@Kc Kc schrieb:Ich hätte auch absolut nichts gesagt, wenn die Tatverdächtigen in U-Haft gelandet wären.
Weil ich denke, dass man bei solch einem schweren Verbrechen, wie es geschehen ist, nicht einfach zur Tagesordnung übergehen kann.
Man sollte dabei bedenken,
- dass in Hamburg die Uhren (was viele Richter angeht) anders ticken, als z.B. in München.
- dass der Freiheitsentzug als ein sehr schwer wiegender Eingriff gilt und daher (auch für eine U-Haft) hohe Hürden aufgestellt sind.
- dass ein (zuständiger Haft-) Richter einen sehr großen Ermessenspielraum hat. Das mag man gut oder schlecht finden, wenn es einem aber nicht gefällt, muss man halt die Gesetzte ändern. Gerade in Hamburg waren schon beide Richter-Extreme vertreten: Jugendrichter Katz (Spitzname "Alles-für-die-Katz") und Amtsrichter Schill (Spitzname "Richter Gnadenlos"). Während der eine so ungefähr alles laufen lief, wenn man nur genügend Hühneraugen zudrücken konnte, gabs beim anderen Ohne-Bewährung auch bei Bagatellen.
In ungewöhnlich gut unterrichteten Polizeikreisen stieß das "Laufenlassen" übrigens auch auf Kopfschütteln, jedoch ist die Polizei nicht zuständig für eine längere Einweisung in U-Haft. Dieses Unverständnis kommt desweiteren gar nicht selten vor, vor allem bei Leuten, die sich aus logischen Gründen ausschließlich an Pressemeldungen orientieren müssen. Diese Pressemeldungen lesen sich z.B. in Spiegel und Welt nicht selten unterschiedlich, um von Morgenpost und Bild ganz zu schweigen. Eine Ermittlungsakte ist i.d.R. viel zu umfangreich, um in einer Zeitung in allen wichtigen Details abgebildet zu werden.
Der eigentliche Skandal liegt, wie hier auch schon angesprochen, bei der langen Verfahrensdauer, gerade was Ersttäter bzw. 'jugendnahe' Täter angeht. Ferner wären aus meiner Sicht, bei sog. einfachen Delikten, spürbare Strafen, wie z.B. Arrest, Sozialstunden, Geldstrafe etc. hilfreicher als eine längere Bewährungstrafe (wobei auch ein Kombi denkbar wäre).