Katharina Henot (circa 1570-1627), Opfer der HexenverfolgungDie aus einer Kölner Patrizierfamilie stammende Katharina Henot wurde 1627 der Hexerei für schuldig befunden und hingerichtet. Aufgrund ihrer vornehmen Herkunft war sie das wohl bekannteste Opfer der Kölner Hexenverfolgungen zwischen 1627 und 1630. Der Henot-Prozess stellte den Auftakt einer Prozesswelle in der Stadt Köln dar.
Geboren zwischen 1570 und 1580 als Tochter von Jakob Henot (circa 1545-1625) und seiner adligen Ehefrau Adelheid de Haen (gestorben um 1604), entstammte Katharina Henot einer niederländischen Familie, die vermutlich wegen der religiösen Wirren, die zum Spanisch-Niederländischen Krieg führten, Mitte des 16. Jahrhunderts nach Köln ausgewandert war.
Einige der zahlreichen Geschwister Katharinas wählten den geistlichen Stand; ranghöchster war der älteste Bruder Hartger (1571-1631), Doktor beider Rechte, Kölner Domkapitular, Dekan des Stifts Sankt Andreas, Propst des Severinstifts, kaiserlicher und kurfürstlicher Rat sowie apostolischer Protonotar. Everhard, ein weiterer Bruder, Doktor der Theologie, war Dekan des Stifts Sankt Kunibert in Köln, während die jüngere Schwester Wilhelmine Margarethe Franziska dem Kloster Sankt Klara an der Römermauer in Köln beitrat.
Jacob Henot hatte sich zunächst als Seidenfärber in Köln niedergelassen und war bald zum Faktor der genuesischen Handelsgesellschaft Garibaldi aufgestiegen. Nachdem er 1576 das Kölner Bürgerrecht erworben hatte, gelang es ihm durch die Protektion der Fürsten Seraphin II. (1538-1582) und Leonard I. von Taxis (1522-1612) – letzterer bekleidete seit 1543 das Amt des Generalpostmeisters in Brüssel – im Postwesen Karriere zu machen. Im November 1577 ernannte Seraphin II. nach erfolgreichen Verhandlungen mit dem Kölner Rat seinen Assistenten Johann Menzinger zum Kölner Postverwalter und machte Jacob Henot zu dessen Mitarbeiter. Im Februar 1578 wurde Menzinger versetzt, sodass Henot das Amt des Kölner Postmeisters übernehmen konnte.
1579 stieg Jakob Henot zum kaiserlichen Postmeister und Postverwalter in Köln unter der Hoheit der Taxis auf und organisierte im kaiserlichen Auftrag das neue Postwesen im Reich. Da Henot jedoch Ambitionen auf das Amt des Generalpostmeisters hatte, kam es ab 1595 vermehrt zu Konflikten mit der Familie Taxis. 1603 wurde Jakob Henot gestürzt und das Amt des Kölner Postmeisters von Lamoral von Taxis (1557-1624) an einen der fürstlichen Familie nahe stehenden Vertrauten vergeben. Zwei Jahrzehnte lang kämpften Jakob, Katharina und Hartger Henot gegen die Absetzung, erst 1623 erteilte Kaiser Ferdinand II. (Regierungszeit 1619-1637) die Anweisung, Jakob Henot und seine Erben wieder in das Amt einzusetzen. Da ihr Vater bereits hoch betagt war, führten Katharina und Hartger fortan die Geschäfte und forderten zudem eine hohe Summe Schadensersatz von den Taxis.
Als Jakob Henot am 17.11.1625 im Alter von 94 Jahren starb, beschloss die Familie, den Tod des Familienoberhauptes zunächst geheim zu halten, um die Geschäfte nicht erneut an die Taxis abtreten zu müssen. Dafür fälschten die Kinder sogar die Unterschrift ihres Vaters. Als der Schwindel aufgedeckt und bekannt wurde, dass Jakob Henot kein ordentliches Begräbnis erhalten hatte, befanden sich seine Kinder erneut im Nachteil. Zwar strengten Katharina und Hartger einen Prozess an, um als Erben die Postmeisterei weiterführen zu dürfen, doch am 19.10.1626 erging das endgültige kaiserliche Urteil zu Gunsten der Fürsten von Taxis.
Neben die wirtschaftlichen Auseinandersetzungen traten ab 1626 Gerüchte, die Katharina Henot als Hexe bezichtigten und welche zu einem viel gefährlicheren Problem zu werden drohten.
Im Kölner Klarissenkloster, in dem außer Katharinas Schwester auch Katharinas Tochter Anna Maria lebte, waren Fälle von angeblicher Besessenheit aufgetreten. Die betroffenen Frauen hatten beim Exorzismus angegeben, Katharina Henot habe sie verhext und sie könnten nur genesen, wenn mit aller Schärfe gegen die Hexe und Teufelsbuhle vorgegangen werde. Obwohl Katharina als fromme Frau bekannt war und als angesehenes Mitglied der Oberschicht reiche Schenkungen machte, wurden die Gerüchte bald zum Stadtgespräch.
Ende August 1626 wies die Beschuldigte in einer Verteidigungsschrift an den Kölner Generalvikar Johannes Gelenius und die kurfürstlichen Kommissare die Vorwürfe zurück und drohte den Denunziantinnen mit gerichtlichen Schritten. Da die Gerüchte jedoch immer weitere Kreise zogen, wandte sich Katharina Ende Oktober an den Kölner Kurfürsten und Erzbischof Ferdinand von Bayern und bat um die Einsetzung einer Kommission zur Unterbindung der Vorwürfe. Dies wurde jedoch abgelehnt und Katharina Henot an das weltliche Gericht verwiesen. Deshalb ließ Katharina Henot, stets unterstützt von ihrem Bruder Hartger, durch ihren Anwalt einen so genannten Purgationsprozess einleiten, der ihre Unschuld beweisen sollte.
In der Zwischenzeit ging Anfang 1627 beim Rat jedoch eine förmliche Hexereianklage ein, die zur Verhaftung der Henot führte. Zu den bekannten und weit verbreiteten Gerüchten und zu der konkreten Anklage einer Laienschwester des Klarissenklosters kamen die Beschuldigungen weiterer Schwestern des Klosters, ferner das Geständnis einer unter Hexereiverdacht in Lechenich (heute Erftstadt) inhaftierten ehemaligen Schwester des Klosters, die Katharina als Mithexe beschuldigte.
Ende Januar 1627 ließ der Rat aufgrund der Indizien Katharina Henot an das Gericht überführen; da sie weiterhin ihre Unschuld beteuerte, wurde sie Anfang Februar zum ersten Mal gefoltert. Unterdessen bemühte sich ihre Familie vergeblich um die Freilassung oder Haftverschonung der Beklagten. Petitionen an den Kurfürsten wie Eingaben an den Rat blieben erfolglos. Zudem war Ende Januar 1627 auch Katharinas Schwester Wilhelmine Margarethe Franziska inhaftiert und unter dem Verdacht der Hexerei verhört worden.
Während der Haft beteuerte Katharina Henot standhaft ihre Unschuld. Insgesamt wurde sie mindestens drei Mal gefoltert, legte jedoch kein Geständnis ab und hätte daher eigentlich freigelassen werden müssen. Zudem war es ihrem Bruder Hartger inzwischen vor dem Reichskammergericht gelungen, ein Mandat zu ihren Gunsten zu erwirken.
Trotzdem verurteilte das Hohe Weltliche Gericht in Köln Katharina Henot wegen Schadenszauber mit Todesfolge in fünf Fällen, Schadenszauber in der Natur, Verbreitung von Zank, magischen Praktiken, Rutengängerei und Unzucht mit adeligen Herren zum Tode und drängte auf eine schnelle Vollstreckung des Urteils. Deshalb prangerte Hartger Henot den Fall später als Justizmord an, da Katharina Henot ohne Geständnis hätte frei kommen müssen. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass sie mehr als die erlaubten drei Mal gefoltert worden war und noch ein Geständnis abgelegt hatte.
Am 19.5.1627 wurde Katharina Henot auf der Richtstätte Melaten vor den Mauern Kölns vom Scharfrichter erwürgt und ihre Leiche anschließend auf dem Scheiterhaufen verbrannt.
Katharina Henots Prozess und Tod stehen am Anfang einer intensiven Hexenverfolgung in der Reichsstadt Köln, die zwischen 1627 und 1630 zu 33 Prozessen führte und der mindestens 24 Frauen zum Opfer fielen.
Im Figurenprogramm des Kölner Rathausturms wurde Katharina Henot 1989 ein Denkmal gesetzt (Bildhauerin: Marianne Lüdicke). In Köln tragen außerdem eine Straße und eine Gesamtschule ihren Namen.
http://www.rheinische-geschichte.lvr.de/persoenlichkeiten/H/Seiten/KatharinaHenot.aspx