@BIHZY Nein, da ist kein Widerspruch.
Es ist so das auf der Seite dort unterschiedliche Angaben gemacht werden.
Zum einen ist da die Tabelle die du gepostet hast. Dort wird angegeben "Zunge entfernt, während sie noch am Leben war.".
Wenn ich dann dem dort zu findenden link folge dann bekomme ich den Verletzungsbericht, und dort wird der Zustand des Kopfes so beschrieben: Weichteile fehlen um Augen, Augenbrauen, Nasenrücken und der linke Wangenknochen ist teilweise freigelegt, beschädigtes Gewebe um den linken Schläfenbein, Größe 4x4 cm, Augenhöhlen sind leer, Augäpfel fehlen, Knorpel der Nase sind gebrochen und abgeflacht, Weichteile der Oberlippe fehlen, Zähne und Oberkiefer sind freigelegt, Zunge fehlt.
Daraus kann man entnehmen das der Zustand nicht mehr der beste war und der Verwesungsprozess fortgeschritten war.
In diesem Bericht findet sich kein Hinweis darauf das Duminina lebendig die Zunge entfernt wurde.
Befürworter der Theorie führen ja an das in ihrem Magen 100 ml Blut gefunden wurden und stoßen sich an der knappen Angabe das die Zunge fehlt. Weil es zu wenig Ausführlich wäre.
Diese 100 ml scheinen aber auch schon eine Interpretation zu sein, im Autopsiebericht wird von einer "Dunkelrötlichen, schleimigen Masse" geschrieben.
Aber selbst wenn es Blut gewesen sein sollte, kann man daran kaum fest machen das die etwas mit der Zunge zu tun haben.