sunshinelight schrieb:Ich kann Ideen haben, soviel ich will. Die bringen nichts.
Der entscheidende Punkt ist, dass Du in einigen Punkten von falschen Voraussetzungen aus gehst und Regelungslücken siehst, wo keine sind.
sunshinelight schrieb:Meine Idee wäre, wenn zu dem Ganzen noch zusätzlich vom Staat was hinzukommt, denn diese beiden Anzeigen erstattet ja der Geschädigte.
Die falsche Verdächtigung ist kein Antragsdelikt, insofern verfolgt der Staat eine solche Tat auch ohne Anzeige (Strafantrag). Denn der falsch Verdächtigende greift nicht nur in in die Rechte des falsch Verdächtigten ein, sondern auch in das Recht der Gesellschaft insgesamt, weil die Rechtspflege erschwert und behindert wird.
sunshinelight schrieb:Falls der Staat da schon was macht, (kenne mich da nicht aus) könnte das noch verschärft werden. Eventuell tatsächlich absitzen für ne bestimmte Zeit.
Na ja, es sind eben bis zu 5 Jahre. Die Art und Dauer hängt von der jeweiligen Situation ab, auch davon, wie lange der Täter die falsche Behauptung aufrecht erhalten hat und wie problematisch die Situation für den geschädigten war.
sunshinelight schrieb:Denn zwei Anzeigen = 2 Strafen
Nein. Es werden immer Gesamtstrafen gebildet.
sunshinelight schrieb:Wer hätte da noch Bock, ne falsche Anzeige zu starten?
Jeder, der nicht erwartet, erwischt zu werden. höhere strafen bedeuten nicht unbedingt, dass potentielle Täter länger darüber nach denken. Täter gehen in der Regel bei der Entscheidungsfindung davon aus, damit durch zu kommen. Höhere Strafen würden in dem Fall sogar das Gegenteil bewirken, weil der Täter noch weniger zurück könnte, wenn er mal die Behauptung in die Welt gesetzt hat.
Irgend wann, wenn es eng wird oder wenn der Täter erkennt, was er wirklich angestellt hat und es nicht einfach nur so eine daher gesagte Sache war, dann wird er wahrscheinlich zurück rudern wollen. Aber je höher dann die Hürden sind, desto weniger wird er das wollen und desto länger leidet das Opfer.
Hohe Strafdrohungen lösen keine Probleme, sie geben einem höchstens innere Befriedigung und bedienen Rachegelüste.