@Pearce
Hatori schrieb: Es ist wahrscheinlicher, dass die Frau Opfer eines Sexualverbrechens wird in ihrem Bekannten-/Verwandtenkreis als ein Mann Opfer einer Falschaussage im Bekannten-/Verwandtenkreis.
Ich könnte genauso sagen, Frauen sollten sich ihren Partner gut aussuchen.
Versteht mich nicht falsch, jedes Verbrechen ist eines zu viel, egal ob Vergewaltigung oder Falschbeschuldigung. Aber es wird, so mein Gefühl, so getan, als passiere das ständig, das ist aber nicht so.
ad 1) Ok, was ist Deine Konsequenz daraus....Ahndung von Arschigkeit nur bei einem Geschlechter spezifischen Verhältnis ab 50,000000000000001 %?
ad 2) Solle sie auch. Da gebe ich Dir völlig Recht. Das Geschlechterdrama sowie die Eigenverantwortlichkeit ("alle Männer saufen und verprügeln mich") gelten für beide Geschlechter.
ad 3) Ständig nicht, aber 5 - 40% sind schon eine Häufigkeit, die zu denken gibt, weil in dem Fall Anklage = Verurteilung ist, ob juristisch formal oder nur in Form eines Rufmords.
@kleinundgrün kleinundgrün schrieb:Das ist Unfug.
Profunde Argumentation. Dafür Danke. Wenn Du als Mutter behauptest, Dein Ex-Mann habe an Eurer Tochter Doktorspiele vorgenommen, ist das Sorge- und Besuchsrecht des Vaters (vor Klärung des Sachverhalts) schneller weg als Du "pfui" sagen kannst. Die Beispiele sind Legion.
Die Rate an sogenannten Falschbeschuldigungen bezüglich Vergewaltigungen wird stark unterschiedlich angegeben.
Hier muss man verschiedene Punkte differenzieren. Fallen hier herunter Beschuldigungen, die in Folge nicht bewiesen werden konnten oder nur solche, die sich bewiesenermaßen als falsch heraus gestellt haben?
Zudem stellt sich die Frage, wie weit diese Beschuldigung führte. Führte sie nur zu einer ersten Vernehmung und stellte sie sich da schon als nicht haltbar heraus oder führte sie zu einem Prozess oder zumindest zu einer längeren Ermittlung, in deren Folge die beschuldigte Person in die Öffentlichkeit gezogen wurde.
Es geht um die Rate staatsanwaltschaftlich und/oder gerichtlich festgestellter Falschbeschuldigungen.
kleinundgrün schrieb:Das sollte man generell, nicht nur in Hinblick auf mögliche falsche Verdächtigungen.
D `accord
kleinundgrün schrieb:Die Frage ist, ob man Persönlichkeitsstörungen so ohne weiteres erkennt, bevor man mit jemandem in die Kiste hüpft.
Je nach Ausprägung erfährt man davon erst nach längerer Zeit und intensivem Zusammenleben.
Ich sage: ja, außer es handelt sich um eine Kollusion.
@FF FF schrieb:Die aufgezählten Fälle stehen aber immer noch einer Mehrheit von Fällen gegenüber, in denen tatsächlich eine Vergewaltigung stattfand. Auch durch Prominente, die ihre Position ausnutzten. Das scheint aber auch für Dich keine Rolle zu spielen.
Straftat A ist häufiger als Straftat B. Deswegen dürfen sich Opfer von Straftat B nicht beklagen.
Du hast eine interessante Vorstellung von Ethik, über die mehr zu erfahren, ich interessiert bin.
Das Narrativ ist: Frauen sind v.a. Opfer, Männer sind v.a. Täter. Das ist auch Dein Narrativ. Was gibt es Dir? Denn es stimmt nicht.
Frauen müssen für Straftaten (und solch ein folgenreicher Rufmordversuch ist eine schwere Straftat) bestraft werden wie Männer auch.
Frauen wollen alles. Also sollte auch Gleichheit vor dem Gesetz gelten. Frau kann nicht alles haben. Außerdem ist die Selbstinszenierung als Aboopfergeschlecht alles andere als emanzipativ! ;-)