TundraLdbz schrieb:Das ist genau einer der Punkte warum ich die Todesstrafe befürworte.Wenn jemand ein grausames Verbrechen begangen hat,dann ist er einfach sozusagen von Grund auf böse.Er kann gar nicht anders als immer wieder seiner Begierde nachzugehen.Die einzige Möglichkeit jetzt die Gesellschaft zu schützen ist solche Menschen für immer von ihr fernzuhalten.Das kann man auf zwei Arten machen.Todesstrafe oder lebenslange Haft.So grausam das auch klingt aber lebenslange Haft ist einfach viel zu teuer.Warum sollte die Gesellschaft noch für diese Leute zahlen?
Nun so einfach ist die Sachlage dann aber doch nicht:
"Die schwerstmögliche Strafe nach der Todesstrafe ist in den meisten Staaten die lebenslange Freiheitsstrafe. Dies bedeutet in der Regel, dass die Allgemeinheit und damit auch die Angehörigen der Opfer schwerer Straftaten die Kosten für die Haft der Täter tragen müssen. Dies wird von gesellschaftlichen Mehrheiten häufig abgelehnt, auch dort, wo die Todesstrafe gesetzlich abgeschafft wurde.
In Staaten, deren Verfassung die Menschenrechte verankert und schützt, sind jedoch rechtliche Mindeststandards zur Verhängung einer Todesstrafe gesetzlich garantiert. Weil es um Leben oder Tod des Straftäters geht, werden erhöhte Anforderungen an die Ermittlungen gestellt und Vorkehrungen zur Vermeidung von Fehlurteilen getroffen. Darum durchläuft ein Strafverfahren für zum Tod Verurteilte in der Regel einen Weg durch mehrere Instanzen und Appellationsverfahren. Es kann daher oft Jahre oder gar Jahrzehnte dauern.
Damit entfällt die Kostenersparnis im Strafvollzug, weil die auf ihre Hinrichtung oder deren Aufschub wartenden Haftinsassen ebenfalls versorgt, ihre Gerichtsverfahren und eventuell ihre Hinrichtung bezahlt werden müssen. In den USA kostet ein Prozess, der mit der Hinrichtung eines zum Tod Verurteilten endet, daher im Durchschnitt mehr als eine lebenslange Inhaftierung. Befürworter der Todesstrafe weisen daraufhin, dass ihre Gegner die Kosten-Diskussion begonnen haben, und dass ihre Gegner den Kosten-Vergleich aufgrund von Vernachlässigung von Seiteneffekten der Todesstrafe unrichtig führen (so willigen etwa einige Beschuldigte im Strafverfahren rechtswirksam ein, auf Petitionen zwecks ihrer vorzeitigen Entlassung zu verzichten, wenn als Gegenleistung die Todesstrafe nicht verhängt wird).
Gegen diese Begründung bestehen außerdem erhebliche ethische Bedenken: Eine mögliche Kostenersparnis dürfe kein Grund für die Beseitigung der Täter sein, weil damit die Rechtsstaatlichkeit des gesamten Strafvollzugs aufgehoben und der Willkür anheim gegeben werde."
Quelle:
Wikipedia: Todesstrafe#Kosten