Schwebende Frau
23.10.2020 um 12:14Niederbayern88 schrieb:Man kann jetzt philosophieren, ob man einer fremden Person glauben kann oder nicht.Wobei ich da weniger darüber philosophiere, ob ich der Person glaube oder der Geschichte.
Hierbei gelten dieselben Logikregeln wie immer:
1. Unterscheiden, was eigentlich wirklich geschehen ist / geglaubt werden soll?
2. Wie wahrscheinlich ist das Geschehene / das geglaubt werden soll?
1. Wie so oft sind nämlich "habe ich erfahren" und "habe ich gesehen" nicht dasselbe wie "ist genau das, was ich meine/sage".
Ja, Leute können eine schwebende Gestalt sehen, die sie für eine Frau halten. Das ist aber nicht dasselbe wie, dass sie eine wirklich schwebende Frau gesehen hätten.
Das haben wir alles schon ad nauseam durchgekaut. Da kann so einiges schweben, angefangen von Wolken über Ballone oder Fata Morganas, was dann mittels Pareidolie oder eben aufgrund einer Fata Morgana in wer weiß uminterpretiert wird.
2. Je wahrscheinlicher das Gesehene / Geschehene, umso eher wird es glaubwürdig.
Ist es glaubwürdig, dass diese Frau irgendetwas sah? Ja.
Ist es glaubwürdig, dass diese Frau irgendetwas hinein interpretierte sah? Ja.
Ist es glaubwürdig, dass hier wirklich eine echte Frau tatsächlich schwebte? Nein, nicht ohne nähere Infos (Fallschirmspringerin, zB)
Also, wir dürfen sehr wohl ohne langes Brimborium glauben,
- dass es jene Frau, die etwas sah, gibt,
- dass die Userin jene Frau kennt,
- dass jene Frau der Userin ihre Geschichte erzählt habe,
- dass jene Frau etwas am Himmel/in den Wolken sah,
- dass sie es als schwebende Frau interpretierte (obwohl wir, Du oder ich dies nicht getan hätten),
- ABER NICHT, dass das Schwebende wirklich eine real schwebende Frau war (nicht, solange wir nicht mehr Infos haben).
Selbst, falls die Geschichte erfunden wäre, so sind Wolken, die wie Frauen aussehen oder als solche interpretiert werden könnten, weder außergewöhnlich noch unwahrscheinlich.
Hingegen echte Frauen, die wirklich in Lüften schweben, noch dazu ohne Fallschirm, sehr wohl.
Und hier gilt immer die Forderung: Außerordentliche Behauptungen von außerordentlichen Gegebenheiten bedürfen auch außerordentlicher und außerordentlich abgesicherter Belege/Beweise.
Sollten die nicht erbracht werden, darf man so eine Behauptung ruhig als absurd / unreal / höchst unwahrscheinlich / nicht wahr ablehnen.