@BibleIsTruth @Optimist eigentlich hätte man vermuten können , dass sich die wogen geglättet haben , da einige verbotsversuche bereits gescheitert und erfolgreich abgewehrt wurden.
aber im zeichen der weltpolitik werden ZJs wohl wieder zu amerikanischen agenten und spionen ....
hier mal eine nicht mehr ganz aktuelle darstellung der "querelen" ,aus einem wachturm vom 15.7.2011
*** Ein langer, schwerer Kampf endet mit einem Sieg! ***
Ein langer, schwerer Kampf endet mit einem Sieg!
ANGEFANGEN hatte alles 1995. Über die nächsten 15 langen Jahre hinweg waren Jehovas Diener in Russland heftigen Angriffen auf ihre Religionsfreiheit ausgesetzt. Ihre Gegner fuhren schwere Geschütze auf, um sie in Moskau und darüber hinaus verbieten zu lassen. Doch für Jehova war es an der Zeit, unsere lieben Brüder und Schwestern dort für ihre Treue zu belohnen — mit einem Sieg vor Gericht. Wie war es denn überhaupt zu dieser Auseinandersetzung gekommen?
ENDLICH FREI!
Seit 1917 war es unseren Brüdern in Russland unmöglich gewesen, ihren Glauben frei auszuüben. Das sollte sich mit Beginn der 1990er-Jahre ändern. 1991 wurden Jehovas Zeugen von der Regierung der Sowjetunion als Religionsgemeinschaft registriert. Nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion geschah dies erneut durch die Regierung der Russischen Föderation. Zeugen, die im Lauf der Jahrzehnte wegen ihrer Religionsausübung verfolgt worden waren, wurden offiziell als „Opfer politischer Repression“ anerkannt. Die Moskauer Justizbehörde registrierte unsere Brüder dort 1993 als „Gemeinschaft der Zeugen Jehovas in Moskau“. Im selben Jahr trat in Russland auch eine neue Verfassung in Kraft, die Religionsfreiheit garantierte. Völlig begeistert rief ein Bruder aus: „Nie hätten wir zu träumen gewagt, dass wir in diesem System noch einmal so eine Freiheit erleben würden.“ Er sagte auch: „50 Jahre hatten wir auf diese Freiheit gewartet.“
Die Brüder in Russland nutzten die „günstige Zeit“ und machten sich mit Volldampf ans Predigen — mit großem Erfolg (2. Tim. 4:2). Wie eine Schwester erzählte, war damals „das Interesse an Religion enorm groß“. Im Nu schoss die Zahl der Verkündiger, Pioniere und Versammlungen in die Höhe. Gab es zum Beispiel in Moskau im Jahr 1990 nur rund 300 Zeugen, waren es 1995 bereits über 5 000! Die anhaltende Zunahme ließ bei den Gegnern die Alarmglocken läuten. Mitte der 1990er-Jahre holten sie zum Schlag aus. Ihr Ziel: die Religionsfreiheit. Der nun folgende Rechtsstreit sollte erst nach vier Etappen, die sich schier endlos in die Länge zogen, ein Ende finden.
UNTERSUCHUNGSVERFAHREN MIT PARADOXEM AUSGANG
Der erste Akt dieses Dramas begann im Juni 1995. Eine Moskauer Gruppierung, die sich offen zur russisch-orthodoxen Kirche bekennt, warf unseren Brüdern vor, in Straftaten verwickelt zu sein, und strengte ein Verfahren gegen sie an. Ihr Vorwand? Die Interessen von Familienmitgliedern zu vertreten, die nicht hinnehmen wollten, dass ihr Ehepartner oder ihre Kinder Zeugen Jehovas geworden waren. Im Juni 1996 wurde ein Untersuchungsverfahren eröffnet und nach Fehlverhalten gesucht. Ohne Erfolg. Doch die Gruppierung gab nicht auf und reichte eine weitere Klage ein. Erneut warf sie den Brüdern vor, Straftaten zu begehen. Ein weiteres Untersuchungsverfahren wurde eingeleitet, und wieder wurden alle Vorwürfe entkräftet. Das hielt sie jedoch nicht davon ab, eine dritte Klage mit derselben Begründung einzureichen. Wieder wurde gegen Jehovas Zeugen ermittelt, und wieder kamen die Ermittlungsbehörden zu dem Schluss: Es liegt keine Grundlage zur Einleitung eines Strafverfahrens vor. Unglaublich, aber wahr: Sie versuchte es ein viertes Mal! Wiederum ohne Erfolg. Am 13. April 1998 wurde die Sache schließlich zu den Akten gelegt.
Einer der Anwälte berichtet: „Was dann geschah, war grotesk.“ Zwar räumte die zuständige Staatsanwältin ein, keinen Beleg für Straftaten gefunden zu haben. Trotzdem regte sie eine Zivilklage gegen unsere Brüder an. Ihr Vorwurf? Die Moskauer Gemeinschaft von Jehovas Zeugen würde nationales und internationales Recht verletzen. Der Vertreter der Staatsanwaltschaft für den Verwaltungsbezirk Nord von Moskau stimmte zu und reichte Klage ein. Am 29. September 1998 fand im Gericht des Moskauer Bezirks Golowinski die erste Verhandlung statt. Der zweite Akt hatte begonnen.
DIE BIBEL VOR GERICHT
In einem völlig überfüllten Gerichtssaal im Norden Moskaus ging die Staatsanwältin Tatjana Kondratjewa zum Angriff über. Ihre „Waffe“? Ein Bundesgesetz von 1997. Darin wurden die Orthodoxie, der Islam, der Judaismus und der Buddhismus zu traditionellen Religionen erhoben, was es in der Praxis anderen Religionen erschwerte, gesetzlich anerkannt zu werden. Der Vorwurf, eine Religion würde Hass schüren, erlaubt es Gerichten nach diesem Gesetz sogar, sie zu verbieten. Eben diese Bestimmung zog die Staatsanwältin heran. Sie warf Jehovas Zeugen vor, Hass zu schüren und Familien zu zerstören, und forderte ihr Verbot.
Ein Anwalt der Verteidigung fragte: „Wer genau aus der Moskauer Versammlung hat denn gegen Gesetze verstoßen?“ Die Staatsanwältin konnte keinen einzigen Namen nennen. Sie behauptete jedoch, die Publikationen der Zeugen Jehovas würden zu religiösem Hass anstacheln. Zum Beweis las sie aus Wachtturm und Erwachet! vor (siehe Abbildungen). Auf die Frage, wodurch diese Zeitschriften denn Feindseligkeit verursachten, sagte sie: „Jehovas Zeugen behaupten von sich, die wahre Religion zu sein.“
Einer der Verteidiger, unser Glaubensbruder, gab sowohl der Richterin wie auch der Staatsanwältin eine Bibel und las Epheser 4:5 vor: „E i n Herr, e i n Glaube, e i n e Taufe.“ Es dauerte nicht lange, da waren Richterin, Staatsanwältin und Anwalt in eine rege Diskussion vertieft — alle mit der Bibel in der Hand. Sie lasen Texte wie Johannes 17:18 und Jakobus 1:27. Die Richterin fragte: „Schüren denn diese Texte religiösen Hass?“ Daraufhin meinte die Staatsanwältin, sie sei nicht kompetent, die Bibel auszulegen. Der Anwalt legte dem Gericht Veröffentlichungen der russisch-orthodoxen Kirche vor, die Jehovas Zeugen aufs Schärfste kritisieren, und fragte: „Verletzen diese Aussagen das Gesetz?“ Die Staatsanwältin erklärte: „Ich bin auch keine Expertin für theologische Erörterungen.“
RÜCKSCHLÄGE FÜR DIE STAATSANWALTSCHAFT
Den Vorwurf, Jehovas Zeugen würden Familien zerstören, begründete die Staatsanwältin damit, dass sie Weihnachten und dergleichen Feste nicht feiern. Allerdings gibt es, wie sie später einräumen musste, in Russland kein Gesetz, das das seinen Bürgern vorschreiben würde. Somit handelt es sich um eine reine Privatsache, und das gilt eben auch für russische Zeugen Jehovas. Die Staatsanwältin behauptete außerdem, unsere Organisation entziehe Kindern die nötige Ruhe und beraube sie der Freude. Auf konkrete Nachfrage hin musste sie aber zugeben, noch nie mit einem Kind von Zeugen Jehovas gesprochen zu haben. Und auf die Frage einer Anwältin, ob sie je eine Zusammenkunft der Zeugen besucht habe, antwortete sie: „Das war nicht nötig.“
Die Anklage präsentierte als Sachverständigen einen Professor für Psychiatrie. Er behauptete, das Lesen unserer Publikationen führe zu psychischen Störungen. Als eine Verteidigerin darauf hinwies, dass das schriftliche Gutachten des Professors mit einem Schriftstück des Moskauer Patriarchats identisch war, musste er einräumen, ganze Passagen Wort für Wort übernommen zu haben: „Wir arbeiten mit derselben Diskette“, erklärte er. Wie die weitere Befragung ergab, hatte er noch nie einen Zeugen Jehovas behandelt. Dagegen sagte ein anderer Professor für Psychiatrie, der bereits über 100 Moskauer Zeugen untersucht hatte, vor Gericht aus, sie wiesen einen normalen psychischen Befund auf. Noch dazu hätten sie eine tolerantere Einstellung gegenüber anderen Religionen entwickelt, seit sie Zeugen Jehovas geworden waren.
EINE „SCHLACHT“ GEWONNEN
Am 12. März 1999 berief die Richterin fünf Wissenschaftler, die sich mit unseren Veröffentlichungen beschäftigen sollten, und setzte das Verfahren aus. Unabhängig davon hatte das Justizministerium der Russischen Föderation bereits eine wissenschaftliche Kommission mit demselben Auftrag eingesetzt. Diese erklärte am 15. April 1999, keine schädlichen Inhalte in unseren Publikationen gefunden zu haben. Daraufhin bestätigte das Justizministerium am 29. April 1999 den rechtlichen Status von Jehovas Zeugen in Russland. Trotz dieses positiven Gutachtens bestand das Moskauer Gericht auf einer weiteren Expertise. Das führte zu einer paradoxen Situation: In Moskau ermittelte die Justizbehörde gegen Jehovas Zeugen, weil sie die Gesetze angeblich verletzten — während sie im gesamten übrigen Land durch die Zulassung des Justizministers als anerkannte Religionsgemeinschaft galten, die sich an die Gesetze hielt.
Fast zwei Jahre gingen ins Land, bis das Verfahren wiederaufgenommen wurde. Am 23. Februar 2001 fällte die Richterin Jelena Prochorytschewa das Urteil. Nach Studium des von ihr in Auftrag gegebenen Expertengutachtens entschied sie: „Eine Auflösung der Gemeinschaft der Zeugen Jehovas in Moskau und ein Verbot ihrer Tätigkeit entbehrt jeder Grundlage.“ Endlich wurde damit festgestellt: Alle Vorwürfe gegen unsere Brüder waren haltlos. Die Staatsanwältin nahm das jedoch nicht hin und ging in Berufung. Die nächste Instanz: das Moskauer Stadtgericht. Dieses hob drei Monate danach, am 30. Mai 2001, das Urteil auf und verwies den Fall zur erneuten Verhandlung zurück — mit derselben Staatsanwältin, aber unter einem anderen Richter! Der dritte Akt begann.
EINE „SCHLACHT“ VERLOREN
Am 30. Oktober 2001 wurde dann das neue Verfahren unter Richterin Vera Dubinskaja eröffnet. Staatsanwältin Kondratjewa wärmte den alten Vorwurf wieder auf, Jehovas Zeugen würden Hass schüren. Neu war ihre Begründung für den Antrag, die Rechtskörperschaft der Zeugen Jehovas zu verbieten: angeblich um die Rechte von Jehovas Zeugen in Moskau zu schützen — eine absonderliche Idee. Umgehend unterzeichneten alle 10 000 Zeugen in Moskau eine Petition an das Gericht, um sich gegen diese Art „Schutz“ zu verwahren.
Die Staatsanwältin argumentierte, es sei gar nicht nötig, Jehovas Zeugen ein Fehlverhalten nachzuweisen. Schließlich ginge es in dem Verfahren ja nicht um ihre Tätigkeit, sondern um ihre Glaubensansichten und Veröffentlichungen. Als sie dann ankündigte, als Sachverständigen einen Sprecher der russisch-orthodoxen Kirche hören zu wollen, wurde ganz offensichtlich, wer maßgeblich hinter den Bemühungen steckte, Jehovas Zeugen zu verbieten. Am 22. Mai 2003 setzte das Gericht dann ein weiteres Expertengremium ein, das unsere Publikationen ein weiteres Mal unter die Lupe nehmen sollte.
Mit den Ergebnissen dieser Untersuchung setzte sich das Gericht am 17. Februar 2004 auseinander. Die Meinung der Experten? Sie befanden, die Publikationen von Jehovas Zeugen würden die Leser ermutigen, „die Einheit der Familie und die Ehe zu bewahren“. Der Vorwurf, darin würde Hass geschürt, sei „gegenstandslos“. Andere Wissenschaftler bestätigten das. Ein Professor für Kirchengeschichte wurde vom Gericht gefragt, warum Jehovas Zeugen predigen. Seine Antwort: „Predigen ist ein Muss für jeden Christen. Das sagt das Evangelium und das hat Christus seinen Nachfolgern aufgetragen — ‚gehet hin in alle Welt und predigt‘.“ Doch allen Beweisen zum Trotz verbot die Richterin am 26. März 2004 die Tätigkeit von Jehovas Zeugen in Moskau. Das Moskauer Stadtgericht bestätigte die Entscheidung am 16. Juni 2004. Ein langjähriger Zeuge Jehovas kommentierte das mit den Worten: „Zu Sowjetzeiten hatte ein Russe Atheist zu sein — heute muss man als Russe orthodox sein.“
Wie haben die Brüder auf das Verbot reagiert? Ganz ähnlich wie in alter Zeit Nehemia und die Israeliten. Damals wollten Gegner des Volkes Gottes sie daran hindern, die Mauern Jerusalems wieder aufzubauen. Doch sie ließen sich durch nichts und niemand davon abbringen. Sie bauten einfach fleißig weiter und blieben mit ganzem Herzen bei der Arbeit (Neh. 4:1-6). Unsere Brüder in Moskau ließen sich ebenso wenig durch Gegner von dem heute wichtigen Auftrag ablenken und predigten die gute Botschaft unbeirrt weiter (1. Pet. 4:12, 16). Sie verließen sich ganz auf Jehova — bereit für den vierten Akt dieses langwierigen Rechtsstreits.
DIE STIMMUNG WIRD FEINDSELIGER
Am 25. August 2004 wandten sich unsere Brüder mit einer 76 Bände umfassenden Petition an den Kreml, adressiert an Wladimir Putin, den damaligen russischen Präsidenten. 315 000 Menschen drückten darin mit ihrer Unterschrift ihre tiefe Betroffenheit über das Verbot aus. Unterdessen zeigte die Geistlichkeit der russisch-orthodoxen Kirche ihr wahres Gesicht. Ein Sprecher des Moskauer Patriarchats sagte ganz offen: „Wir sprechen uns entschieden gegen die Tätigkeit von Jehovas Zeugen aus.“ Ein führender moslemischer Geistlicher erklärte das Verbot zu einem „Meilenstein und einem richtigen Schritt“.
Es überrascht nicht, dass es in dieser Stimmung auch zu Übergriffen auf unsere Brüder kam. Verschiedentlich wurden sie beim Predigen in Moskau von Gegnern geschlagen und getreten. Ein aufgebrachter Mann jagte eine Schwester aus dem Haus und trat ihr dabei brutal in den Rücken. Sie fiel hin und verletzte sich so schwer am Kopf, dass sie medizinisch versorgt werden musste. Trotzdem unternahm die Polizei nichts gegen den Angreifer. Nicht wenige Zeugen wurden festgenommen und wie Verbrecher behandelt: Man fotografierte sie, nahm ihre Fingerabdrücke und behielt sie über Nacht in Haft. Vermietern von Räumlichkeiten drohte man mit Konsequenzen, wenn sie ihre Säle weiter Jehovas Zeugen zur Verfügung stellten. Binnen kürzester Zeit standen zahlreiche Versammlungen praktisch auf der Straße. Die Folge? Einen Königreichssaal-Komplex mit vier Sälen mussten sich sage und schreibe 40 Versammlungen teilen. Einigen blieb nichts anderes übrig, als bereits frühmorgens um halb acht mit dem öffentlichen Vortrag zu beginnen. Ein reisender Aufseher erinnert sich: „Um rechtzeitig da zu sein, mussten die Verkündiger um 5 Uhr aufstehen, aber sie waren ein ganzes Jahr lang gern dazu bereit.“
„ZU EINEM ZEUGNIS“
Um klarzustellen, dass das Moskauer Verbot rechtswidrig ist, riefen unsere Anwälte im Dezember 2004 den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) an. (Siehe Kasten „Ein russisches Urteil in Frankreich vor Gericht — warum?“ auf Seite 6.) Nach sechs Jahren, am 10. Juni 2010, fällte das Gericht dann ein einstimmiges Urteil zu unseren Gunsten. Die Richter befassten sich mit allen gegen Jehovas Zeugen erhobenen Beschuldigungen und wiesen sie sämtlich als völlig haltlos zurück. Darüber hinaus stellten sie fest, dass ihre Entscheidung rechtsverbindlich sei und Russland nun Schritte unternehmen müsse, „der vom Gericht festgestellten Rechtsverletzung ein Ende zu machen und für deren Folgen so weit wie möglich Wiedergutmachung zu leisten“. (Siehe Kasten „Das Gerichtsurteil“ auf Seite 8.)
Die unzweideutig formulierten Schlussfolgerungen des Gerichts, wonach die Tätigkeit von Jehovas Zeugen den Schutz der Europäischen Menschenrechtskonvention genießt, sind nicht nur für Russland bindend, sondern für alle 47 Mitgliedsstaaten des Europarats. Darüber hinaus wird dieses Urteil wegen der umfassenden rechtlichen Analyse des Sachverhalts und der daraus resultierenden Tragweite sogar für Rechtswissenschaftler, Richter, Gesetzgeber und Menschenrechtsexperten weltweit von Interesse sein. In seiner Begründung bezieht sich das Gericht nämlich nicht nur auf acht frühere eigene Entscheidungen zugunsten von Jehovas Zeugen, sondern auch auf neun vorausgegangene Urteile, bei denen sie vor den höchsten Gerichten von Argentinien, Großbritannien, Japan, Kanada, Russland, Spanien, Südafrika und den USA erfolgreich waren. Dank dieser Urteilssammlung und der unanfechtbaren Argumentation, mit der das Gericht die Vorwürfe der Moskauer Staatsanwaltschaft widerlegte, haben Jehovas Zeugen weltweit ein mächtiges Instrument an der Hand, um ihren Glauben und ihre Tätigkeit zu verteidigen.
Jesus hatte seinen Nachfolgern prophezeit: „Ihr werdet vor Statthalter und Könige geschleppt werden um meinetwillen, ihnen und den Nationen zu einem Zeugnis“ (Mat. 10:18). Durch diesen 15 Jahre andauernden Rechtsstreit und die daraus resultierende öffentliche Aufmerksamkeit konnten unsere Brüder den Namen Jehovas in Moskau und weit darüber hinaus bekannt machen — und das in nie da gewesenem Ausmaß! Die Untersuchungsverfahren, die Gerichtsverfahren und das Urteil eines internationalen Gerichtshofs wurden wirklich „zu einem Zeugnis“ und dienten der „Förderung der guten Botschaft“ (Phil. 1:12). Nicht selten werden Jehovas Zeugen in Moskau beim Predigen auf den Fall angesprochen und gefragt: „Hat man euch denn nicht verboten?“ Daraus ergeben sich zumeist schöne Gespräche über ihren Glauben. So viel steht fest: Nichts und niemand kann uns davon abbringen, Gottes Königreich bekannt zu machen! Und wir beten darum, dass Jehova unsere lieben, mutigen Brüder und Schwestern in Russland weiter segnet und stärkt.
[Fußnoten]
Die Klage war am 20. April 1998 eingereicht worden. Zwei Wochen danach, am 5. Mai, ratifizierte Russland die Europäische Menschenrechtskonvention.
Laut einer Agenturmeldung der Associated Press vom 25. Juni 1999 war das Gesetz „unter großem Druck der russisch-orthodoxen Kirche angenommen worden, welche eifersüchtig über ihre Stellung in Russland wacht und ein Verbot der Zeugen Jehovas regelrecht herbeisehnt“.
Paradoxerweise war auf den Tag genau zehn Jahre zuvor das Gesetz zur Anerkennung von Jehovas Zeugen als „Opfer politischer Repression“ unter dem Sowjetregime ergangen.
Mit dem Verbot wurde die Registrierung der örtlichen Rechtskörperschaft der Versammlungen in Moskau gelöscht. Damit, so hofften die Gegner, würden unsere Brüder am Predigen gehindert.
Ein Ausschuss der Großen Kammer, bestehend aus fünf Richtern, lehnte den Antrag Russlands ab, den Fall an die Große Kammer des EGMR zu verweisen. Damit wurde das Urteil vom 10. Juni 2010 rechtskräftig und ist bindend.
[Kasten/Bild auf Seite 6]
Ein russisches Urteil in Frankreich vor Gericht — warum?
Am 28. Februar 1996 unterzeichnete Russland die „Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten“. (Ratifiziert wurde die Konvention von Russland am 5. Mai 1998.) Mit seiner Unterschrift garantiert Russland seinen Bürgern . . .
„das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit“, was einschließt, „seine Religion oder Weltanschauung zu wechseln“ und seine Religion „öffentlich oder privat . . . zu bekennen“ (Artikel 9);
„das Recht auf freie Meinungsäußerung“, was einschließt, „Informationen und Ideen . . . weiterzugeben“ (Artikel 10);
„das Recht, sich frei und friedlich mit anderen zu versammeln“ (Artikel 11).
Werden diese Rechte Einzelpersonen oder Organisationen von ihrem Staat nicht zugestanden, können sie ihren Fall vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg (oben abgebildet) bringen, nachdem sie alle innerstaatlichen Rechtsbehelfe ausgeschöpft haben. Der Gerichtshof setzt sich aus 47 Richtern zusammen. Sie repräsentieren die Länder, die die Europäische Menschenrechtskonvention unterzeichnet haben. Von diesem Gericht gefällte Urteile sind für jeden Staat, der die Konvention ratifiziert hat, rechtsverbindlich und müssen umgesetzt werden.
[Kasten auf Seite 8]
Das Gerichtsurteil
Hier drei kurze Auszüge aus dem Urteil:
Ein Anklagepunkt gegen Jehovas Zeugen lautete: Sie zerstören Familien. Das Gericht sah das anders:
„Entsteht ein Konflikt, liegt das vielmehr am Widerstand und an der mangelnden Bereitschaft nichtreligiöser Familienmitglieder, die Freiheit ihrer religiösen Verwandten, ihre Religion zu bekennen und auszuüben, zu akzeptieren und zu respektieren“ (Absatz 111).
Auch den Vorwurf der „Gedankenkontrolle“ konnte das Gericht nicht bestätigt finden:
„Das Gericht hält es für bemerkenswert, dass die [russischen] Gerichte nicht eine einzige Person namentlich benennen konnten, deren Recht auf Gewissensfreiheit angeblich durch solche Techniken verletzt worden wäre“ (Absatz 129).
Ein weiterer Anklagepunkt gegen Jehovas Zeugen lautete: Sie schaden der Gesundheit ihrer Glaubensanhänger, da sie Bluttransfusionen verweigern. Das Gericht entschied anders:
„Die Freiheit, bestimmte medizinische Behandlungen zu akzeptieren oder abzulehnen oder eine alternative Behandlungsmethode zu wählen, ist ein wesentlicher Grundsatz der Selbstbestimmung und persönlichen Autonomie. Einem geschäftsfähigen erwachsenen Patienten steht es frei, sich beispielsweise einer Operation beziehungsweise Behandlung zu unterziehen oder nicht — und das betrifft auch Bluttransfusionen“ (Absatz 136).