Todesstrafe
06.06.2011 um 01:05@garderon
Das kann man in verschiedenen Fällen auch. Lies dir nur den Fall durch, den ich oben beschrieben habe. Die Rückfallquote, bei freigelassenen Straftätern ist immens. Das ist zugleich traurig und erschreckend. Wenn jetzt also ein Mörder/ Vergewaltiger nach einiger Zeit, sagen wir 15 Jahren, auf Bewährung freikommt, ist es nicht undenkbar, dass er weitermacht wie vorher. Und damit ist dann auch die körperliche Unversehrheit und das Recht auf menschenwürdiges Leben unter den Bürgern gefährdet. Mehrere unschuldige Personen, können dann zum Opfer werden, durch den Täter, der zuvor durch dasselbe Recht vergleichsweise glimpflich davon gekommen ist. Und dann stellt sich diese Frage: ist es nicht gerechter, den einen zu töten, und damit selbst das Recht des Täters zu zerstören, um mehrere Unschuldige zu schützen? Ich sage ja.
Das kann man in verschiedenen Fällen auch. Lies dir nur den Fall durch, den ich oben beschrieben habe. Die Rückfallquote, bei freigelassenen Straftätern ist immens. Das ist zugleich traurig und erschreckend. Wenn jetzt also ein Mörder/ Vergewaltiger nach einiger Zeit, sagen wir 15 Jahren, auf Bewährung freikommt, ist es nicht undenkbar, dass er weitermacht wie vorher. Und damit ist dann auch die körperliche Unversehrheit und das Recht auf menschenwürdiges Leben unter den Bürgern gefährdet. Mehrere unschuldige Personen, können dann zum Opfer werden, durch den Täter, der zuvor durch dasselbe Recht vergleichsweise glimpflich davon gekommen ist. Und dann stellt sich diese Frage: ist es nicht gerechter, den einen zu töten, und damit selbst das Recht des Täters zu zerstören, um mehrere Unschuldige zu schützen? Ich sage ja.