Todesstrafe
29.11.2010 um 13:27Wenn es eine Todesstrafe gibt, dann nur unter der Voraussetzung, das die Hinterbliebenden (bei Mord) bzw. das Opfer die Strafe selber durchführt.
Wenn man sich selber mit dem Auslöschen eines Menschen beschäftigen muß, sieht der Wille zum töten gleich ganz anders aus.
Ich kann nur dann nach Vergeltung rufen, wenn ich bereit bin, diese auch selber durchzuführen! Wenn man nicht dazu bereit ist, kann immernoch eine reguläre Haftstrafe gefrordert werden
Wenn man sich selber mit dem Auslöschen eines Menschen beschäftigen muß, sieht der Wille zum töten gleich ganz anders aus.
Ich kann nur dann nach Vergeltung rufen, wenn ich bereit bin, diese auch selber durchzuführen! Wenn man nicht dazu bereit ist, kann immernoch eine reguläre Haftstrafe gefrordert werden