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Waffen zur Selbstverteidigung - sämtlich verboten?

458 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Waffen, Selbstverteidigung ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Waffen zur Selbstverteidigung - sämtlich verboten?

02.06.2012 um 15:22
@emodul
wenn Du keine Sprühdose mehr einsetzen kannst, warum solte es dir mit einem Messer gelingen?


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Waffen zur Selbstverteidigung - sämtlich verboten?

02.06.2012 um 15:26
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:wenn Du keine Sprühdose mehr einsetzen kannst, warum solte es dir mit einem Messer gelingen?
Der Punkt ist nicht, dass man die Sprühdose nicht mehr einsetzen könnte, sondern dass man, wenn der Hund am Arm hängt und man das Reizgas einsetzt, auch selbst davon betroffen wäre.

Emodul


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Waffen zur Selbstverteidigung - sämtlich verboten?

02.06.2012 um 15:30
Bei Hundeangriffe gibts doch eh nur drei Varianten:

1. Glück beziehungsweise können besitzen und den Hund niederstrecken
2. Verdammt schnell rennen und auf einen hohen, für sich selber leicht zu erklimmenden Zaun, Baum etc. hofen.
3. Dem unvermeidbaren ins Auge sehen.


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Waffen zur Selbstverteidigung - sämtlich verboten?

02.06.2012 um 15:45
@emodul
Zitat von emodulemodul schrieb:Bin ja eigentlich nicht dafür, dass jeder ein Messer durch die Gegend trägt, aber wenn man Gefahr läuft, mit gefährlichen Hunden konfrontiert zu werden, dann ist das definitiv besser als gar nichts. Das Messer sollte aber einhändig bedienbar sein, sonst hilft das nicht viel, wenn der Hund am linken Arm hängt und man die linke Hand aber eigentlich benötigen würde, damit man das Messer überhaupt aufklappen kann.
Ich glaube, wenn dir ein "richtiger" (!) Hund bereits am Arm hängt klappst du auch kein einhändig zu bedienendes Messer mehr auf!

Zu diesem Zeitpunkt solltest du deine Waffe - was immer du auch greifbar hast - bereits einsatzfähig in der Hand haben...und das setzt vorraus, daß deine wichtigste "Defensiv-Waffe" zuverlässig funktioniert: deine Fähigkeit eine Gefahrensituation rechtzeitig zu erkennen.

@PrivateEye
Zitat von PrivateEyePrivateEye schrieb:Ähm, nicht das ich meckern oder klugscheißen will, aber "Zigeuner" ist glaube ich, nicht gerade political correctness...
Erzähl das mal "Kraft"! Die machen sogar Ketchup aus denen...und nennen das dann nichtmal politisch korrekt "Sinti und Roma-Soße"!

@dandi
Zitat von dandidandi schrieb:Das ist dann doch ein wenig einfach. Die Verhältnismäßigkeit der Mittel muss gewahrt bleiben und wenn häufige Nebenwirkung einer nichttödlichen Waffe der Tod ist, muss das natürlich auch berücksichtigt werden.
Wo siehst du das Problem?

1. Kann ich das in einem plötzlichen Konflikt unmöglich wissen, welche Drogen der Angreifer in welcher Menge wann konsumiert hat!

2. Bin ich kein Fachmann, der alle Nebenwirkungen bei allen möglichen Drogen einschätzen kann.

3. Selbst WENN ich über ein erhöhtes Risiko bescheid weiß - kann dennoch niemand von mir erwarten diese Wahrscheinlichkeiten in einer wirklich bedrohlichen Situation realistisch abzuschätzen.

4. Gerade bei einem Angreifer, der unter massivem Drogeneinfluss steht (Kokain erhöht für mich das Gefahrenpotential ERHEBLICH!) werde ich eher bereit sein sehr gefährliche Gewalt anzuwenden - da ich von einer enorm gesteigerten Gewaltbereitschaft/Skrupellosigkeit meines Angreifers ausgehen muß und es überdies durch die aufputschende Wirkung der Drogen schwerer ist ihn kampfunfähig zu machen um mich zu retten.

@GilbMLRS
Zitat von GilbMLRSGilbMLRS schrieb:Zur Menschenabwehr gibts immernoch CS-Spray.
Zur Selbstverteidigung sind alle notwendigen Mittel erlaubt, solange die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleibt. Wenn ich Pfefferspray dabei habe, weil mir der Nachbarshund Angst macht...aber plötzlich greift mich statt dem Hund der Nachbar an - dann benutze ich das Spray eben gegen ihn, wenn das notwendig ist und verhältnismäßig.

Die letzten beiden Punkte (Notwenigkeit und Verhältnismäßigkeit) sind viel relevanter als die gewählte Waffe! In einem angenommenen Extremfall darfst du dich auch mit einer Panzerfaust gegen den Angreifer verteidigen. Sobald man allerdings Waffen benutzt, die unter das Waffengesetzt fallen, stellt sich natürlich die Frage, wie man während des Konfliktes Zugriff auf sie hatte. Letzten Endes muß man dann erklären, warum man eigentlich gerade eine Panzerfaust bei sich hatte...und eine entsprechende Verurteilung in kauf nehmen. Bei Pfefferspray ist das aber kein Problem, da man dieses Spray legal mit sich führen darf.


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Waffen zur Selbstverteidigung - sämtlich verboten?

02.06.2012 um 15:51
Habe selbst schon einen Hundeangriff miterlebt, 2 große Hund kamen auf mich zugerannt, Besitzer weit hinten. ca 5-6m bevor sie bei mir waren sprühte ich eine Salve Pfefferspray, alle 2 liefen in die Wolke, danach machten sie kehrt und jaulten. Es ist schlimm, dass viele ihre Hunde nicht anleinen können, insbesondere die größeren oder aggresive, mir tut es Leid, denn den Hunden fügt es Schmerzen zu aber bevor man selbst gebissen wird... ein Bekannter von mir wurde gebissen, er hatte einen "kleinen" Wadenbiss => 1 Woche Krankenhaus, 8 Wochen arbeitsunfähig


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Waffen zur Selbstverteidigung - sämtlich verboten?

02.06.2012 um 16:09
Zitat von kakaobartkakaobart schrieb:Zur Selbstverteidigung sind alle notwendigen Mittel erlaubt, solange die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleibt
Ich kopier da mal was aus der Zwischenablage:

ES GIBT KEINE VERHÄLTNISMÄßIGKEIT IM DEUTSCHEN NOTWEHRRECHT! :D

Unter den gleichgeeigneten Mitteln ist das mildeste auszuwählen und aus. Wenn die Thöle vom Nachbarn mit gefletschten Zähnen auf Dich zuläuft und Du hast grade zufällig Deinen RPG dabei, dann zerfetz das Vieh. Das ist völlig ok. Niemand muss sich auf eine unsichere Verteidigungshandlung verweisen lassen.

Also beim Chihuahua von Paris Hilton gibts andere gleichgeeignete Mittel den Angriff sicher zu beenden. Die Fußhupe kann man wegkicken. Aber beim Aggro-Pitbull vom Fascho-Horst gibts da überhaupt keine Bedenken.


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Waffen zur Selbstverteidigung - sämtlich verboten?

02.06.2012 um 16:14
@LivingElvis
dein RPG-Beispiel hat mich mal grade an eine Frage erinnert: weißt du zufällig wie sich die Rechtfertigung auf den unerlaubten Waffenbesitz auswirkt?
für den kurzen Zeitraum der Notwehr würde ich den Besitz als gerechtfertigt ansehen, aber das ist ja wohl schließlich ein Dauerdelikt... wäre cool, wenn du mir weiterhelfen könntest, die Frage stell ich mir nämlich schon länger :D


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02.06.2012 um 16:46
@blind_guardian
Der Besitz ist davon nicht betroffen. Auch das Führen nicht.

Das Ganze baut sich so auf, dass ja auch die Handlung (Zerfetzen des Hundes) einen Straftatbestand (Sachbeschädigung) darstellt. Vorsatz ist gegeben, denn Du wusstest, dass das Schießen mit der RPG den Hund beschädigt und wolltest auch genau das. Du fliegst bei der Prüfung jetzt nur bei der Rechtswidrigkeit raus, weil Du einen Rechtfertigungsgrund (Verteidigung gegen einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff -wir gehen mal davon aus, dass Fascho-Horst Dir den Hund auf den Hals gehetzt hat, sonst verkompliziert sich die Sache unnötig-) hast.

Davon bleiben aber andere Tatbestände, wie der Besitz, wenn sie nicht kausal durch den Angreifer verursacht wurden, unberührt. Und der Fascho-Horst steht ja mit seiner Handlung (Hetzen des Hundes auf Dich) nicht kausal im Zusammenhang mit der Tatsache, dass Du heute morgen beschlossen hast Dir mal ne RPG zuzulegen und mit der im Stadtpark rumzuspazieren. Es bleibt also strafbar.

Gleiches gilt für das Zivilrecht - das Zerfetzen vom Pitbull vom Fascho-Horst bleibt straflos, dennoch kann es Dir passieren, dass Du die Thöle trotzdem bezahlen musst. (Da freuen sich auch immer die Jungs aus den Schlägereien, wenn die strafrechtlich freigesprochen werden, aber trotzdem Schmerzensgeld zahlen).

Und auch das Besaufen bis zur Unrechnungsfähigkeit um die unliebsame Ehefrau ungestraft unter die Erde zu bringen, klappt nicht. Also schon. Aber es bleibt strafbar.


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02.06.2012 um 16:48
@GilbMLRS

CS-Gas soll meines Wissens allerdings schlechter sein bzw. schlechtere Nebenwirkungen haben, als Pfefferspray. Mit ein Grund, warum die Polizei Pfefferspray statt CS-Gas nutzt.


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02.06.2012 um 16:54
@Kc
Pfefferspray ist auch nicht 100% sicher. Darauf verlassen sollte man sich nicht.


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02.06.2012 um 16:56
@LivingElvis

Sicher ist eh nur der Tod :D

Es geht ja darum, was möglichst wenig bleibende Nebenwirkungen hat. Und da kommt meines Wissens wohl Pfefferspray besser weg gegenüber CS-Gas.


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02.06.2012 um 16:58
@Kc
Und die Steuer :D


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02.06.2012 um 17:04
@Kc

Tja wenn halt nur das Schädlichere erlaubt ist, hat der Angreifer eben Pech.


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02.06.2012 um 18:00
Das Opfer hat immer Pech.


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02.06.2012 um 18:32
@Kc
naha ich persönlich vertraue cs gas nicht ! ,da wenn man es an menschen anweden darf bestimmt viel zu mild ist im gegensatz zu pfefferspray ^^ selbst bei pfefferspray schlägt oder sticht der angreifer noch um sich ... und erlich gesagt interresiert mich das doch nicht ob das zeug schädlich ist .. ich verwende das zeug ja nicht ohne grund , sonder nur wenn ich um mein leben bzw gesundheit bangen muss


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Waffen zur Selbstverteidigung - sämtlich verboten?

02.06.2012 um 18:39
Zitat von dutschbuchdutschbuch schrieb:und erlich gesagt interresiert mich das doch nicht ob das zeug schädlich ist .. ich verwende das zeug ja nicht ohne grund , sonder nur wenn ich um mein leben bzw gesundheit bangen muss
Schon richtig, dass man sowas wie Pfefferspray nicht zum Spaß einsetzt - normalerweise.

Aber in Deutschland gilt, so scheint es, die Maxime, dass insgesamt möglichst wenig Schaden angewendet werden soll.

Sprich: Nach Möglichkeit soll auch der Angreifer vom Verteidiger nicht zu viel abbekommen, dass er dauerhaft geschädigt wird.


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Waffen zur Selbstverteidigung - sämtlich verboten?

02.06.2012 um 18:54
@Kc
nahja es ist nicht leicht etwas zu finden um angreifer ohne schädigung oder ohne riesiken einer schädigung abzuwehren . und irgendwie finde ich das in andern bereichen viel höhere riesiken eingegangen werden als bei bisschen pfefferspray ins gesicht :D ^^ und man eventuell allergisch sein KÖNNTE


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02.06.2012 um 19:07
Zitat von dutschbuchdutschbuch schrieb: selbst bei pfefferspray schlägt oder sticht der angreifer noch um sich ...
Teilweise...gibt Leute, die reagieren so, andere brechen weinend zusammen und wieder andere reagieren gar nicht auf´s Pfefferspray.


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02.06.2012 um 19:13
@kakaobart
Zitat von kakaobartkakaobart schrieb:Erzähl das mal "Kraft"! Die machen sogar Ketchup aus denen...und nennen das dann nichtmal politisch korrekt "Sinti und Roma-Soße"!
Da fällt das unter Kulinarisch-kulturell und ist daher leichte Kost! :-)
Mein Spruch bezog sich auf eher auf den Ausdruck "Zigeuner-Style" eines Users im Thread auf angewandte Messertechniken.

@Kc
Eigentlich kannst du das Pfefferspray getrost auch gegen Zweibeiner einsetzen. Wie @LivingElvis schon erwähnte:
Zitat von LivingElvisLivingElvis schrieb:ES GIBT KEINE VERHÄLTNISMÄßIGKEIT IM DEUTSCHEN NOTWEHRRECHT! :D
Allerdings solltest du bei einer anschließenden Befragung zu dem Thema definitiv klarstellen, das du es nur zur Tierabwehr geholt und dabei hattest. Die Nutzung in einem anders gearteten Notwehrfall sollte davon eigentlich unberührt bleiben.

mfg
Eye


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02.06.2012 um 19:13
@LivingElvis
beim militär wird das sogar trainiert . also pfefferspray ins gesicht und dann müssen die kampfübungen machen oder liegestütze und sowas ^^


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