Todesstrafe
31.07.2009 um 14:11@Vymaanika
Das ist wohl eine der zentralen Fragen, die sich stellen. Natürlich lebenslänglich in der Bedeutung von bis zum Tode. In der BRD würde man da eher sagen: Lebenslänglich mit anschliessender Sicherheitsverwahrung.
Wenn eine Gemeinschaft die Möglichkeit hat, einen Mörder dauerhaft davon abzuhalten, wieder zu morden (oder sonst eine Tat), muss man dann noch selbst oder im Aufrage eine ebenso schändliche Tat aus Rache durchführen? Denn eine Hinrichtung nach einer Gerichtsverhandlung ist keine Affekthandlung. Es ist eine Tat aus Rache und das ist ein niedere Beweggrund.
mfg, Ronny
Das ist wohl eine der zentralen Fragen, die sich stellen. Natürlich lebenslänglich in der Bedeutung von bis zum Tode. In der BRD würde man da eher sagen: Lebenslänglich mit anschliessender Sicherheitsverwahrung.
Wenn eine Gemeinschaft die Möglichkeit hat, einen Mörder dauerhaft davon abzuhalten, wieder zu morden (oder sonst eine Tat), muss man dann noch selbst oder im Aufrage eine ebenso schändliche Tat aus Rache durchführen? Denn eine Hinrichtung nach einer Gerichtsverhandlung ist keine Affekthandlung. Es ist eine Tat aus Rache und das ist ein niedere Beweggrund.
mfg, Ronny