn K. spricht alleine schon der Fakt, dass beide sich eher selten sahen und ein heimliches Paar mit gestohlener Zeit waren, dagegen dass sie jemanden mitgenommen hätten.
Dann hätte diese Person nur weiter erzählen müssen, sie sei mit einem Paar in die Göhrde gefahren, die Affäre hätte hier leicht auffliegen können.
Sie trafen sich am Stadtrand von Bad Bevensen beim Hotel Fährhaus, wobei Frau W. alleine dort zum Mittag gegessen hatte und ihre auffällige Mercedes S- Klasse nicht auf dem Hotelparkplatz sondern 200 m weiter in Richtung Medinger Forst am Wald geparkt hatte.
Sie stieg in einer Seitenstrasse zu Herrn K. in den Tercel ein.
Wer so viel Mühe betreibt um nicht zusammen gesehen zu werden, nimmt keine dritte Person in die Göhrde mit.