@John_Brook nein stand nicht dabei..nur das sie der polizei bekannt sind.
aber google doch mal was auf hausfriedensbruch für strafe steht.
einige auszüge dazu..
Beim Hausfriedensbruch handelt es sich um ein Delikt, das in der Praxis häufig verwirklicht wird, aber nicht selten hinter einem zugleich begangenen schwereren Straftatbestand zurücktritt. Der Hausfriedensbruch wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Wegen Hausfriedensbruchs wird gemäß § 123 l StGB bestraft, wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum ( Grundstück) eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt.
a] Widerrechtliches Eindringen
Wann ist eigentlich ein widerrechtliches Eindringen gegeben?
aa) Eindringen
Unter »Eindringen« ist das Betreten gegen oder ohne Willen des Hausrechtsinhabers zu verstehen. Für ein Betreten wird es als ausreichend erachtet, wenn der Täter nur mit einem Teil seines Körpers in das Schutzobjekt gelangt.