@emodul emodul schrieb:Bin ja eigentlich nicht dafür, dass jeder ein Messer durch die Gegend trägt, aber wenn man Gefahr läuft, mit gefährlichen Hunden konfrontiert zu werden, dann ist das definitiv besser als gar nichts. Das Messer sollte aber einhändig bedienbar sein, sonst hilft das nicht viel, wenn der Hund am linken Arm hängt und man die linke Hand aber eigentlich benötigen würde, damit man das Messer überhaupt aufklappen kann.
Ich glaube, wenn dir ein "richtiger" (!) Hund bereits am Arm hängt klappst du auch kein einhändig zu bedienendes Messer mehr auf!
Zu diesem Zeitpunkt solltest du deine Waffe - was immer du auch greifbar hast - bereits einsatzfähig in der Hand haben...und das setzt vorraus, daß deine wichtigste "Defensiv-Waffe" zuverlässig funktioniert: deine Fähigkeit eine Gefahrensituation rechtzeitig zu erkennen.
@PrivateEye PrivateEye schrieb:Ähm, nicht das ich meckern oder klugscheißen will, aber "Zigeuner" ist glaube ich, nicht gerade political correctness...
Erzähl das mal "Kraft"! Die machen sogar Ketchup aus denen...und nennen das dann nichtmal politisch korrekt "Sinti und Roma-Soße"!
@dandi dandi schrieb:Das ist dann doch ein wenig einfach. Die Verhältnismäßigkeit der Mittel muss gewahrt bleiben und wenn häufige Nebenwirkung einer nichttödlichen Waffe der Tod ist, muss das natürlich auch berücksichtigt werden.
Wo siehst du das Problem?
1. Kann ich das in einem plötzlichen Konflikt unmöglich wissen, welche Drogen der Angreifer in welcher Menge wann konsumiert hat!
2. Bin ich kein Fachmann, der alle Nebenwirkungen bei allen möglichen Drogen einschätzen kann.
3. Selbst WENN ich über ein erhöhtes Risiko bescheid weiß - kann dennoch niemand von mir erwarten diese Wahrscheinlichkeiten in einer wirklich bedrohlichen Situation realistisch abzuschätzen.
4. Gerade bei einem Angreifer, der unter massivem Drogeneinfluss steht (Kokain erhöht für mich das Gefahrenpotential ERHEBLICH!) werde ich eher bereit sein sehr gefährliche Gewalt anzuwenden - da ich von einer enorm gesteigerten Gewaltbereitschaft/Skrupellosigkeit meines Angreifers ausgehen muß und es überdies durch die aufputschende Wirkung der Drogen schwerer ist ihn kampfunfähig zu machen um mich zu retten.
@GilbMLRS GilbMLRS schrieb:Zur Menschenabwehr gibts immernoch CS-Spray.
Zur Selbstverteidigung sind alle notwendigen Mittel erlaubt, solange die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleibt. Wenn ich Pfefferspray dabei habe, weil mir der Nachbarshund Angst macht...aber plötzlich greift mich statt dem Hund der Nachbar an - dann benutze ich das Spray eben gegen ihn, wenn das notwendig ist und verhältnismäßig.
Die letzten beiden Punkte (Notwenigkeit und Verhältnismäßigkeit) sind viel relevanter als die gewählte Waffe! In einem angenommenen Extremfall darfst du dich auch mit einer Panzerfaust gegen den Angreifer verteidigen. Sobald man allerdings Waffen benutzt, die unter das Waffengesetzt fallen, stellt sich natürlich die Frage, wie man während des Konfliktes Zugriff auf sie hatte. Letzten Endes muß man dann erklären, warum man eigentlich gerade eine Panzerfaust bei sich hatte...und eine entsprechende Verurteilung in kauf nehmen. Bei Pfefferspray ist das aber kein Problem, da man dieses Spray legal mit sich führen darf.